Beamte auf Lebenszeit

Beamte auf Lebenszeit sind weder pflicht-, noch freiwillig innerhalb der gesetzlichen Rentenversicherung versichert – für sie gilt das Bundesbeamtengesetz (BBG). Sie können nicht berufs- oder erwerbsunfähig werden. Beamte können nur als dienstunfähig erklärt werden, wie es im §44 des BBG definiert wird:

„(1) Die Beamtin auf Lebenszeit oder der Beamte auf Lebenszeit ist in den Ruhestand zu versetzen, wenn sie oder er wegen des körperlichen Zustandes oder aus gesundheitlichen Gründen zur Erfüllung der Dienstpflichten dauernd unfähig (dienstunfähig) ist. Als dienstunfähig kann auch angesehen werden, wer infolge Erkrankung innerhalb von sechs Monaten mehr als drei Monate keinen Dienst getan hat, wenn keine Aussicht besteht, dass innerhalb weiterer sechs Monate die Dienstfähigkeit wieder voll hergestellt ist. In den Ruhestand wird nicht versetzt, wer anderweitig verwendbar ist.
(2) Eine anderweitige Verwendung ist möglich, wenn ein anderes Amt, auch einer anderen Laufbahn, übertragen werden kann. Die Übertragung eines anderen Amtes ohne Zustimmung ist zulässig, wenn das neue Amt zum Bereich desselben Dienstherrn gehört, es mit mindestens demselben Endgrundgehalt verbunden ist wie das bisherige Amt und zu erwarten ist, dass die Beamtin oder der Beamte den gesundheitlichen Anforderungen des neuen Amtes genügt.“

Sollte der Beamte für eine andere Laufbahn nicht genügend befähigt sein, so muss er unter Umständen an fortbildenden Maßnahmen teilnehmen. Außerdem kann ein Beamte auf Lebenszeit ohne seine Zustimmung zu einer geringeren Tätigkeit versetzt werden, anstatt ihn in den Ruhestand zu versetzen. Dies ist möglich, wenn die neue Tätigkeit innerhalb seiner Laufbahngruppe liegt und aufgrund der Umstände keine andere gleichwertige Aufgabe übertragen werden kann. Zudem muss die neue Tätigkeit im Vergleich zur vorangegangenen Arbeit zumutbar sein. Jedoch kann eine solche Versetzung für Beamte auf Lebenszeit zu einem geringeren Einkommen führen, weil Stellenzulagen nicht zum Grundgehalt hinzu gerechnet werden und so wegfallen könnten.