Der Rechtsstreit – Was tun bei Ablehnung des Antrags auf Berufsunfähigkeitsrente?

Wenn der Antrag auf Berufsunfähigkeitsrente durch den Versicherer abgelehnt wird, stehen die Versicherten meist ohne Einkommen und ohne Rente dar – eine Katastrophe für viele Betroffene. In einem solchen Fall sollten Sie als Versicherungsnehmer zunächst Widerspruch gegen die Entscheidung des Versicherers einlegen. Zudem sollten Sie sich an den Versicherungsmakler, der Ihnen die Police vermittelt hat, oder an die Verbraucherzentrale richten und sich beraten lassen. Oftmals geht es dann um die Frage, ob ein Gerichtsverfahren eingeleitet werden sollte. Bevor diese Entscheidung fällt, sollten Sie sich allerdings an den Versicherungsombudsmann oder die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) wenden.

Der Versicherungsombudsmann

Der Ombudsmann für Versicherungen ist eine unabhängige Schlichtungsstelle für Meinungsverschiedenheiten zwischen Verbrauchern und Versicherern. Der Ombudsmann prüft die Beschwerden von Versicherungsnehmern und fällt eine Entscheidung. Jedoch ist diese für die Versicherungsunternehmen nur bei einem Streitwert bis 10.000 Euro bindend, so dass der Ombudsmann bei einer BU meist keine verbindlichen Entscheidungen aussprechen kann, da es hierbei in der Regel um höhere Summen geht.

Bis zu einem Streitwert von 100.000 Euro kann der Ombudsmann allerdings eine unverbindliche Empfehlung aussprechen, die auch vor Gericht vorgelegt werden kann.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

An die BaFin können Sie sich ebenfalls wenden, wenn sie sich über Ihren Versicherer beschweren möchten. Die BaFin prüft unter aufsichts- und zivilrechtlichen Gesichtspunkten, ob sich das Unternehmen an gesetzliche Vorgaben hält. Allerdings kann die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht keine verbindlichen Entscheidungen zu Rechtsfragen treffen.

Die BaFin ist dann die richtige Anlaufstelle, wenn es um die verweigerte Herausgabe von Unterlagen durch den Versicherer geht oder dieser Ihre Briefe nicht oder nur mit starker Verzögerung beantwortet.

Das Gerichtsverfahren

Verweigert der Versicherer die Rente trotz einer Empfehlung des Ombudsmannes zu Ihren Gunsten, bleibt nur noch der Rechtsweg. In der Regel sind hierfür die jeweiligen Landgerichte zuständig. Bevor Sie Klage einreichen, sollten Sie sich allerdings darüber im Klaren sein, dass Sie, ohne Rechtsschutzversicherung, alle Kosten selbst tragen müssen, sollten Sie den Prozess verlieren. Hierzu gehören die Gerichtskosten, die Kosten für Ihren eigenen Anwalt sowie die Kosten für den Anwalt der Gegenseite. Viele Versicherungsnehmer gehen dieses Risiko verständlicherweise nicht ein und verzichten auf die Klage.

Verjährung

Nach dem neuen VVG müssen Sie entsprechend § 195 BGB in den drei Kalenderjahren, die auf das Jahr folgen, in dem Ihr Antrag abgelehnt wurde, Klage einreichen. Verstreicht dieser Zeitraum, ohne dass Sie klagen, sind Ihre Ansprüche verjährt. Wenn Sie zunächst einen Ombudsmann mit einem Verfahren betrauen, so verjähren Ihre Ansprüche während der Dauer der Prüfung durch den Ombudsmann nicht.