Berufsunfähigkeitsversicherung – Gesetzliche Versorgung

Eine Berufsunfähigkeit kann jeden treffen: Unabhängig vom Alter oder dem Gesundheitszustand sind Arbeitnehmer dem Risiko ausgesetzt, berufsunfähig zu werden und den eigenen Beruf plötzlich und unerwartet nicht mehr ausüben zu können. In solchen Fällen müssen Arbeitnehmer nicht nur mit ihrer veränderten Lebenssituation umgehen, sondern auch Wege finden, um das fehlende Gehalt auszugleichen. Deshalb ist es wichtig, sich frühzeitig um eine passende Absicherung gegen das Risiko einer Berufsunfähigkeit zu kümmern.

Seit dem Jahr 2001 gibt es keine gesetzliche Berufsunfähigkeitsversicherung mehr. Lediglich ältere Versicherte, die vor dem Jahr 1961 geboren sind, können bei Erfüllung verschiedener Voraussetzungen eine gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente erhalten. Personen, die nach 1961 geboren sind, können im Fall der Berufsunfähigkeit die sogenannte Erwerbsminderungsrente beantragen. Allerdings ist auch diese Absicherungsform an verschiedene Voraussetzungen und Bedingungen gebunden.

In Deutschland gibt es für die unterschiedlichen Berufsgruppen jeweils individuelle Regelungen in Bezug auf die Thematik Berufsunfähigkeitsversicherung gesetzliche Versorgung:

  • Arbeiter und Angestellte sind mehrheitlich sozialversicherungspflichtig beschäftigt, daher also auch berechtigt, Leistungen der Sozialversicherung in Anspruch zu nehmen.
  • Selbständige müssen sich hingegen selbst versichern, da sie normalerweise nicht versicherungspflichtig sind, also keine gesetzliche Versorgung Berufsunfähigkeitsversicherung in Anspruch nehmen können. Ausnahmen sind beispielsweise freischaffende Künstler und Journalisten sowie freiberufliche Lehrer oder Handwerker.
    Durch den Eintritt in ein Versorgungswerk können sich Freiberufler zudem von der Versicherungspflicht befreien lassen.
  • Beamte sind über ihren Dienstherren versichert.
  • Besondere Fälle sind außerdem Schüler, Studenten und Auszubildende, auf deren Besonderheiten auf den jeweiligen Seiten eingegangen wird.

Der Beruf allein ist jedoch nicht ausschlaggebend für das Risiko einer Berufsunfähigkeit, denn nicht nur Menschen mit risikoreichen Berufen werden berufsunfähig. Immerhin wird jeder vierte Arbeitnehmer wird im Laufe seines Lebens berufsunfähig.

Grafik: Ursachen für Berufsunfähigkeit

Unfälle stellen allerdings nicht die Hauptursache für eine Berufsunfähigkeit dar. Mit 37% sind psychische Erkrankungen wie Burn-out, Depressionen und Angststörungen am häufigsten der Grund dafür, dass Arbeitnehmer berufsunfähig werden. Von der Gefahr, eine psychische Erkrankung zu entwickeln, sind auch Menschen in Berufen mit einer geringen körperlichen Tätigkeit betroffen.

Gesetzliche Erwerbsminderungsrente

Eine Form der gesetzlichen Absicherung gegen die Berufsunfähigkeit ist die Erwerbsminderungsrente. Wer nach dem 02. Februar 1961 geboren ist und berufsunfähig wird, kann unter Erfüllung verschiedener Voraussetzungen einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente stellen. Dabei wird jedoch nicht berücksichtigt, welchen Beruf der Antragsteller erlernt hat oder welche Qualifikationen er mitbringt. Mithilfe eines ärztlichen Gutachtens wird festgestellt, ob und in welchem Umfang die betroffene Person am Arbeitsleben teilnehmen kannunabhängig vom ursprünglich ausgeübten Beruf.

Auf Grundlage dieses Gutachtens wird entschieden, ob der Antragsteller eine Erwerbsminderungsrente erhält. Auch der Umfang der gezahlten Rente ist abhängig von der verbleibenden Leistungsfähigkeit des Antragstellers. Die Erwerbsminderungsrente kann als volle oder als halbe Rente ausgezahlt werden.

  • Volle Erwerbsminderungsrente: Ist die betroffene Person nicht mehr dazu in der Lage, länger als drei Stunden täglich zu arbeiten, ist der gesetzliche Anspruch für die Erwerbsminderungsrente erfüllt. Die Höhe der Erwerbsminderungsrente hängt von individuellen Faktoren wie dem letzten Gehalt und den vorausgegangenen Versicherungsjahren ab. Im Jahr 2022 lag die volle Erwerbsminderungsrente laut Rentenversicherung im Schnitt bei 950 Euro.
  • Halbe Erwerbsminderungsrente: Eine halbe Erwerbsminderungsrente wird ausgezahlt, wenn der Antragsteller täglich zwischen drei und sechs Stunden arbeiten kann. Wie der Name schon vermuten lässt, bekommt der Antragsteller in diesem Fall die Hälfte einer vollen Erwerbsminderungsrente ausgezahlt.
  • Kein Anspruch auf Erwerbsminderungsrente: Kann der Antragsteller laut ärztlichem Gutachten täglich einfache Arbeit über mindestens sechs Stunden ausüben, gilt die Person nicht als berufsunfähig und hat keinen Anspruch auf die Leistungen der gesetzlichen Erwerbsminderungsrente.

Private Berufsunfähigkeitsversicherung als ergänzende Absicherung

Um trotz Berufsunfähigkeit den gewohnten Lebensstandard aufrechterhalten zu können, ist der Abschluss einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung sinnvoll. Im Leistungsfall erhält die versicherte Person eine monatliche Rente und kann so das fehlende Einkommen ausgleichen.

Der Abschluss einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung ist jedoch nicht für alle Interessenten zu den selben Bedingungen möglich. Das liegt daran, dass die Versicherungen für jeden Interessenten das individuelle Berufsunfähigkeitsrisiko ermitteln, welches unter anderem durch das Alter, den Gesundheitszustand und den Beruf beeinflusst wird.