Krankentagegeld

Die Krankentagegeld-Versicherung ist eine eigenständige Versicherung und sollte nicht als Alternative, sondern vielmehr als Zusatz zu einer Berufsunfähigkeitsversicherung angesehen werden – ähnlich wie eine Dread Disease Versicherung.

Das Krankengeld von der Gesetzlichen Krankenkasse

Angestellte und Arbeiter erleiden bei einem längeren Krankheitsfall Einkommensverluste, wenn sie bei einer Gesetzlichen Krankenkasse versichert sind. Denn nach sechs Wochen stellt der Arbeitgeber die Lohnfortzahlung ein und die Krankenkasse beginnt die Zahlung des Krankentagegeldes. Dieses beträgt durch die Abzüge für Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung aber nur noch knapp 70 – 75 Prozent des letzten Nettoeinkommens.

Berechnung des Krankentagegeldes

Mit folgender Formel kann jeder sein Krankentagegeld selber nachrechnen:

Das Krankentagegeld beträgt 70 Prozent des letzten sozialversicherungspflichtigen Bruttogehalts, jedoch maximal 90 Prozent des letzten Nettogehalts. Von diesem Betrag werden die (Arbeitnehmer-)Beiträge für die Pflegepflicht-, Arbeitslosen- und Rentenversicherung auf der Grundlage von 80 Prozent des letzten beitragspflichtigen Gehalts abgezogen.

Selbständige im Krankheitsfall noch stärker betroffen

Selbständige trifft es noch härter, haben sie doch keinen Anspruch auf eine „Lohnfortzahlung“ im Krankheitsfall. Durch einen zusätzlichen Wahltarif können sie sich mit einem Krankengeld zumindest teilweise absichern. Dieses wird allerdings für dieselbe Erkrankung innerhalb von 3 Jahren maximal für 78 Wochen lang ausgezahlt und beträgt höchstens etwa 2.680 Euro brutto pro Monat (89,25 Euro pro Tag, Stand: 2012).
Ohne eine angelegte Rücklage in Form von Sparanlagen oder einen ausreichenden „Puffer“ im Einkommen, kann man im Krankheitsfall daher schnell an seine finanziellen Grenzen stoßen.

Das private Krankentagegeld

Private Krankenversicherer zahlen hingegen das abgesicherte Krankentagegeld für die gesamte Zeitspanne der Arbeitsunfähigkeit, während einer erfolgversprechenden Behandlung, in der vollen abgesicherten Höhe. Hier ist allerdings auch eine vertraglich geregelte Karenzzeit zu beachten, die bei Arbeitnehmern mindestens sechs Wochen beträgt. Selbständige und Freiberufler können diese auch verkürzen.

Bei der vereinbarten Höhe des Krankentagegeldes ist darauf zu achten, dass es die Höhe des eigenen Einkommens nicht zu stark übersteigt, denn die Versicherungsgesellschaft kann die Angemessenheit des Auszahlungsbetrags prüfen lassen. Selbst wenn 3.000 Euro abgesichert wurden und auch die höhere Versicherungsprämie gezahlt wird, kann es passieren, dass lediglich 2.300 Euro von der Versicherung ausgezahlt werden, wenn anhand der Lohnabrechnungen nachgewiesen wird, dass der monatliche Verdienst lediglich bei 2.300 Euro lag.

Erkrankung wird zur Berufsunfähigkeit

Wird während des Krankentagegeld-Bezugs festgestellt, dass die Erkrankung zu einer dauerhaften Berufsunfähigkeit führt, kann die Auszahlung des Geldes vom Versicherer unverzüglich eingestellt werden. Im besten Fall übernimmt die Gesetzliche Rentenversicherung oder eine private Berufsunfähigkeitsversicherung dann die lückenlose Bereitstellung des benötigten Lebensunterhalts. Hier kommt es aber seltener zu Überschneidungen, sondern in den meisten Fällen zu Verzögerungen der Auszahlungen, weil diese zwei Versicherungssparten ihre Leistungsverpflichtung unabhängig voneinander prüfen und jeweils eigene Kriterien aufstellen.

Da es auf die gegenseitige Anerkennung der Leistungsprüfung keinen Rechtsanspruch gibt, ist bei der Geltendmachung der unterschiedlichen Ansprüche Erfahrung nötig. Nur mit dem richtigen Timing ist eine lückenlose Versorgung gewährleistet.