Dienstunfähigkeitsversicherung

Bei der Dienstunfähigkeitsversicherung handelt es sich um eine spezielle, private Berufsunfähigkeitsversicherung, dessen Versicherungsbedingungen eine spezielle Dienstunfähigkeitsklausel beinhalten. Da mithilfe dieser Klausel die Leistungsvoraussetzungen für Beamte geregelt werden, wird sie auch als Beamtenklausel bezeichnet. Diese Klausel ist enorm wichtig, da sie dafür sorgt, dass die durch den Dienstherrn erklärte Dienstunfähigkeit vom Versicherungsunternehmen als Berufsunfähigkeit anerkannt wird. Dies gilt selbst für den Fall, dass die regulären Kriterien für eine Berufsunfähigkeit nicht vollständig erfüllt sind.

Was muss bei einer Dienstunfähigkeitsversicherung beachtet werden?

Ein wesentlicher Punkt, auf den Interessenten einer Dienstunfähigkeitsversicherung achten sollten, ist die Verankerung der Dienstunfähigkeitsklausel bzw. Beamtenklausel im Versicherungsvertrag. Sollte dies der Fall sein und die Klausel ist ohne Einschränkungen im Vertrag festgehalten, ist ein amtlicher Bescheid wie die Ruhestands- bzw. Entlassungsurkunde für die Anerkennung der Dienstunfähigkeit ausreichend.

Wichtig

Es empfiehlt sich ganz genau auf die korrekte Formulierung der Dienstunfähigkeitsklausel zu achten, da es neben den echten auch „unechte“ Klauseln gibt. In solchen Fällen wird der amtliche Nachweis zur Dienstunfähigkeitsversicherung nicht anstandslos vom Versicherer akzeptiert. Dieser behält sich das Recht auf eine medizinische Nachprüfung vor. Formulierungen innerhalb der Klausel wie „aus medizinischen Gründen“ sollten hinterfragt werden. Denn bereits wenige Worte können zu finanziellen Verlusten oder im schlimmsten Fall sogar zum Wegfall des Versicherungsschutzes führen.

Des Weiteren sollte auf die richtige Höhe sowie Versicherungsdauer geachtet werden. Denn zu geringe Renten oder zu kurze Dauern der Rentenzahlung sind am Ende nutzlos.

Bei der Entscheidung für einen konkreten Anbieter einer Dienstunfähigkeitsversicherung sollten folgende Punkte berücksichtigt werden:

  • Besteht auch bei Teil-Dienstunfähigkeit Anspruch auf Leistungen aus der DU?
  • Ist der DU-Leistungsanspruch neben der Zeit des Beamtenverhältnisses zusätzlich auch bei Eintreten einer Berufsunfähigkeit wirksam?
  • Schützt die DU auch, wenn der Eintritt in das Beamtenverhältnis erst nach Vertragsabschluss erfolgt?
  • Erhalten Beamte auf Probe oder auf Widerruf einen eigenständigen Leistungsanspruch in Bezug auf die versicherte Leistung, wenn eine allgemeine Dienstunfähigkeit diagnostiziert wird?
  • Verkürzen vom Versicherer geforderte zeitliche Leistungsbefristungen evtl. die Dauer der DU-Versorgungsbezüge bei Beamten auf Probe oder auf Widerruf oder verzichtet er auf eine solche besondere Befristung?
  • Berücksichtigt der Vertrag bei Beamten den Verzicht auf die Möglichkeit einer konkreten Verweisung, wenn bei Beamten auf Probe oder auf Widerruf aufgrund einer DU der Dienst beendet bzw. widerrufen wird?
  • Wird innerhalb der DU-Ordnung auf weitere Regelungen, die eine Erhöhung der Streitanfälligkeit implizieren könnten, verzichtet?

Wann ist eine Dienstunfähigkeitsversicherung sinnvoll?

Der Abschluss einer Dienstunfähigkeitsversicherung empfiehlt sich für Beamte, Soldaten sowie Beschäftigte mit beamtenähnlichen Status (bspw. Richter). Von besonderer Wichtigkeit ist diese Versicherung allerdings für Beamtenanwärter, wie beispielsweise junge Lehrer, und Beamte auf Lebenszeit. Während erstere im Fall einer Dienstunfähigkeit noch kein Ruhegehalt erhalten und somit komplett ohne Einkommen dastehen würden, können letztere ohne eine solche Versicherung oftmals nicht mit Gewissheit sagen, ob ihr künftiges Ruhegehalt zur Deckung der Lebenshaltungskosten reichen wird. Nach einer fünfjährigen Dienstzeit ist von einem Ruhegehalt von ca. 50 Prozent des bisherigen Bruttoverdienstes auszugehen und kurz vor dem Pensionsalter liegt dieses bei ca. 71,75 Prozent. Es darf jedoch nicht vergessen werden, dass das Ruhegehalt voll versteuert werden muss, wodurch ein Versorgungsengpass durchaus real ist.

Wichtigkeit der Dienstunfähigkeitsversicherung

Der Dienstunfähigkeitsversicherung kommt eine hohe Bedeutung zu, da sie für eine finanzielle Absicherung sorgt, wenn Beamte ihre Tätigkeit nicht mehr ausüben können. Das Risiko einer Dienstunfähigkeit ist zwar von der jeweiligen Beschäftigung abhängig und somit bei Polizeibeamten deutlich höher als bei ausschließlich im Büro tätigen Beamten, kann allerdings für keine Berufsgruppe ausgeschlossen werden.

In Deutschland scheidet jeder vierte Arbeitnehmer frühzeitig aus dem Berufsleben aus, wie die Deutsche Rentenversicherung verkündet. Als häufigste Ursachen gelten Herz- und Kreislauferkrankungen sowie Erkrankungen des Skeletts oder der Muskulatur. Aber auch psychische Erkrankungen nehmen zu. Diese Angaben lassen sich ebenso auf die Dienstunfähigkeitsversicherung bei Beamten übertragen.

Wie hoch sollte eine Dienstunfähigkeitsversicherung sein?

Die Höhe der im Rahmen einer Dienstunfähigkeitsversicherung vereinbarten monatlichen Rente ist individuell unterschiedlich. Sie sollte sich immer nach dem voraussichtlichen Versorgungsengpass im Fall einer Dienstunfähigkeit  richten. Dabei ist die Höhe des Ruhegaltes ausschlaggebend für die Ermittlung der Rente. Im Idealfall schließt die Dienstunfähigkeitsrente die entstehende finanzielle Lücke aus dem vorher zur Verfügung stehenden Einkommen abzüglich des zu erwartenden Ruhegehaltes.

Wichtig

Beamte auf Lebenszeit müssen mindestens fünf Jahre tätig gewesen sein, um im Fall einer Dienstunfähigkeit Anspruch auf Ruhegehalt zu haben.

Da Beamte auf Probe bei Dienstunfähigkeit im Regelfall keinen Anspruch auf Ruhegehalt haben, ist die private Absicherung durch eine entsprechende Dienstunfähigkeitsversicherung für sie besonders wichtig. Die vereinbarte Rente sollte bei Beamten auf Widerruf im Vorbereitungsdienst und Beamten auf Probe somit entsprechend hoch angesetzt werden.

Berechnung des Ruhegehaltes

Die Ermittlung des Ruhegehaltes erfolgt anhand des Ruhegehaltsatzes und der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge. Der Ruhegehaltsatz beträgt 1,875 Prozent für jedes ruhegehaltfähige Dienstjahr und steigt bis maximal 71,75 Prozent an. Dieser volle Ruhegehaltsatz wird nach 40 Dienstjahren erreicht.

Was kostet eine Dienstunfähigkeitsversicherung?

Die konkreten Kosten einer Dienstunfähigkeitsversicherung sind von verschiedenen, persönlichen Risikofaktoren abhängig. Zu diesen beitragsrelevanten Faktoren zählen:

  • Das Eintrittsalter
  • Die Versicherungslaufzeit
  • Die gewünschte Rentenhöhe
  • Das Berufsfeld
  • Gegebenenfalls vorhandene Vorerkrankungen

Feuerwehrmänner oder Polizisten müssen folglich mit höheren Beiträgen rechnen als verbeamtete Verwaltungsangestellte. Ebenso zahlen ältere Beamte, die bereits unter Rückenproblemen leiden, höhere Beiträge als junge, gesunde Beamte.

Beispiele für monatliche Kosten

Verglichen werden die monatlichen Beiträge für einen Gymnasiallehrer und einen Finanzfachwirt im Finanzamt. Beide sind derzeit 30 Jahre alt und vereinbaren eine Rente in Höhe von 1.000 Euro bis zum 65. Lebensjahr.

Beiträge Gymnasiallehrer: 60 Euro / Monat

Beiträge Finanzfachwirt: 44,09 Euro / Monat

Die konkrete Höhe der Beiträge für eine Dienstunfähigkeitsversicherung lässt sich somit nicht pauschal beziffern. Mittels eines kostenlosen und unverbindlichen Vergleichs verschiedener Angebote lassen sich individuell passende Tarife ermitteln.

Beitragsänderungen nach Vertragsabschluss

Die Höhe der Dienstunfähigkeitsrente kann in vielen Fällen auch nach Vertragsabschluss angepasst werden. Dies ist insbesondere für junge Beamte interessant, die somit die Rentenhöhe verringern können, sobald sie Anspruch auf das Ruhegehalt haben. Folglich verringert sich auch ihr Versicherungsbeitrag. Eine Anpassung der Dienstunfähigkeitsrente nach oben ist bei einer eingeschlossenen Nachversicherungsgarantie ebenso möglich. Dies ist beispielsweise bei einer Familiengründung von Vorteil.

Welche Dienstunfähigkeitsversicherung ist die beste?

Diese Frage lässt sich nicht pauschal beantworten. Fest steht allerdings, dass eine gute Dienstunfähigkeitsversicherung zwingend eine „echte“ Dienstunfähigkeitsklausel, auch Beamtenklausel genannt, enthalten muss. Denn nur bei der echten Dienstunfähigkeitsklausel wird eine Versetzung oder Entlassung in den Ruhestand als Berufsunfähigkeit anerkannt. Voraussetzung ist hierbei lediglich, dass der Beamte aus medizinischen Gründen nicht mehr diensttauglich ist.

Welche Dienstunfähigkeitsversicherung im Einzelfall die beste ist, lässt sich mittels eines kostenlosen und unverbindlichen Angebotsvergleiches herausfinden. Hierbei können individuelle Aspekte wie Alter, Tätigkeit, Vorerkrankungen, Leistungsumfang sowie Beitragshöhe berücksichtigt werden.

Wann greift die Dienstunfähigkeitsversicherung?

Die Dienstunfähigkeitsversicherung greift sobald der versicherte Beamte als dienstunfähig erklärt aus dem Dienst entlassen wird. Sofern die Dienstunfähigkeitsklausel (oder auch Beamtenklausel) ohne jegliche Einschränkungen im Versicherungsvertrag festgehalten ist, wird als Nachweis der Dienstunfähigkeit lediglich ein amtlicher Bescheid wie die Entlassungs- oder Ruhestandsurkunde benötigt.

Interessant

Anders verhält es sich bei der klassischen Berufsunfähigkeitsversicherung. Hier muss der Versicherte ein aufwendiges Verfahren durchlaufen und seine Berufsunfähigkeit anhand eines ärztlichen Gutachtens belegen. Dies verdeutlicht den Vorteil der Dienstunfähigkeitsklausel sehr gut.

Wie lange zahlt eine Dienstunfähigkeitsversicherung monatliche Renten?

Da die Dauer der monatlich ausgezahlten Renten von der vereinbarten Versicherungslaufzeit abhängt, empfiehlt es sich, den Versicherungsschutz für einen möglichst langen Zeitraum abzuschließen.

Einige Versicherer bieten jedoch nur begrenzte Vertragslaufzeiten an. Somit ist die Absicherung je nach Tätigkeit nur bis zum 55. Oder 60. Lebensjahr möglich. Ein Versicherungsschutz, der über das 65. Lebensjahr hinaus reicht, ist in den meisten Fällen nicht möglich. Zudem ist der Versicherungsbeginn vor einer bestimmten Altersgrenze, beispielsweise 40 Jahre,  Voraussetzung für die Dienstunfähigkeitsversicherung.

Lange Laufzeit empfehlenswert

Im Allgemeinen wird die Vereinbarung einer möglichst langen Laufzeit empfohlen. Bei entsprechend hohem Einkommen kann bei Beamten auf Lebenszeit eine Laufzeit bis zum 55. Lebensjahr bereits ausreichend sein, da im Anschluss das Ruhegehalt für die finanzielle Absicherung sorgt. Aber Vorsicht, insbesondere bei einer langjährigen Ausbildung wird der Höchstsatz von 71,75 Prozent des ruhegehaltsfähigen Einkommens oftmals gar nicht erreicht. Dieser Umstand sollte unbedingt bei der Laufzeit berücksichtigt werden.

Welche Versicherer bieten Dienstunfähigkeitsversicherungen an?

Zurzeit bieten folgende 12 Versicherer Dienstunfähigkeitsversicherungen an:

  • BBV
  • DBV Winterthur
  • Debeka
  • Die Bayerische
  • Condor
  • Ergo
  • Münchner Verein
  • Nürnberger Versicherung
  • Signal Iduna
  • Universa
  • Württembergische
  • WWK

Wichtig

Zwar bieten sämtliche Dienstunfähigkeitsversicherer eine Dienstunfähigkeitsklausel an. Die jeweilige Absicherung ist jedoch nicht die gleiche. Es empfiehlt sich also die Angebote je nach persönlichen Kostenvorstellungen und Risiken individuell zu sondieren.

Welche Dienstunfähigkeitsversicherung ist am besten geeignet für Lehrer?

Insbesondere für LehramtsanwärterInnen auf Probe ist eine Dienstunfähigkeitsversicherung zu empfehlen, da für sie noch kein Anspruch auf das Ruhegehalt besteht. Am geeignetsten ist in diesem Falle eine flexible Versicherung, bei der es möglich ist, die Höhe der Dienstunfähigkeitsrente zu senken, sobald Anspruch auf das Ruhegehalt besteht. Dies ist nach der Verbeamtung auf Lebenszeit der Fall. Ein solches Modell ist beispielsweise bei der DBV Versicherung möglich.

Da Lehrer einer Berufsgruppe mit erhöhtem Dienstunfähigkeitsrisiko angehören, haben sie es oft schwer, eine entsprechende Versicherung abzuschließen. Bei einigen Versicherungen wird die Dienstunfähigkeit von Lehrern in Gänze ausgeschlossen, bei anderen wiederum werden aufgrund des höheren Risikos entsprechende Prämienzuschläge verlangt. Zudem ist die Absicherung oftmals lediglich bis zum 55. Oder 60. Lebensjahr möglich.

Empfehlung

Da Aspekte wie Vorerkrankungen oder das jeweilige Alter individuell verschiedene Versicherungsbedingungen erforderlich machen, ist es generell schwierig, pauschale Aussagen über die Qualität von Dienstunfähigkeitsversicherungen für Lehrer zu treffen. Deshalb empfehlen wir einen unverbindlichen und kostenfreien Angebotsvergleich, mithilfe dessen Sie herausfinden können, welche Dienstunfähigkeitsversicherung die besten Konditionen für Ihre persönliche Situation bietet.

Generell gilt jedoch, dass das Risiko für Lehrer, dienstunfähig zu werden, statistisch gesehen besonders groß ist. Als häufigste Gründe sind hier psychische Erkrankungen wie Depressionen oder Burn-Out zu nennen. Da mit einer Entlassung starke finanzielle Einbußen verbunden sind, insbesondere wenn noch kein Anspruch auf das volle Ruhegehalt besteht, ist eine Dienstunfähigkeitsversicherung für Lehrer von großer Wichtigkeit.