Private Unfallversicherung
Eine Unfallversicherung besteht üblicherweise aus zwei Teilen: Der Unfallleistung und der Invaliditätsleistung. Voraussetzungen für die Auszahlung sind demzufolge der Eintritt eines im Unfallbegriff präzise definierten Unfalls, die fristgerechte Geltendmachung und Feststellung einer Invalidität.
Wichtig
Die Invaliditätsleistung wird jedoch nur gewährt, wenn diese durch einen Unfall verursacht wurde. Die Invalidität durch eine Krankheit ist nicht Bestandteil einer Unfallversicherung.
Nutzung der Invaliditätsleistung einer Unfallversicherung
Allerdings kann die Invaliditätsleistung einer Unfallversicherung nicht zur Absicherung der eigenen Arbeitskraft sinnvoll genutzt werden: Die Leistung erfolgt mit einer Verzögerung von zwölf bis 18 Monaten nach dem Unfall viel zu spät. Trotzdem erscheint eine Unfallversicherung aufgrund zusätzlicher Leistungsbausteine, wie Such- und Bergungskosten, sinnig. Zudem kann die Prämie für nötige Umbauten an Haus oder Auto sinnvoll genutzt werden.
Invaliditätssgrade nach Sinnesorganen und Körperteilen
Üblicherweise ist die Invaliditätssumme, die sich mit steigender Invalidität erhöhen kann, ein Bestandteil der Unfallversicherung. Der durch dauernde Beeinträchtigung des Körpers entstehende Invaliditätsgrad wird in der Gliedertaxe festgeschrieben, wie das nachfolgende Beispiel demonstriert.
Es gelten bei völliger Funktionsunfähigkeit oder Verlust der aufgeführten Körperteile und Sinnesorgane ausschließlich folgende Invaliditätsgrade:
- Sinne
– Geschmack 5%
– Geruch 10%
– Gehör (pro Ohr) 30%
– Auge 50% - Arm
– Finger (außer Daumen und Zeigefinger) 5%
– Zeigefinger 10%
– Daumen 20%
– Hand 55%
– Unterhalb des Ellenbogengelenks 60%
– Oberhalb des Ellenbogengelenks 65%
– Gesamterr Arm 70% - Bein
– Zeh (außer großer Zeh) 2%
– Großer Zeh 5%
– Fuß 40%
– Bis Mitte Unterschenkel 45%
– Bis unterhalb Knie 50%
– Bis Mitte Oberschenkel 60%
– Oberhalb der Mitte des Oberschenkels 70%
Bei unvollständiger Funktionsbeeinträchtigung oder Teilverlust gilt ein prozentualer Teil des jeweiligen Satzes. Neuerdings gibt es auch Unfallversicherungen, die ab 50% Invalidität die Auszahlung einer Unfallrente vorsehen, anstatt einer einmaligen Zahlung der Invaliditätsleistung.
Zubuchbare Leistungen zur Unfallversicherung
Daneben können meistens weitere Leistungen zur Unfallversicherung hinzu gebucht werden:
- Rettungs-, Such-, Bergungs- und Transportkosten bei einem Unfall
- Übergangsleistung bis zur Zahlung der eigentlichen Invaliditätssumme (oft bei mindestens 50% Invalidität, sechs Monate nach dem Unfall)
- Sofortleistung bei schweren Verletzungen wie Querschnittslähmung (kurzfristige Zahlung der Übergangsleistungssumme)
- Leistung bei Unfalltod (Zahlung nur bei Tod durch Unfall)
- Krankenhaustagegeld bei stationärem Aufenthalt wegen eines Unfalls
- Kosmetische Operationen, Kurkosten etc. wenn durch Unfall verursacht
Wichtig
Bei der Beantragung der Leistungen ist in jedem Fall eine fristgemäße Meldung des Unfalls an den Versicherer nötig. Prüfen Sie dahingehend immer Ihre Versicherungsbedingungen. Im Fall eines Unfalltods kann es beispielsweise nur eine 24-Stunden-Frist geben.
Welche Leistungen Sie von Ihrer Unfallversicherung in Anspruch nehmen können, hängt bei einer Invalidität auch von der Einhaltung der Geltendmachungs- und Feststellungsfristen ab und wie regelmäßig Sie die Invaliditätshöhe durch Gutachter überprüfen lassen. Als Experten für Berufsunfähigkeitsversicherungen sprechen wir uns für die Nutzung professioneller Hilfe im Schadensfall aus. Als besonderen Service finden Sie hier eine Liste mit Sofortmaßnahmen.