Berufsunfähigkeitsversicherung Schüler Studenten

Schüler und Studenten haben keinen Anspruch auf die Nutzung der gesetzlichen Rentenversicherung, falls bei ihnen eine Erwerbsminderung eintritt, da sie nicht erwerbstätig sind und somit auch nicht in die Rentenversicherung einzahlen. Ebenso wie Kinder in Kindertagesstätten genießen sie jedoch den Schutz der Gesetzlichen Unfallversicherung. Diese zahlt Leistungen, falls sie auf dem Hinweg oder in der Uni, der Schule oder der Kita in einen Unfall verwickelt werden.

Information

Falls nach Eintritt eines Unfalls oder einer Berufskrankheit die Erwerbsfähigkeit für mehr als 26 Wochen um wenigstens 20 Prozent eingeschränkt wird, kann eine Versichertenrente gezahlt werden.

Die Höhe der Berufsunfähigkeitsversicherung Schüler Studenten richtet sich zum einen nach der Stärke der Minderung der Erwerbsfähigkeit und zum anderen nach der Höhe des Verdienstes in den zwölf Monaten vor dem Versicherungsfall.

Geringe Beiträge für Schüler und Studenten

Schüler und Studenten, die bereits in jungen Lebensjahren eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen, erhalten ihren Versicherungsschutz zu sehr günstigen Konditionen. Ausschlaggebende Gründe hierfür sind das geringe Eintrittsalter, der gute Gesundheitszustand sowie eine zumeist geringe Anzahl an Vorerkrankungen. Da das Risiko, eine Berufsunfähigkeit zu erleiden, mit zunehmendem Alter steigt, erhöhen sich entsprechend auch die zu zahlenden Prämien. Demzufolge ist es empfehlenswert, die BU so früh wie möglich abzuschließen.

Information

Wenn bereits vor Vertragsabschluss auf bestimmte Details geachtet wird, können Schüler und Studenten in den folgenden Jahren von einem günstigen und guten Versicherungsschutz profitieren. Zudem erhalten sie bei einer Versicherung mit Sofortverrechnung einen preiswerten Versicherungsschutz mit soliden Leistungen.

Wichtige Fragen vor dem Abschluss einer BU für Schüler und Studenten

Vor dem Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung für Schüler und Studenten sollten folgende Faktoren geklärt werden:

  • Besteht die Möglichkeit einer Versicherung bis zum 67. Lebensjahr?
  • Wird das Anforderungsprofil der zuletzt ausgeübten Schultätigkeit bei Personen übernommen, die zum Zeitpunkt der Antragsstellung als Schüler tätig waren?
  • Werden bei Schülern oder Studenten etwaige negative Besonderheiten in den Versicherungsvertrag aufgenommen?
  • Sieht der Versicherer Vertragsänderungen beim Übergang vom Schul- bzw. Studentenleben ins Berufsleben des Versicherten vor?
  • Sind die benötigten Leistungen auch für Antrag stellende Studenten und Schüler versicherbar?
  • Auch wenn die Klausel der „abstrakten Verweisung“ in neuen Berufsunfähigkeitsversicherungen nur noch selten verwendet wird, sollte geprüft werden, ob der Versicherer bei Schülern und Studenten hierauf vollständig und ohne Altersbegrenzung verzichtet.