Berufsunfähigkeitsversicherung Rechtsgrundlagen

Welche Berufsunfähigkeitsversicherung Rechtsgrundlagen sind beim Versicherungsabschluss zu beachten?

Seit Einführung des neuen Versicherungsvertragsgesetzes VVG am 01.01.2008 wird die private Berufsunfähigkeitsversicherung auch gesetzlich klar definiert. Damit Sie eine bessere Übersicht über die zu beachtenden Vorgaben erhalten, finden Sie hier die gültigen Berufsunfähigkeitsversicherung Rechtsgrundlagen.

Die rechtlichen Grundlagen werden in den §§ 172 bis 177 in Kapitel 6 VVG behandelt.

Grundlegende Definition

Die grundlegende Definition lautet folgendermaßen:

(2) Berufsunfähig ist, wer seinen zuletzt ausgeübten Beruf, so wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestaltet war, infolge Krankheit, Körperverletzung oder mehr als altersentsprechendem Kräfteverfall ganz oder teilweise voraussichtlich auf Dauer nicht mehr ausüben kann.

Verweisung in eine andere Tätigkeit

In § 172 Absatz 3 wird die konkrete und die abstrakte Verweisung in eine andere Tätigkeit definiert:

(3) Als weitere Voraussetzung einer Leistungspflicht des Versicherers kann vereinbart werden, dass die versicherte Person auch keine andere Tätigkeit ausübt oder ausüben kann, die zu übernehmen sie auf Grund ihrer Ausbildung und Fähigkeiten in der Lage ist und die ihrer bisherigen Lebensstellung entspricht.

Anwendung auch für ältere Versicherungsverträge

Ein Jahr nach Einführung des VVG, seit dem 01.01.2009, findet das Gesetz auch für alle bis dahin bereits bestehenden Versicherungsverträge Anwendung.

Ausnahme

Eine Ausnahme bilden § 172 und §§ 174 bis 177 VVG, die laut Artikel 4 Absatz 3 EGVVG nicht auf Altverträge einer BU anzuwenden sind.

Weitere Vorschriften, beispielsweise zu den Informationspflichten der Versicherer oder den zu einkalkulierten Kosten, werden in der VVG Informationspflichtenverordnung (VVG-InfoV) aufgeführt. Anbieter müssen die genauen Bestimmungen ihrer Tarife im Rahmen der Berufsunfähigkeitsversicherung Rechtsgrundlagen in ihren Versicherungsbestimmungen erläutern. Dabei führt ein entsprechendes Produktionsblatt die wesentlichen Informationen des Vertrages auf.