Berufsunfähigkeitsversicherung – Gesetzliche Versorgung

In Deutschland gibt es für die unterschiedlichen Berufsgruppen jeweils individuelle Regelungen in Bezug auf die Thematik Berufsunfähigkeitsversicherung gesetzliche Versorgung:

  • Arbeiter und Angestellte sind mehrheitlich sozialversicherungspflichtig beschäftigt, daher also auch berechtigt, Leistungen der Sozialversicherung in Anspruch zu nehmen.
  • Selbständige müssen sich hingegen selbst versichern, da sie normalerweise nicht versicherungspflichtig sind, also keine gesetzliche Versorgung Berufsunfähigkeitsversicherung in Anspruch nehmen können. Ausnahmen sind beispielsweise freischaffende Künstler und Journalisten sowie freiberufliche Lehrer oder Handwerker.
    Durch den Eintritt in ein Versorgungswerk können sich Freiberufler zudem von der Versicherungspflicht befreien lassen.
  • Beamte sind über ihren Dienstherren versichert.
  • Besondere Fälle sind außerdem Schüler, Studenten und Auszubildende, auf deren Besonderheiten auf den jeweiligen Seiten eingegangen wird.