Informationen zu Voraussetzungen Erwerbsminderungsrente

Anspruch auf die gesetzliche Erwerbsminderungsrente (Deutsche Rentenversicherung Bund) haben diejenigen Versicherten, die von den letzten 60 Monaten 36 Monate mit Pflichtbeitragszeiten ausgefüllt haben. Eine Ausnahme dieser Regel besteht, wenn die Berufsunfähigkeit durch einen Unfall auf der Arbeit hervorgerufen wurde.

Folgende Versicherungszeiten können den 60 Monaten unter anderem beigerechnet werden:

  • Beitragszeiten von Pflichtbeiträgen und freiwilligen Beiträgen
    Dazu zählen beispielsweise die Zeiten, in denen ein Versicherter versicherungspflichtig beschäftigt war, Zeiten der Kindererziehung während der ersten drei Lebensjahre und Wehr- und Zivildienstzeiten.
  • Zeiten aus einem Versorgungsausgleich
    Darunter fallen zum Beispiel die Monate, die bei einer Ehescheidung im Rahmen des Versorgungsausgleichs zusammenkommen.

Wichtig

Grundsätzlich wird eine gesetzliche Erwerbsminderungsrente befristet und nur für maximal drei Jahre ausgezahlt. Erst wenn sich nach einem Zeitraum von neun Jahren keine gesundheitliche Verbesserung zeigt, wird die Erwerbsminderungsrente ab diesem Zeitpunkt unbefristet gezahlt.

Informieren Sie sich zusätzlich zu folgenden Themen:

Empfehlung der Versicherungsexperten

Versicherungsexperten raten dazu, eine Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen und somit privat für den Fall des Verlustes der Arbeitskraft vorzusorgen, da die Voraussetzungen Erwerbsminderungsrente oftmals nicht erfüllt werden können. Die Berufsunfähigkeitsversicherung gewährleistet einen umfassenderen finanziellen Schutz als die gesetzliche Erwerbsminderungsrente.

Bei der Wahl einer Versicherung kommt es auf die persönlichen Voraussetzungen des Antragstellers sowie auf die Leistungen und Konditionen der Versicherung an. Aus diesem Grund empfiehlt es sich, einen ausführlichen Anbietervergleich durchzuführen.