Berufsunfähigkeitsversicherung Freiberufler

Für Freiberufler zählt die Berufsunfähigkeitsversicherung zu den wichtigsten Versicherungen. Oftmals besteht keine gesetzliche Rentenversicherung im Falle einer Erwerbsunfähigkeit und dementsprechend auch kein Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente. Bei einem längerfristigen Ausfall ist in den meisten Fällen die gesamte Existenz des Unternehmens bedroht, denn in der Regel handelt es sich bei Freiberuflern um Einzelkämpfer, die ihre Leistungen direkt an den Endkunden vertreiben. Da die Arbeitskraft das größte Vermögen von Freiberuflern ist, sollte diese entsprechend abgesichert werden.

Definition Freiberufler

Als Voraussetzung, um freiberuflich tätig sein zu können, gilt eine entsprechende, im Bestfall an einer Hochschule erworbene, Qualifikation. Als klassische Freiberuflichkeit gilt die Tätigkeit von bspw. Anwälten, Ärzten, Steuerberatern, Künstlern, Dozenten sowie Heilberufe und naturwissenschaftliche Berufe.

Nachdem die Freiberufler ihre Tätigkeit inkl. detaillierter Tätigkeitsbeschreibung beim Finanzamt angemeldet haben, entscheidet dieses, ob tatsächlich eine freiberufliche Tätigkeit vorliegt oder doch eher eine gewerbliche.

Juristisch basiert die freiberufliche Tätigkeit auf dem Paragraphen 18 des Einkommensteuergesetzes (EStG). Dieser Paragraph besagt:

Zu der freiberuflichen Tätigkeit gehören die selbständig ausgeübte wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende oder erzieherische Tätigkeit, die selbständige Berufstätigkeit der Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Rechtsanwälte, Notare, Patentanwälte, Vermessungsingenieure, Ingenieure, Architekten, Handelschemiker, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, beratenden Volks- und Betriebswirte, vereidigten Buchprüfer, Steuerbevollmächtigten, Heilpraktiker, Dentisten, Krankengymnasten, Journalisten, Bildberichterstatter, Dolmetscher, Übersetzer, Lotsen und ähnlicher Berufe.

Einkommensteuergesetz (EStG) § 18 Absatz 1

Abschluss einer BU für Freiberufler empfehlenswert

Insbesondere als Freiberufler ist es sinnvoll, sich mit dem Thema der Berufsunfähigkeitsversicherung auseinanderzusetzen. Schließlich ist das Risiko erwerbsunfähig zu werden durchaus hoch. In der Bundesrepublik scheidet inzwischen fast jeder Vierte aufgrund von einer Berufsunfähigkeit aus dem Berufsleben aus. So manch ein Freiberufler mag davon überzeugt sein, als Einzelkämpfer robuster, hartnäckiger und belastbarer zu sein als der allgemeine Angestellte, sollte sich jedoch nicht auf diese Einschätzung verlassen. Letztendlich kann jeder aufgrund von Krankheits- oder Unfallfolgen berufsunfähig werden.

Der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung für Freiberufler ist aus folgenden Gründen dringend zu empfehlen:

  1. Die BU sichert das Einkommen der Freiberufler
  2. Die BU ermöglicht es den Freiberuflern die betrieblichen Fixkosten auch dann zahlen zu können, wenn sie selber, und sei es nur vorübergehend, nicht in der Lage sind, entsprechenden Umsatz zu generieren

Versicherungssumme und Nachversicherungsgarantie

Insbesondere junge Freiberufler neigen dazu, sich auf eine geringe Berufsunfähigkeitsrente festzulegen, um dadurch die zu zahlenden Beiträge möglichst gering zu halten. Sollte diese Strategie verfolgt werden, gilt es zu beachten, einen Vertrag zu wählen, der eine Nachversicherungsgarantie ohne erneute Gesundheitsprüfung beinhaltet. Somit hat der Freiberufler die Möglichkeit, seine BU-Rente im Nachgang anheben zu lassen, ohne dass eine solche Anhebung seitens der Versicherung aus gesundheitlichen Gründen abgelehnt werden darf. Ebenso wenig darf der Versicherer einen Risikozuschlag erheben.