Berufsunfähigkeitsversicherung für Selbstständige

Selbstständig sind Menschen, die ein eigenes Unternehmen oder einen eigenen Betrieb besitzen und eigenverantwortlich für ihre unternehmerischen Ziele arbeiten. Sie sind keinem Arbeitgeber unterstellt und können ihre Arbeitszeit frei bestimmen. Dazu zählen beispielsweise alle Menschen, die einen eigenen Laden führen wie Apotheken oder Bücherläden. Auch Handwerker und Künstler können sich mit ihren Tätigkeiten selbstständig machen. Wie sollte eine Berufsunfähigkeitsversicherung für die Gruppe der Selbstständigen aussehen? Das Risiko einer Berufsunfähigkeit ist in jedem Berufsbild präsent, egal ob Apotheker oder Handwerker. Selbstständige werden unterteilt in diejenigen, die rentenversicherungspflichtig sind und diejenigen, die von dieser Versicherungspflicht befreit sind. In diesem Artikel geht es um die Selbstständigen, die nicht in der Rentenversicherung versicherungspflichtig sind. Die Gruppe der Selbstständigen, die versicherungspflichtig sind, finden hier weitere Informationen und können von der Rentenversicherung im Fall einer Berufsunfähigkeitsversicherung das Gleiche wie Angestellte und Arbeiter erwarten. Nicht versicherungspflichtige Selbstständige müssen eigenständig für ihre Absicherung sorgen.

Kosten der BU für Selbstständige

Wie bei anderen Berufsgruppen richten sich die Kosten der Berufsunfähigkeitsversicherung nach dem Eintrittsalter und dem Berufsbild. Außerdem wird der gesundheitliche Zustand des Interessenten überprüft und in die Kostenberechnung miteinbezogen. Natürlich spielt auch der Versicherungsumfang und die gewünschte Vertragsdauer eine Rolle. Die Ausübung potenziell risikoreicher Freizeitaktivitäten wird ebenfalls berücksichtigt und kann zu einer Erhöhung der monatlich zu zahlenden Beiträge führen.

Höhe der monatlichen Rente im Leistungsfall

Für Selbstständige ist es häufig eine Hürde, sich im Leistungsfall hoch abzusichern. Ursache dafür ist, dass bei einer Rente von über 2.500€ im Monat ärztliche Untersuchungen unumgänglich sind. Ab einer Rente von 1.500€ muss ein Nachweis über den durchschnittlichen Gewinn der vergangenen drei Jahre erfolgen. Da das Einkommen von Selbstständigen oft stark schwankt, kann ein solcher Nachweis zu Problemen führen. Vor allem junge Selbstständige und Existenzgründer können aufgrund der kurzen Selbstständigkeit oftmals keinen angemessenen Durchschnittsgewinn nachweisen.

Umorganisationsklausel

Eine weitere Hürde für den Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung für Selbstständige ist die sogenannte Umorganisationsklausel. Diese besagt, dass keine Berufsunfähigkeit vorliegt, wenn durch eine Umorganisation der Arbeitsabläufe und Prozesse innerhalb des Unternehmens der Grad der Berufsunfähigkeit entsprechend gesenkt werden kann. Die Umorganisation muss dabei „wirtschaftlich angemessen“ sein. Das heißt, dass die versicherte Person die Stellung als Geschäftsführer nicht verlieren darf, kein erheblicher Kapitaleinsatz für die Umorganisation nötig sein darf und keine erheblichen Einkommensverluste entstehen dürfen.

Diese Formulierungen enthalten allerdings keine klar festgelegten Reglungen, was beispielsweise „erhebliche Einkommensverluste“ in Zahlen bedeutet, weshalb die Umorganisationsklausel häufig zu Konflikten zwischen der versicherten Person und der Versicherung führt. Aufgrund einer Häufung der Konflikte und des Wettbewerbs zwischen den unterschiedlichen Anbietern von Berufsunfähigkeitsversicherungen gibt es mittlerweile andere Auslegungen der Umorganisationsklausel. In diesen Fällen verzichten einige Versicherungen auf eine Umorganisation:

  1. Weniger als fünf Mitarbeiter

    Sollten in einem Betrieb weniger als fünf Mitarbeiter angestellt sein, verzichten einige Versicherungen auf die Umorganisation. Der Inhaber des Betriebs oder des Unternehmens zählt nicht als Mitarbeiter und darf daher zum Zeitpunkt des Eintritts in die Berufsunfähigkeit vier Mitarbeiter angestellt haben. Sind fünf oder mehr Mitarbeiter im Betrieb tätig, kann es zu einer Umorganisation kommen.

  2. Mehr als 20% Einkommenseinbuße

    Die Umorganisation innerhalb eines Betriebs ist laut Versicherungsbedingungen für einige Versicherungen nicht zumutbar, wenn sie Einkommensverluste von 20% oder mehr verursachen würde. So würde beispielsweise das Einstellen eines weiteren Mitarbeiters nicht als Umorganisationsmaßnahme gelten, da mit der Einstellung neuer Mitarbeiter ein enormer Kostenaufwand verbunden wäre. Als Rechnungsgrundlage wird meist der durchschnittliche Gewinn der vergangenen drei Jahre herangezogen.

  3. Akademiker mit mindestens 90% kaufmännischer oder organisatorischer Tätigkeit

    Eine dritte Reglung ist die für Akademiker, die fast ausschließlich in einer kaufmännischen oder organisatorischen Tätigkeit beschäftigt sind. Was genau zu kaufmännischen und organisatorischen Tätigkeiten zählt, muss in den Vertragsbedingungen erläutert werden.

Übergang zwischen Krankentagegeld und Berufsunfähigkeit

Für Selbstständige ist es außerdem wichtig, den Übergang zwischen dem Erhalt von Krankentagegeld und den Leistungen der Berufsunfähigkeitsversicherung zu planen. Das Krankentagegeld wird von einer Krankentagegeldversicherung bezahlt und ersetzt im Fall einer Arbeitsunfähigkeit das Einkommen. Dieser Zustand ist allerdings nur vorübergehend, denn entweder die versicherte Person kann wieder arbeiten oder wird gänzlich berufsunfähig und ist dann auf die Leistungen der Berufsunfähigkeitsversicherung angewiesen. Dabei sind die Definitionen einer Berufsunfähigkeit der entsprechenden Versicherer nicht zwangsläufig identisch, was dazu führen kann, dass die Krankentagegeldversicherung kein Geld mehr zahlt, aber die Berufsunfähigkeitsversicherung auch noch nicht greift. Daher sollten die Definitionen und somit der Übergang zwischen den beiden Versicherungen genaustens kontrolliert und geplant werden.

Arbeitsunfähigkeitsklausel

Eine mögliche Lösung, um die Probleme von unterschiedlichen Berufsunfähigkeitsdefinitionen der Krankentagegeldversicherung und der Berufsunfähigkeitsversicherung zu umgehen, ist die Arbeitsunfähigkeitsklausel (AU-Klausel). Diese sorgt dafür, dass die Berufsunfähigkeitsversicherung die Leistungen bereits dann zahlt, wenn die versicherte Person mehr als sechs Monate nicht in der Lage ist zu arbeiten.

Die Absicherung durch eine private Berufsunfähigkeitsversicherung ist für einen Selbstständigen sehr wichtig, da dieser oft keine anderen Absicherungsmöglichkeiten nutzen kann oder diese nicht ausreichend ist. Die Vertragsgestaltung ist dabei noch wichtiger als bei anderen Berufsgruppen. Vor Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung als Selbstständiger sollte eine fachgerechte Beratung hinzugezogen werden, welche einen umfassenden Überblick über die bedeutenden Klauseln hat. Wir beraten Sie gerne und unterstützen Sie auf dem Weg zu Ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung.