Erwerbsunfähigkeitsversicherung

Die private Erwerbsunfähigkeitsversicherung versichert die Fähigkeit, überhaupt noch irgendeine Erwerbstätigkeit ausführen zu können (siehe auch Begriffserläuterung Erwerbsminderung und Erwerbsunfähigkeit). Im Unterschied zu einem guten Berufsunfähigkeitstarif beinhaltet eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung stets die Möglichkeit, von dem Versicherer nicht nur durch eine konkrete sondern auch durch eine abstrakte Verweisung auf eine andere Tätigkeit verwiesen zu werden. In einem solchen Fall entfällt die Leistungspflicht und es wird keine Rente ausgezahlt.

Definition für die Erwerbsunfähigkeit in den Versicherungsbedingungen

Die Definition für die Erwerbsunfähigkeit kann in den Versicherungsbedingungen zum Beispiel wie folgt lauten:

(3) Volle Erwerbsunfähigkeit liegt vor, wenn die versicherte Person infolge Krankheit, Körperverletzung oder mehr als altersentsprechenden Kräfteverfalls, die ärztlich nachzuweisen sind, voraussichtlich 12 Monate außerstande ist, einer Erwerbstätigkeit von mindestens drei Stunden täglich nachzugehen.

(4) Ist die versicherte Person während der Dauer dieser Versicherung zwölf Monate ununterbrochen infolge Krankheit, Körperverletzung oder mehr als altersentsprechenden Kräfteverfalls, die ärztlich nachzuweisen sind, außerstande gewesen, einer Erwerbstätigkeit von mindestens drei Stunden täglich nachzugehen, so gilt dieser Zustand von Beginn an als volle Erwerbsunfähigkeit.

(5) Als Erwerbstätigkeit gilt jede Tätigkeit, die auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt üblich ist, wobei es auf die Höhe der Einkünfte nicht ankommt. Unberücksichtigt bleiben Tätigkeiten, die von Behinderten nur in eigens dafür eingerichteten Werkstätten und Heimen ausgeführt werden können. Die Verhältnisse am Arbeitsmarkt, insbesondere die Verfügbarkeit von Arbeitsplätzen, und der bisher ausgeübte Beruf der versicherten Person werden bei der Feststellung des Erwerbsausfalls nicht berücksichtigt. Auch der Bescheid eines Sozialversicherungsträgers ist nicht bindend.

Voraussetzungen für die Anerkennung einer Erwerbsunfähigkeit

Die Voraussetzungen für die Anerkennung einer Erwerbsunfähigkeit und damit eines Leistungsanrechts sind bei der Erwerbsunfähigkeitsversicherung weitaus schwieriger zu erfüllen als bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung. Wenn die Bedingungen, wie in diesem Beispiel, darüber hinaus einen Zeitraum von mindestens zwölf Monaten nennen, über den die Erwerbsunfähigkeit bestehen muss, bis eine Leistung gezahlt wird, so bedeutet das, dass der Versicherte für diese Zeit auf Rücklagen zurückgreifen muss.

Bei einem „normalen“ Berufsunfähigkeitstarif beläuft sich dieser Zeitraum nur auf sechs Monate und ist daher wesentlich einfacher mit eigenen Rücklagen abzudecken. Gerade für Menschen, die sich eine Berufsunfähigkeitsversicherung nicht leisten können besteht hier also ein finanzieller Nachteil, der dem Vorteil der geringeren Beiträge gegenüber steht.