Berufsunfähigkeitsversicherung Arbeiter und Angestellte

Bei einer längeren Krankheit zahlt der Arbeitgeber für Arbeiter und Angestellte zunächst eine Lohnfortzahlung bis zum Ablauf des 42. Tages, gefolgt vom Krankengeld der Gesetzlichen Krankenkasse. Bei einer längeren Beeinträchtigung der Gesundheit können Arbeiter und Angestellte darüber hinaus weitere Leistungen beim Rentenversicherungsträger geltend machen – wie beispielsweise die Übernahme der Kosten für Reha-Maßnahmen. Sollten diese keine genügende gesundheitliche Verbesserung versprechen oder gebracht haben, besteht die Möglichkeit der Beantragung einer Erwerbsminderungsrente.

Eine gesetzliche Erwerbsminderungsrente wird jedoch nur in eingeschränkten Fällen gezahlt. Deshalb ist der Abschluss einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung für Arbeiter und Angestellte absolut zu empfehlen, um in einer solchen Situation des Verlustes der Arbeitskraft bestmöglich abgesichert zu sein.

Bei gesundheitlichen Beeinträchtigungen, die durch eine Berufskrankheit oder einen Arbeitsunfall entstanden sind, übernimmt die Berufsgenossenschaft die Maßnahmen für Arbeiter und Angestellte. Die Beiträge zur Berufsgenossenschaft entrichtet allein der Arbeitgeber.

Preisgünstige Tarife für Angestellte

In der Regel ist der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung für Angestellte zu günstigen Tarifen möglich. Im Gegensatz zu Personen, die in ihrem Beruf überwiegend körperlich tätig sind, wird das Risiko einer Berufsunfähigkeit bei Angestellten seitens der Versicherer als gering eingeschätzt. Angestellte in verwaltenden oder kaufmännischen Berufen gelten zudem oftmals sogar als die am günstigsten zu versichernde Personengruppe.

Tipp

Wird die Berufsunfähigkeitsversicherung bereits während der Ausbildung abgeschlossen, ist aufgrund des jungen Eintrittsalters sowie des überwiegend guten Gesundheitszustandes ein guter Versicherungsschutz zu besonders günstigen Preisen möglich.

Hinweise zur gesetzlichen Erwerbsminderunsrente

Auf den folgenden Seiten haben wir weitere Details zur gesetzlichen Erwerbsminderungsrente zusammengetragen: