Berufsunfähigkeitsversicherung – Gesetzliche Versorgung
In Deutschland gibt es für die unterschiedlichen Berufsgruppen jeweils individuelle Regelungen in Bezug auf die Thematik Berufsunfähigkeitsversicherung gesetzliche Versorgung:
- Arbeiter und Angestellte sind mehrheitlich sozialversicherungspflichtig beschäftigt, daher also auch berechtigt, Leistungen der Sozialversicherung in Anspruch zu nehmen.
- Selbständige müssen sich hingegen selbst versichern, da sie normalerweise nicht versicherungspflichtig sind, also keine gesetzliche Versorgung Berufsunfähigkeitsversicherung in Anspruch nehmen können. Ausnahmen sind beispielsweise freischaffende Künstler und Journalisten sowie freiberufliche Lehrer oder Handwerker.
Durch den Eintritt in ein Versorgungswerk können sich Freiberufler zudem von der Versicherungspflicht befreien lassen. - Beamte sind über ihren Dienstherren versichert.
- Besondere Fälle sind außerdem Schüler, Studenten und Auszubildende, auf deren Besonderheiten auf den jeweiligen Seiten eingegangen wird.
Weitere Informationen zu der Berufsunfähigkeitsversicherung gesetzliche Versorgung finden Sie auf den folgenden Seiten :
- Voraussetzungen für den Anspruch auf die Gesetzliche Erwerbsminderungsrente
- Hilfestellung zur Beantragung der Gesetzlichen Erwerbsminderungsrente
- Wieviel darf ich zur Gesetzlichen Erwerbsminderungsrente hinzuverdienen?
- Unterschiede zwischen halber und voller Erwerbsminderungsrente
- Statistiken zu Anzahl und Höhe gezahlter Erwerbsminderungsrenten