Das Leben kann sich innerhalb von wenigen Momenten schlagartig ändern. Sei es durch einen unvorhergesehenen Unfall oder einen Arztbesuch, der sich anders entwickelt als erwartet – vor gesundheitlichen Problemen kann sich niemand vollständig schützen. In schweren Fällen ist auch das Ausüben der eigenen Arbeit nicht mehr möglich und neben den Sorgen um die eigene Gesundheit müssen Betroffene auch um ihre finanzielle Zukunft bangen. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung bietet den nötigen Schutz.
Immerhin wird jeder vierte Arbeitnehmer im Laufe seines Lebens berufsunfähig. Umso wichtiger ist es, sich frühzeitig um eine Absicherung gegen das Risiko einer Berufsunfähigkeit zu kümmern. Im Leistungsfall zahlt die Berufsunfähigkeitsversicherung eine monatliche Rente und unterstützt den Betroffenen, den gewohnten Lebensstandard aufrechtzuerhalten.
Obwohl die Absicherung durch eine Berufsunfähigkeitsversicherung zu den wichtigsten privaten Absicherungsformen zählt, kann nicht jeder Interessent die Versicherung zu den gewünschten Konditionen abschließen. Das liegt daran, dass die Versicherungen entscheiden können, wen sie zu welchen Konditionen versichern. Interessenten mit Vorerkrankungen, risikoreichen Berufen oder gefährlichen Freizeitaktivitäten haben es womöglich schwerer, eine Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen. Hier erfahren Sie, welchen Einfluss Borreliose auf den Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung haben kann.
Inhalt
Borreliose als Risikofaktor
Borreliose gilt als Infektionskrankheit, die durch den Stich von einer Zecke an den Menschen übertragen werden kann. Dabei ist nicht jede Zecke ein potenzieller Borrelioseüberträger: Schätzungen gehen davon aus, dass zwischen fünf und 35 Prozent der Zecken den Erreger in sich tragen. Jedoch bedeutet ein Stich von einer infizierten Zecke nicht zwangsläufig, dass die Erkrankung übertragen wird. Außerdem erkrankt nur rund ein Prozent der infizierten Menschen an einer Borreliose.
Bis zum Ausbruch der Erkrankung können einige Wochen vergehen. Borreliose äußert sich in Form der bekannten „Wanderröte“, also flächige Hautrötung, die über den Körper wandert. Hinzukommen Symptome wie Gliederschmerzen, Fieber, Missempfindungen oder Gelenkentzündungen. Es können auch Lähmungen oder Herzmuskelentzündungen auftreten.
Behandelt wird eine akute Borreliose mit Antibiotikum. Je früher die Erkrankung erkannt und behandelt wird, desto besser die Heilungschancen. Nach einer einmaligen Infektion können die Bakterien, die eine Borreliose auslösen jedoch auch trotz Antibiotikum im Körper bleiben.
Borreliose kann zu Spätfolgen führen. Dazu können beispielsweise wiederkehrende Entzündungen, Schwellungen der Gelenke und der Haut oder Herzprobleme zählen. Jedoch leidet nur ein geringer Prozentsatz der an Borreliose erkrankten Menschen an Spätfolgen.
Kann der Abschluss einer BU trotz Borreliose gelingen?
Vor Abschluss der Versicherung wird die sogenannte Risikoprüfung durchgeführt. Im Rahmen dieser Prüfung müssen Interessenten einige Angaben zu ihrem Alter, Beruf und ihrem Gesundheitszustand machen. Anhand von diesen Daten entscheidet die Versicherung, ob und zu welchen Konditionen eine Versicherung angeboten wird.
Wer unter einer akuten Borreliose leidet, kann sich in der Regel auf eine Antragsablehnung einstellen. Das Risiko einer Berufsunfähigkeit erscheint den Versicherungen meist als deutlich zu hoch, sodass kein Versicherungsschutz angeboten wird.
Wurde die Borreliose erfolgreich behandelt, fällt jedoch noch in den von der Versicherung abgefragten Behandlungszeitraum, kann es für Interessenten ebenfalls schwer werden, die gewünschte Versicherung abzuschließen. Abhängig von der Schwere der Erkrankung und den Symptomen können auch bei einer abgeheilten Borreliose Risikozuschläge oder Ausschlussklauseln aufgestellt werden. Leidet die betroffene Person aktuell unter Erkrankungen, die womöglich auf die Borreliose zurückgeführt werden können, ist eine Ablehnung wahrscheinlich.
Eine pauschale Antwort auf die Frage, ob eine Berufsunfähigkeitsversicherung trotz abgeheilter Borreliose abgeschlossen werden kann, ist aufgrund der Vielfältigkeit der Erkrankung und dem Risiko auftretender Spätfolgen kaum möglich. Es gibt jedoch einige sinnvoll Methoden, um möglicherweise trotzdem die gewünschte Absicherung zu erhalten.
BU trotz Vorerkrankung: Sonderaktionen und anonymisierte Risikovoranfragen
Für Interessenten mit Vorerkrankungen gibt es verschiedene Möglichkeiten, um den Abschluss einer attraktiven Berufsunfähigkeitsversicherung zumindest in einigen Fällen zu erleichtern.
Eine dieser Möglichkeiten sind die anonymisierten Risikovoranfragen. Diese werden in der Regel von einem unabhängigen Versicherungsmakler erstellt und enthalten außer gesundheitliche Informationen keine personenbezogenen Daten über den Antragssteller. So kann die Versicherung den Antrag prüfen und entscheiden, ob ein Versicherungsangebot erstellt werden kann oder eben nicht. Sollte der Antrag abgelehnt werden, muss der Interessent jedoch keine negativen Konsequenzen fürchten, da die Versicherung keine Rückschlüsse auf die Identität des Interessenten ziehen kann und ihn so auch nicht in die Sonderwagnisdatei aufnehmen kann.
Eine weitere Möglichkeit sind die sogenannten Sonderaktionen. Mit zeitlich begrenzten Aktionen für bestimmte Berufsgruppen werben verschiedene Anbieter immer wieder für ihre Versicherungen. Diese Aktionen ermöglichen beispielsweise einen vereinfachten Zugang zur Berufsunfähigkeitsversicherung ohne die Beantwortung der umfangreichen Gesundheitsfragen. Idealerweise kann eine Sonderaktion gewählt werden, die dafür sorgt, dass die Borreliose Erkrankung gegenüber der Versicherung nicht mehr angegeben werden muss. Hier finden Sie einen Überblick über aktuelle Sonderaktionen.
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