Berufsunfähigkeitsversicherung Vertragsformen

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, einen Versicherungsvertrag für eine Berufsunfähigkeitsversicherung aufzusetzen. Individuell kann entweder nur eine Beitragsfreistellung einer Hauptversicherung erfolgen, eine Zahlung einer Berufsunfähigkeitsrente oder eine Kombination dieser beiden Möglichkeiten.

Berufsunfähigkeitsversicherung BUZ

Die aus chronologischer Sicht erste der möglichen Berufsunfähigkeitsversicherung Vertragsformen bildet die Berufsunfähigkeitszusatzversicherung, die BUZ. Ihr Name erklärt sich dadurch, dass sie ein aufbauendes Element zusätzlich zu einem Hauptvertrag war. So konnte man beispielsweise eine Kapitallebensversicherung oder eine Rentenversicherung mit einer Berufsunfähigkeitszusatzversicherung aufstocken. Dadurch war die BUZ von allen Entscheidungen bezüglich der Hauptversicherung betroffen: Eine Kündigung der Lebensversicherung aufgrund von außerordentlichem Kapitalbedarf hatte somit auch eine Kündigung der BUZ zur Folge, was für den Versicherungsnehmer nachteilig mit hohen Risiken behaftet war.

Selbständige Berufsunfähigkeitsversicherung

Um eine größere Unabhängigkeit und Flexibilität zu schaffen, wurde die Berufsunfähigkeitsversicherung aus der engen Bindung an einen Hauptvertrag gelöst und zu einer selbständigen Berufsunfähigkeitsversicherung aufgestockt, die somit die zweite mögliche Vertragsform bildet. So wurde der Bedarf nach einer eigenständigen Versicherungslösung, die unabhängig von einem übergeordneten Vertrag funktioniert, beantwortet.

Allerdings ist eine Loslösung der BUZ aus einer Hauptversicherung nicht in jedem Fall sinnvoll. Eine Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit im Rahmen einer BUZ gekoppelt an einen Altersvorsorgevertrag hat den Vorteil, Risiken einer unvollständigen Absicherung im Alter vorzubeugen. Eine einfache Berufsunfähigkeitsrente könnte für eine Vorsorge im Alter zu gering bemessen sein.

Information

Zum Thema einer möglichen Existenzbedrohung informieren die Berufsunfähigkeitsversicherung Experten hier: Private Absicherung bei Berufsunfähigkeit.

Bindung einer BU an eine Renten- oder Lebensversicherung

Eine weitere Möglichkeit der Berufsunfähigkeitsversicherung Vertragsformen besteht in der Bindung einer Berufsunfähigkeitsversicherung an eine Renten- oder Lebensversicherung. Dies soll einen Gewinn erzielen, wenn man während seiner Arbeitszeit keine Berufsunfähigkeit erleidet. Nach Experten-Auffassung ist diese Regelung obsolet, da die höheren Einzahlungen in dem Fall nur der Versicherungsgesellschaft dienen.

Weiterhin existieren unterschiedliche Berufsunfähigkeitsversicherungen Vertragsformen (BUZ) zusätzlich zu Risikolebensversicherungen, zu Kapitallebensversicherungen, zu Rentenversicherungen, zur „Riester-Rente“, zur „Rürup-Rente“ bzw. zur Basisrente als auch in der betrieblichen Altersversorgung zur Pensionskasse, Unterstützungsklasse und zur Direktversicherung.

Bindung einer BU an die betriebliche Altersvorsorge

Über den privaten Abschluss hinaus, ist es auch möglich, eine Berufsunfähigkeitsversicherung im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) abzuschließen. Hierbei gibt es verschiedene Gestaltungsmöglichkeiten für den entsprechenden Vertrag. Zentral für den Abschluss der Berufsunfähigkeitsversicherung in der bAV ist, dass der aktuelle Arbeitgeber als Versicherungsnehmer fungiert, der Arbeitnehmer allerdings die versicherte Person ist.

Mehr Informationen zum Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung im Zusammenhang mit der betrieblichen Altersvorsorge finden Sie hier.