Sonderaktionen

Der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung kann durch mögliche Vorerkrankungen, risikoreiche Freizeitaktivitäten und gefährliche Berufe erschwert werden. Wird der Versicherungsnehmer durch verschiedene Faktoren in der Risikoprüfung als sehr risikoreich eingestuft, erhöhen sich die zu zahlenden Beiträge oder der Antrag wird abgelehnt. Trotzdem gibt es einige Sonderaktionen, die es dem Versicherungsnehmer ermöglichen, den effizientesten Versicherungsschutz zu erhalten.

Sonderaktion können zeitlich begrenzt sein und sollten im Einzelfall überprüft werden. Wir beraten Sie gerne mit unserer langjährigen Erfahrung als Versicherungsmakler.

Sonderaktion I – BU für Jüngere

Diese Sonderaktion ist ideal, wenn jüngere Menschen eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen möchten, da sie so ihre finanzielle Zukunft absichern können.

  • Eintrittsalter zw. 10 u. 30 J.
  • max. BU-Rente: 2.000 EUR mtl.

Antragsfragen

Allgemeine Fragen

  • Planen oder beabsichtigen Sie in den nächsten 12 Monaten Aufenthalte außerhalb der EU von mehr als 6 Monaten?
  • Sind Sie besonderen Gefahren ausgesetzt (im Beruf, z.B. Umgang mit Sprengstoff, radioaktiven Substanzen oder Chemikalien, Aufenthalte in Krisengebiet; in der Freizeit, z.B. Tauchsport, Kampfsport, Bergsport, Flugsport aller Art, Motorsport, Teilnahme an Wettfahrten, Extremsport)?

Gesundheitsfragen

  • Wie sind Ihre derzeitigen Körpermaße (Größe in cm, Gewicht in kg)?
  • Abfragezeitraum 12 Monate:
    • Nehmen oder nahmen Sie in den letzten 12 Monaten häufig oder regelmäßig (z.B. einmal am Tag oder über mindestens einen Monat hinweg) apothekenpflichtige Medikamente (z.B. Salben, Sprays, Tabletten außer der Pille, Spritzen) oder wurden Ihnen solche verordnet?
    • Sind oder waren Sie in den letzten 12 Monaten mehr als zwei Wochen zusammenhängend nicht in der Lage Ihrer schulischen, studentischen oder beruflichen Tätigkeit nachzugehen?
  • Abfragezeitraum 3 Jahre: Bitte geben Sie an, ob Sie in den letzten 3 Jahren Erkrankungen oder Beschwerden der folgenden Punkte haben/hatten und/oder sich deswegen in ärztlicher Behandlung, Beratung oder Untersuchung befinden/befunden haben:
    • Schmerzen, Missempfindungen (z.B. Migräne, Spannungskopfschmerz, behandlungsbedürftige Rückenschmerzen, dauerhafter Gelenkschaden, Arthrose, Knochenbrüche, Taubheitsgefühle, behandlungsbedürftige Bauchschmerzen, Verletzungen der Gelenke)
    • Funktionseinschränkungen und/oder Funktionsstörungen (z.B. chronische Durchfälle, chronische Verstopfung, Fehlsichtigkeit von mehr als – 8 Dioptrien, dauerhafte Hörminderungen, angeborener Herzfehler)
    • Störungen der psychischen Leistungsfähigkeit und der Psyche (z.B. ADHS, Essstörung, psychosomatische Störung, Angststörung, Selbstmordversuch, Depression)
    • Störungen der Haut– und/oder der Atemwegsfunktion (z.B. wiederkehrende Hautausschläge, Neurodermitits, Schuppenflechte, Hautunverträglichkeiten, Asthma, dauerhafter Husten, allergische Reaktionen der Haut, allergische Reaktionen der Atemwege, allergische Reaktionen der Lunge)
  • Abfragezeitraum 5 Jahre: Bitte geben Sie an, ob Sie in den letzten 5 Jahren Erkrankungen oder Beschwerden der folgenden Punkte haben/hatten und/oder sich deswegen in ärztlicher Behandlung, Beratung oder Untersuchung befinden/befunden haben:
    • Erkrankungen des Immunsystems (z. B. wiederkehrende Gelenkentzündungen, Rheuma, Morbus Bechterew, Morbus Crohn, Colitis ulcerosa, Multiple Sklerose, Lupus erythematodes, Morbus Still)
    • schwere Infektionen (z.B. Hepatitis B, Hepatitis C, HIV)
    • gutartige und/oder bösartige Neubildungen (Tumorerkrankungen) (z.B. Leukämie, auffälliger/kontrollpflichtiger Befund beim Haut- oder Frauenarzt)
  • Konsumieren oder konsumierten Sie Drogen, drogenähnliche Substanzen oder Betäubungsmittel?
  • Wurden Sie in den letzten 5 Jahren in einem Krankenhaus, einer Rehabilitationsklinik, einer Entzugsklinik oder einer anderen stationären Einrichtung der medizinischen Versorgung beraten, behandelt oder untersucht? (Es müssen keine Angaben zu Schwangerschaften und Geburten gemacht werden)

Sonderaktion II – Mitglieder im Steuerberaterverband

Mitglieder des Steuerberaterverbands (DStV) können eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen, die als zusätzliche private Absicherung dient. So können mögliche Einkommensverluste durch eine Berufsunfähigkeit verringert werden.

Zielgruppe

  • Steuerberater und angestellte Steuerberater, die Mitglied in einem DStV
    Landesverband sind
  • Kaufmännisch tätige Angestellte der Steuerberater
  • Kaufmännisch tätige Angestellte der DStV-Landesverbandsgeschäftsstellen
  • Familienangehörige der vorher beschriebenen Personenkreise (Ehepartner, Lebenspartner und kindergeldberechtigte Kinder gemäß § 32 EStG)

Zugangsvoraussetzungen

  • Versicherungsnehmer muss persönlich Mitglied im Steuerberaterverband sein
  • Eintrittsalter: max. 55 J. (Berechnung: Kalenderjahr minus Geburtsjahr)
  • Endalter: max. 67 J.

Rahmendaten

Erläuterung:

bAV → betriebliche Altersvorsorge

pAV → private Altersvorsorge

  • Steuerberater, die ordentliche Mitglieder sind
    • Abschluss als pAV oder bAV (bei angestellten Steuerberatern sollte die pAV bevorzugt gewählt werden)
    • Leistungsgrenze pAV = 2.000 Euro und bAV = 2.500 Euro)
  • Mitarbeiter der Mitglieder (angestellte Steuerberater / Wirtschaftsprüfer, kaufm. Angestellte) und kaufm. Angestellte der DStV-Geschäftsstellen
    • Abschluss als bAV (Leistungsgrenze bAV = 2.500 Euro)
  • Familienangehörige der vorgenannten Personen
    • Abschluss als pAV; Leistungsgrenze pAV = 2.000 Euro)
  • Bei einer Versicherung mit Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung darf die Gesamt-Bruttoprämie max. 300 Euro monatlich betragen.
  • Garantierte Rentensteigerung im Leistungsfall optional wählbar
  • Nachversicherungsgarantie enthalten

Gesundheitsfragen

  • Waren Sie in den letzten zwei Jahren länger als zwei Wochen durchgehend aus gesundheitlichen Gründen außer Stande, Ihre berufliche Tätigkeit auszuüben, oder üben Sie derzeit Ihre berufliche Tätigkeit aus gesundheitlichen Gründen eingeschränkt aus?
  • Wurde bei Ihnen jemals ein Hirntumor, eine Krebserkrankung, Diabetes, eine HIV-Infektion, Multiple Sklerose, Epilepsie, Rheuma, Colitis Ulcerosa, Morbus Crohn oder ein Schlaganfall ärztlich festgestellt oder wurde bei Ihnen ein Grad der Behinderung (GdB), ein Grad der Schädigungsfolgen (GdS), eine Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) oder Berufs- bzw. Erwerbsunfähigkeit zuerkannt, bzw. ein solcher Antrag in den letzten zwei Jahren gestellt?
  • Sind Sie derzeit oder waren Sie in den letzten drei Jahren in Behandlung
    • bei einem Kardiologen?
    •  bei einem Psychiater, Psychologen oder Psychotherapeuten oder wegen psychischer Beschwerden bei einem Arzt?
    • bei einem Orthopäden?
  • Wurde Ihnen in den letzten drei Jahren wegen einer Erkrankung des Bewegungsapparates mehr als 12 Behandlungen beim Therapeuten (Physiotherapeut, Ergotherapeut, Osteopath, Chiropraktiker) verordnet?
  • Bei einer „Ja“ Antwort müssen weitere Fragen beantwortet werden und es wird eine individuelle Risikoprüfung durchgeführt.

Sonderaktion III – Absicherung bestehender Vorsorgeverträge

Um bestehende Vorsorgeverträge abzusichern, empfiehlt sich diese Sonderaktion. Die Aktion bezieht sich auf verschiedene Vorsorgeverträge, wobei die Beantwortung von Gesundheitsfragen nicht notwendig ist.

  • Absicherung bestehender Vorsorgeverträge ohne Gesundheitsfragen (3 J. Wartezeit)
  • Beitragsübernahme während Berufsunfähigkeit od. Pflegebedürftigkeit für Kunden
  • Funktionsweise:
    • der Kunde gibt bis zu 2 bestehende Vorsorgeverträge im Antrag an, für die die Beiträge im Leistungsfall übernommen werden
    • die Leistung fließt direkt an die Institution, die die abgesicherten Verträge verwaltet (keine Auszahlung an Kunden)
    • bestehen die angegebenen Verträge im Leistungsfall nicht mehr, erlischt das erteilte Bezugsrecht
    • eine Übertragung auf andere Vorsorgeverträge ist grundsätzlich möglich
    • findet keine Übertragung statt, erhält der Kunde eine Anwartschaft auf eine klassische Altersrente (ggf. mit Hinterbliebenenschutz)
  • für folgende im Antrag angegebene Vorsorgeverträge ist die Absicherung möglich
    • Sparplan
    • Fondssparplan
    • Bausparer
    • Rentenversicherung
    • Kapitallebensversicherung
    • private Krankenversicherung
  • nur 3 Berufsgruppen mit klarer Einstufung
    • „kaufmännisch tätig“
      • alle Personen, die eine kaufmännische Ausbildung in der BRD erfolgreich abgeschlossen haben
      • alle sonstigen Personen, die zu mindestens 75 % kaufmännische Tätigkeiten ausüben
      • Schüler und Studenten
    • „handwerklich/körperlich tätig„: alle Personen, die handwerklich/körperlich tätig sind bzw. die nicht den Akademikern oder kaufmännisch tätigen Personen zugeordnet werden können
    • „Akademiker„: Akademiker ist, wer erfolgreich einen Hochschulabschluss oder Fachhochschulabschluss in der BRD erworben hat (bei Akademikern kommt es ausschließlich auf den Abschluss an, nicht auf den tatsächlich ausgeübten Beruf – Stichwort: „taxifahrender Akademiker“!)
  • Dynamik: 3% d. Vorjahressumme od. d. Anfangssumme wählbar

Rahmendaten

  • absicherbare Beitragshöhen: mind. 600 EUR, max. 3.000 EUR jährlich
  • Eintrittsalter: 10 bis 55 J.
  • Laufzeit: 10 bis 57 J.
  • Endalter: mind. 55, max. 67 J.

Risikoprüfung

  • keine (!)
  • Wartezeit: 3 J., entfällt bei unfallbedingter BU

Sonderaktion IV – Reduzierte Gesundheitsprüfung in Verbindung mit Bau- oder Praxisfinanzierung

Wird eine Berufsunfähigkeitsversicherung in Verbindung mit einer Immobilien- oder Praxisfinanzierung abgeschlossen, kann der Versicherungsnehmer von reduzierten Gesundheitsfragen profitieren.

Zugangsvoraussetzungen

  • Die BU steht in Zusammenhang mit der Finanzierung eines Immobilien-/ Praxis-Erwerbs
  • Antragsstellung binnen 6 Monaten ab Unterzeichnung des Darlehensvertrags
  • Maximale monatliche garantierte BU-Rente: 1.500,00 €
  • Eintrittsalter maximal 45 Jahre

Gesundheitsfragen

  • 0. Größe und Gewicht
  • 1. Sind Sie aktuell in Behandlung bei einem Arzt oder Therapeuten (z.B. Heilpraktiker, Psychologen, Psychotherapeuten)?
  • 2. Waren Sie in den letzten 5 Jahren wegen einer Erkrankung der Psyche oder des Nervensystems, einer Erkrankung bzw. Verletzung des Bewegungsapperates (Wirbelsäule, Gelenke, Muskeln, Sehnen und Bänder) länger als 2 Wochen ununterbrochen arbeitsunfähig oder in psychiatrischer Betreuung?
  • 3. Haben Sie in den letzten 5 Jahren aus gesundheitlichen Gründen länger als 4 Wochen ununterbrochen verschreibungspflichtige Medikamente (z.B. Tabletten oder Spritzen) eingenommen, erhalten, bzw. wird die aktuelle Medikation voraussichtlich mehr als 4 Wochen andauern?
  • 4. Wurde bei Ihnen eine HIV-Infektion oder eine Krebserkrankung festgestellt oder wurde Ihnen ein Grad der Behinderung (GdB) oder Grad der Schädigungsfolge (GdS) zuerkannt, bzw. ein solcher Antrag in den letzten zwei Jahren gestellt?

Nicht angegeben werden müssen Behandlungen wegen:

  • Atemwegsallergien (z. B. Heuschnupfen) ohne Asthma
  • Erkältungskrankheiten (z. B. Erkältungsschnupfen, Halsentzündung, Nasennebenhöhlenentzündung, Kehlkopf- oder Luftröhrenentzündung, grippaler Infekt), die folgenlos ausheilten
  • Nahrungsmittelunverträglichkeiten
  • Pilzerkrankungen (Nagelpilz, Fußpilz)
  • Schwangerschaften, Maßnahmen in der Reproduktionsmedizin
  • Über-/Unterfunktion der Schilddrüse
  • zahnärztliche Behandlungen

Wenn Sie mindestens eine Frage mit „ja“ beantwortet haben, ist eine Gesundheitserklärung erforderlich.

Sonderaktion V – Rechtsanwälte und Notare

Obwohl im Berufsfeld der Rechtsanwälte und Notare vergleichsweise wenig körperliche Arbeit ausgeübt wird, besteht das Risiko einer Berufsunfähigkeit. Diese Berufsgruppe wird aufgrund einer geringen Risikoeinschätzung der Versicherung oft zu attraktiven Konditionen versichert.

Zielgruppe

  • Rechtsanwälte (zwei juristische Staatsexamen, eine Zulassung als Rechtsanwalt bei der zuständigen Kammer und Mitglied in einem berufsständigen Versorgungswerk)
  • Kaufmännisch tätige Angestellte der Rechtsanwälte
  • Familienangehörige der Rechtsanwälte (Ehepartner, Lebenspartner und kindergeldberechtigte Kinder gemäß § 32 EStG)
  • Wichtig: Der Versicherungsnehmer (außer bei Familienangehörigen) muss persönlich Mitglied in einem Anwaltverein sein!

Wer fällt nicht unter diese Aktion?

  • Assessoren ohne Zulassung
  • Diplom-Juristen ohne Zulassung
  • Juristen mit nur einem Staatsexamen
  • Sonstige juristisch vorgebildete Mitarbeiter (z. B. Wirtschaftsjuristen, Patentanwälte ohne Zulassung)

Zugangsvoraussetzungen

  • Beitrittsalter in der bAV max. 60 Jahre, in der pAV max. 55 Jahre (Berechnung: Kalenderjahr minus Geburtsjahr)

Rahmendaten

Erläuterung:

bAV → betriebliche Altersvorsorge

pAV → private Altersvorsorge

  • Es gelten die aktuell tariflichen Bestimmungen für EGO Top
  • Monatlich maximal abschließbare BU-Rente: 2.000,00 € pAV / / Notar: 3.000,00€ pAV/ 2.500 für die bAV
  • Möglich ist auch der Abschluss als Basisrente mit BUZ / Extra oder als Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung / Extra in der dritten Schicht
  • Bei einer Versicherung mit Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung darf die Gesamt-Bruttoprämie max. 300 Euro monatlich betragen.
  • Endalter max. 68 Jahre
  • Garantierte Rentensteigerung im Leistungsfall optional wählbar
  • Nachversicherungsgarantie enthalten

Gesundheitsfragen

  • Waren Sie in den letzten zwei Jahren länger als zwei Wochen durchgehend aus gesundheitlichen Gründen außer Stande, Ihre berufliche Tätigkeit auszuüben, oder üben Sie derzeit Ihre berufliche Tätigkeit aus gesundheitlichen Gründen eingeschränkt aus?
  • Wurde bei Ihnen jemals ein Hirntumor, eine Krebserkrankung, Diabetes, eine HIV-Infektion, Multiple Sklerose, Epilepsie, Rheuma, Colitis Ulcerosa, Morbus Crohn oder ein Schlaganfall ärztlich festgestellt oder wurde bei Ihnen ein Grad der Behinderung (GdB), ein Grad der Schädigungsfolgen (GdS), eine Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) oder Berufs- bzw. Erwerbsunfähigkeit zuerkannt, bzw. ein solcher Antrag in den letzten zwei Jahren gestellt?
  • Sind Sie derzeit oder waren Sie in den letzten drei Jahren in Behandlung
    • bei einem Kardiologen?
    •  bei einem Psychiater, Psychologen oder Psychotherapeuten oder wegen psychischer Beschwerden bei einem Arzt?
    • bei einem Orthopäden?
  • Wurde Ihnen in den letzten drei Jahren wegen einer Erkrankung des Bewegungsapparates mehr als 12 Behandlungen beim Therapeuten (Physiotherapeut, Ergotherapeut, Osteopath, Chiropraktiker) verordnet?

Sonderaktion VI – Rechtsanwälte und Notare II

Auch bei dieser Sonderaktion profitiert die Berufsgruppe rund um Anwälte, Notare und Steuerberater von attraktiven Konditionen.

Zielgruppe

  • Rechtsanwälte, Notare, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Unternehmensberater, Patentanwälte, Rechtsreferendare
  • Familienangehörige (Ehepartner, kindergeldberechtigte Kinder, in häuslicher Gemeinschaft lebende Lebenspartner)

Zugangsvoraussetzungen

  • Max. Eintrittsalter 50 Jahre
  • Versicherungsnehmer gehört zu oben genannten Berufsgruppen oder ist Familienangehöriger

Rahmendaten

  • bis max. 1.750 EUR monatliche Garantierente
  • Eigen-Dienstobliegenheitserklärung ersetzt die Gesundheitsfragen

Gesundheitsfragen

Eigen-Dienstobliegenheitserklärung:

  1. Sind Sie derzeit arbeitsunfähig?
  2. Haben Sie aktuell bzw. hatten Sie in den letzten zwei Jahren Krankheiten oder Verletzungen, wegen denen Sie bei einem Arzt oder Therapeuten (z. B. Heilpraktiker, Physio-, Psychotherapeuten) länger als 6 Wochen* in Behandlung** waren oder sein werden?
  3. Wurde bei Ihnen eine Berufsunfähigkeit, Erwerbsminderung oder Schwerbehinderung anerkannt oder haben Sie in den letzten zwei Jahren einen Antrag gestellt?

* Der 6-Wochen-Zeitraum bezieht sich jeweils auf die Behandlung einer Erkrankung oder Verletzung. Kürzere Behandlungen verschiedener Erkrankungen oder Verletzungen müssen nicht addiert werden. Konsultieren Sie im Zusammenhang mit einer Erkrankung oder Verletzung mehrere Ärzte oder Therapeuten (auch verschiedener Fachrichtungen), so ist das als eine Behandlung anzusehen.

** Mit „behandelt“ oder „Behandlung“ ist auch jede Art der medikamentösen Therapie (außer Verhütungsmittel) gemeint, also der Behandlung mit Medikamenten, die ärztlicherseits verordnet sind oder wurden, ebenso Nachsorgeuntersuchungen bei Tumorerkrankungen.

Nicht angegeben werden müssen Behandlungen wegen:

  • Atemwegsallergien (z. B. Heuschnupfen) ohne Asthma
  • Erkältungskrankheiten (z. B. Erkältungsschnupfen, Halsentzündung, Nasennebenhöhlenentzündung, Kehlkopf- oder Luftröhrenentzündung, grippaler Infekt), die folgenlos ausheilten
  • Magen-, Darm- und Harnwegsinfekte, die folgenlos ausheilten
  • Nahrungsmittelunverträglichkeiten
  • Operationen ohne Komplikationen und Folgen an Blinddarm, Mandeln oder Nasenscheidewand
  • Pilzerkrankungen (Nagelpilz, Fußpilz)
  • Schwangerschaften, Maßnahmen in der Reproduktionsmedizin
  • Sportverletzungen, die ohne Folgen ausgeheilt sind
  • Über-/Unterfunktion der Schilddrüse
  • Vorsorgeuntersuchungen (z. B. Hautkrebsvorsorge, gynäkologische Vorsorgeuntersuchung), die ohne krankhaften Befund blieben
  • zahnärztliche Behandlungen

Wenn Sie mindestens eine Frage mit „ja“ beantwortet haben, ist eine Gesundheitserklärung erforderlich.

Sonderaktion VII – Für junge Menschen bis 35 Jahre

Junge Menschen profitieren beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung häufig von einem sehr guten Gesundheitszustand. Diese Sonderaktion ist speziell auf junge Menschen bis 35 Jahre abgestimmt.

Zielgruppe

  • junge Menschen bis 35 Jahre

Zugangsvoraussetzungen

  • Max. Eintrittsalter 35 Jahre
  • BMI zwischen 18-27

Rahmendaten

  • max. 2.000 Euro Berufsunfähigkeitsrente monatlich

Gesundheitsfragen

  1. Üben Sie in Beruf oder Freizeit Aktivitäten mit einer erhöhten Unfallgefahr oder einem erhöhten Verletzungsrisiko aus? (Im Beruf sind dies z.B. Flugrisiko, Chemikalien, Strahlen, Sprengstoff, Militär/Sondereinheiten. In der Freizeit sind dies z.B. Motorsport, Tauchsport, Bergsport, Kampfsport, Flugsport oder andere Extremsportarten, wie z.B. Downhill)
  2. Haben Sie in den letzten 12 Monaten (E-)Zigaretten, (E-)Zigarillos, (E-)Zigarren, (E-)Pfeifen geraucht?
  3. Körpergröße und Gewicht
  4. Wurden Sie in den letzten 5 Jahren stationär behandelt oder ist dies für die nächsten 12 Monate beabsichtigt oder von einem Arzt oder sonstigen nichtärztlichen Therapeuten empfohlen worden?
  5. Bestehen oder bestanden bei Ihnen in den letzten 5 Jahren psychische Beschwerden, Störungen oder Erkrankungen?
  6. Wurden Sie in den letzten 5 Jahren von einem Arzt oder sonstigen Heilbehandler untersucht oder behandelt?

Wenn Frage mit “ja” beantwortet wurde:

    1. Waren Sie in den letzten 5 Jahren für mehr als 14 Tage durchgehend arbeitsunfähig?
    2. Wurden Sie in den letzten 5 Jahren wegen einer Herzerkrankung, Tumorerkrankung, Nierenerkrankung oder Diabetes untersucht oder behandelt?
    3. Haben Sie in den letzten 5 Jahren Hilfsmittel verwendet oder wurden Ihnen solche verordnet?
    4. Wurden Sie in den letzten 5 Jahren wegen Erkrankungen, Störungen oder Beschwerden des Nervensystems oder des Bewegungsapparates untersucht oder behandelt?
    5. Wurden Ihnen in den letzten 12 Monaten Medikamente verschrieben oder verabreicht?
    6. Wurden Sie in den letzten 5 Jahren wegen des Konsums von Alkohol, Drogen oder anderen Suchtmitteln beraten oder behandelt?

Sonderaktion VIII – Heilberufe

Humanmediziner, Apotheker oder Studenten, die später einen Heilberuf ausüben möchten, können sich mit dieser Sonderaktion gegen Einkommensverluste absichern. Für den Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung müssen lediglich drei Fragen beantwortet werden.

Zielgruppe

  • Heilberufe: Humanmediziner, Apotheker, Veterinärmediziner
  • Studenten im medizinischen Bereich
  • Angehörige der Berechtigten (Ehegatten, kindergeldberechtigte Kinder oder in häuslicher Gemeinschaft lebende Lebenspartner)

Zugangsvoraussetzungen

  • Max. Eintrittsalter: 50 J.
  • Versicherungsnehmer gehört zum berechtigten Personenkreis des Verbands der Heilberufe (VDH) (bereits bestehende Mitgliedschaft ist keine Voraussetzung!)
  • Versicherungsnehmer ist Student der Fachrichtungen Human-, Zahn- und Veterinärmedizin
  • Versicherungsnehmer ist Angehöriger

Rahmendaten

  • Es gelten die normalen Tarife des Versicherers mit folgenden Einschränkungen:
    • Die anlassunabhängige Nachversicherungsgarantie ist ausgeschlossen
    • Maximal versicherbare BU-Rente:
    • für Humanmediziner:
      • 1.750 € BU-Rente mtl.
    • Für Apotheker und Apothekerinnen:
      • 1.750 € BU-Rente mtl.
    • Für Veterinärmediziner:
      • 1.750€ BU-Rente mtl.
    • für Studierende der Human-, Zahn- und Veterinärmedizin sowie Pharmazie: 1.000€ BU-Rente mtl.
  • Der Einschluss einer Beitrags- und Leistungsdynamik ist möglich

Gesundheitsfragen

Eigen-Dienstobliegenheitserklärung:

  1. Sind Sie derzeit arbeitsunfähig?
  2. Haben Sie aktuell bzw. hatten Sie in den letzten zwei Jahren Krankheiten oder Verletzungen, wegen denen Sie bei einem Arzt oder Therapeuten (z. B. Heilpraktiker, Physio-, Psychotherapeuten) länger als 6 Wochen* in Behandlung** waren oder sein werden?
  3. Wurde bei Ihnen eine Berufsunfähigkeit, Erwerbsminderung oder Schwerbehinderung anerkannt oder haben Sie in den letzten zwei Jahren einen Antrag gestellt?

* Der 6-Wochen-Zeitraum bezieht sich jeweils auf die Behandlung einer Erkrankung oder Verletzung. Kürzere Behandlungen verschiedener Erkrankungen oder Verletzungen müssen nicht addiert werden. Konsultieren Sie im Zusammenhang mit einer Erkrankung oder Verletzung mehrere Ärzte oder Therapeuten (auch verschiedener Fachrichtungen), so ist das als eine Behandlung anzusehen.

** Mit „behandelt“ oder „Behandlung“ ist auch jede Art der medikamentösen Therapie (außer Verhütungsmittel) gemeint, also der Behandlung mit Medikamenten, die ärztlicherseits verordnet sind oder wurden, ebenso Nachsorgeuntersuchungen bei Tumorerkrankungen.

Nicht angegeben werden müssen Behandlungen wegen:

  • Atemwegsallergien (z. B. Heuschnupfen) ohne Asthma
  • Erkältungskrankheiten (z. B. Erkältungsschnupfen, Halsentzündung, Nasennebenhöhlenentzündung, Kehlkopf- oder Luftröhrenentzündung, grippaler Infekt), die folgenlos ausheilten
  • Magen-, Darm- und Harnwegsinfekte, die folgenlos ausheilten
  • Nahrungsmittelunverträglichkeiten
  • Operationen ohne Komplikationen und Folgen an Blinddarm, Mandeln oder Nasenscheidewand
  • Pilzerkrankungen (Nagelpilz, Fußpilz)
  • Schwangerschaften, Maßnahmen in der Reproduktionsmedizin
  • Sportverletzungen, die ohne Folgen ausgeheilt sind
  • Über-/Unterfunktion der Schilddrüse
  • Vorsorgeuntersuchungen (z. B. Hautkrebsvorsorge, gynäkologische Vorsorgeuntersuchung), die ohne krankhaften Befund blieben
  • zahnärztliche Behandlungen

Wenn Sie mindestens eine Frage mit „ja“ beantwortet haben, ist eine Gesundheitserklärung erforderlich.

Sonderaktion IX – Ärzte / Tierärzte / Zahnärzte

Ärzte sind einem hohen Risiko ausgesetzt, berufsunfähig zu werden. Neben den gesundheitlichen Risiken der Krankenhausarbeit, sorgt auch der hohe Belastungsgrad für ein erhöhtes Berufsunfähigkeitsrisiko. Diese Sonderaktion ermöglicht eine reduzierte Gesundheitsprüfung und eine monatliche Berufsunfähigkeitsrente bis zu 2.500€.

Zielgruppe

  • Ärzte
    • Humanmediziner, Zahnärzte und Tierärzte

Wer fällt nicht unter diese Aktion?

  • Mitarbeiter von Ärzten
  • Apotheker
  • Heilpraktiker
  • Psychologen, Psychotherapeuten
  • Familienangehörige

Zugangsvoraussetzungen

  • Beitrittsalter in der bAV max. 60 Jahre, in der pAV max. 55 Jahre (Berechnung: Kalenderjahr minus Geburtsjahr)

Rahmendaten

  • Max. monatliche Rente: 2.500€
  • Endalter max. 68 Jahre
  • Rentensteigerung im Leistungsfall optional wählbar
  • Verschiedene Beitragsdynamiken sind auswählbar
  • Nachversicherungsgarantie enthalten
  • Erweiterte Infektionsklausel, Umorganisationsverzicht
  • Es gelten die aktuell tariflichen Bestimmungen für EGO Top

Gesundheitsfragen

  • Waren Sie in den letzten zwei Jahren länger als zwei Wochen durchgehend aus gesundheitlichen Gründen außer Stande, Ihre berufliche Tätigkeit auszuüben, oder üben Sie derzeit Ihre berufliche Tätigkeit aus gesundheitlichen Gründen eingeschränkt aus?
  • Wurde bei Ihnen jemals ein Hirntumor, eine Krebserkrankung, Diabetes, eine HIV- Infektion, Multiple Sklerose, Epilepsie, Rheuma, Colitis Ulcerosa, Morbus Crohn oder ein Schlaganfall ärztlich festgestellt oder wurde bei Ihnen ein Grad der Behinderung (GdB), ein Grad der Schädigungsfolgen (GdS), eine Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) oder Berufs- bzw. Erwerbsunfähigkeit zuerkannt, bzw. ein solcher Antrag in den letzten zwei Jahren gestellt?
  • Sind Sie derzeit oder waren Sie in den letzten drei Jahren in Behandlung
    • bei einem Kardiologen?
    • bei einem Psychiater, Psychologen oder Psychotherapeuten oder wegen
      psychischer Beschwerden bei einem Arzt?
    • bei einem Orthopäden?
  • Wurde Ihnen in den letzten drei Jahren wegen einer Erkrankung des Bewegungsapparates mehr als 12 Behandlungen beim Therapeuten (Physiotherapeut, Ergotherapeut, Osteopath, Chiropraktiker) verordnet

Sonderaktion X – BU in Verbindung mit Basisrente

Diese Sonderaktion bietet Interessenten den Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung in Verbindung mit einer Basisrente an. Interessenten profitieren von reduzierten Gesundheitsfragen.

Zugangsvoraussetzungen

  • Eintrittsalter: max. 55 Jahre (Berechnung: Kalenderjahr minus Geburtsjahr)
  • Endalter: max. 68 Jahre

Rahmendaten

  • max. monatliche Rente: 2000€ 
  • max. Gesamt-Effektivbeitrag monatlich: 400€
  • Beitragsdynamik optional wählbar
  • Leistungsdynamik bis zu 3% möglich
  • Nachversicherungsgarantie enthalten

Gesundheitsfragen

Nur drei Gesundheitsfragen:

  • Waren Sie in den letzten zwei Jahren länger als zwei Wochen durchgehend aus gesundheitlichen Gründen außer Stande, Ihre berufliche Tätigkeit auszuüben, oder üben Sie derzeit Ihre berufliche Tätigkeit aus gesundheitlichen Gründen eingeschränkt aus?
  • Wurde bei Ihnen jemals ein Hirntumor, eine Krebserkrankung, Diabetes, eine HIV- Infektion, Multiple Sklerose, Epilepsie, Rheuma, Colitis Ulcerosa, Morbus Crohn oder ein Schlaganfall ärztlich festgestellt oder wurde bei Ihnen ein Grad der Behinderung (GdB), ein Grad der Schädigungsfolgen (GdS), eine Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) oder Berufs- bzw. Erwerbsunfähigkeit zuerkannt, bzw. ein solcher Antrag in den letzten zwei Jahren gestellt?
  • Sind Sie derzeit oder waren Sie in den letzten fünf Jahren in Behandlung
    • bei einem Kardiologen?
    • bei einem Psychiater, Psychologen oder Psychotherapeuten oder wegen
      psychischer Beschwerden bei einem Arzt?
    • bei einem Orthopäden?
  • Wurde Ihnen in den letzten fünf Jahren wegen einer Erkrankung des Bewegungsapparates mehr als 12 Behandlungen beim Therapeuten (Physiotherapeut, Ergotherapeut, Osteopath, Chiropraktiker) verordnet?
  • Angabe Größe und Gewicht

Sonderaktion XI – BU für Inhaber, Gesellschafter-Geschäftsführer und Arbeitnehmer (Handwerksbetriebe)

In dieser Sonderaktion profitieren nicht nur Inhaber und Gesellschafter-Geschäftsführer eines Handwerksbetrieb sondern auch die Arbeitnehmer dieser Betriebe von reduzierten Gesundheitsfragen beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung.

Zugangsvoraussetzungen

  • Inhaber oder Gesellschafter-Geschäftsführer eines Handwerksbetriebs
  • Arbeitnehmer in einem Handwerksbetrieb
  • Abschluss erfolgt innerhalb von 18 Monaten nach Dienstantritt mit vereinfachter Gesundheitsprüfung

Rahmendaten

  • max. monatliche Rente: 1.250 Euro (Inhaber/GGF) und 1.000 Euro für Arbeitnehmer
  • übliches Endalter (in der Regel 67 Jahre) versicherbar
  • max. Eintrittsalter: 50 Jahre
  • Eigen-Dienstobliegenheitserklärung ersetzt Gesundheitsfragen
  • finanzielle Angemessenheit muss gewahrt bleiben
  • bei einer Ja-Antwort kommen die normalen Gesundheitsfragen zur Geltung
  • bisherige Arbeitskraftabsicherungen beim Versicherer werden angerechnet

Gesundheitsfragen

  • Sind Sie derzeit arbeitsunfähig?
  • Haben Sie derzeit oder hatten Sie in den letzten 24 Monaten vor dem Datum Ihrer Unterschrift mindestens eine Krankheit oder Verletzung, wegen der Sie insgesamt länger als 6 Wochen ärztlich oder therapeutisch (Heilpraktiker, Psychologen, Physio-, Psychotherapeuten) in Behandlung waren oder voraussichtlich sein werden? Unter Behandlung verstehen wir auch die Einnahme verschreibungspflichtiger Medikamente außer Verhütungsmittel sowie Nachsorgen bei Tumorerkrankungen.
  • Wurde bei Ihnen jemals eine Erwerbsminderung, Berufsunfähigkeit, ein Grad der Behinderung (GdB), ein Grad der Schädigungsfolgen (GdS), eine Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) oder ein Pflegegrad anerkannt oder haben Sie in den letzten 24 Monaten vor dem Datum Ihrer Unterschrift einen Antrag gestellt?

Nicht angegeben werden müssen Behandlungen (auch medikamentös) wegen:

    • Atemwegsallergien (z. B. Heuschnupfen) ohne Asthma– Erkältungskrankheiten, die folgenlos ausheilten (z. B. Erkältungsschnupfen, Halsentzündung, Nasennebenhöhlenentzündung, Kehlkopf- oder Luftröhrenentzündung, grippaler Infekt)
    • Magen-, Darm- und Harnwegsinfekte, die folgenlos ausheilten
    • Nahrungsmittelunverträglichkeiten
    • Operationen ohne Komplikationen und Folgen an Blinddarm, Mandeln oder Nasenscheidewand
    • Pilzerkrankungen (Nagelpilz, Fußpilz)
    • Schwangerschaften, Maßnahmen in der Reproduktionsmedizin
    • Sportverletzungen, die ohne Folgen ausgeheilt sind
    • Über-/Unterfunktion der Schilddrüse
    • Vorsorgeuntersuchungen (z. B. Hautkrebsvorsorge, gynäkologische Vorsorgeuntersuchung), die ohne krankhaften Befund blieben, zahnärztliche Behandlungen