Schritt 2: Persönliche Merkmale erkennen
1. Schritt: Bedarf klären
2. Schritt: Persönliche Merkmale erkennen
3. Schritt: Rentenhöhe festlegen
4. Schritt: Vertragsgestaltung
5. Schritt: Geeignete Tarife und Anbieter recherchieren
6. Schritt: Anonymisierte Risikovoranfragen stellen
7. Schritt: Geeignete Police auswählen
Persönliche Merkmale erkennen
Für den erfolgreichen Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung sind die persönlichen Merkmale des Antragstellers, also Alter, Gesundheitszustand, Beruf und Hobbys, von besonderer Bedeutung. Sie bestimmen ob eine Versicherung abgeschlossen werden kann, wie hoch die Beiträge ausfallen und ob Ausschlüsse aus dem Versicherungsschutz hingenommen werden müssen. Zwar lassen sich die persönlichen Merkmale nicht verändern, dennoch ist es hilfreich, sie sich bewusst zu machen, um etwaige Probleme, im Voraus einschätzen zu können. Zudem ermöglicht die richtige Beurteilung der persönlichen Voraussetzungen eine Einschätzung der zu erwartenden Höhe der monatlichen Beiträge.
Alter
Umso früher die Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen wird, umso geringer fallen die monatlichen Beiträge aus. Dies liegt zum einen daran, dass junge Menschen in der Regel weniger Vorerkrankungen aufzuweisen haben und damit meist keine Risikozuschläge hinnehmen müssen. Zum anderen liegt es daran, dass das Risiko berufunfähig zu werden mit dem Alter ansteigt und die Versicherer daher für Ältere (über 40- und besonders über 50-Jährige) grundsätzlich höhere Prämien berechnen, unabhängig vom Gesundheitszustand.
Beruf
Umso höher die Wahrscheinlichkeit ist, in einem Beruf berufsunfähig zu werden, umso teurer ist der Versicherungsschutz. Die meisten Versicherungsgesellschaften ordnen jeden Beruf einer Risikogruppe zu. Die Berufseinteilung kann von Versicherer zu Versicherer unterschiedlich sein, sodass hier keine pauschale Einstufung vorgenommen werden kann. Allerdings lässt sich festhalten, dass das Risiko der Berufsunfähigkeit mit dem Anteil der körperlichen Tätigkeit steigt. Berufe wie Fliesenleger, Dachdecker oder Bauarbeiter müssen daher mit höheren Prämien rechnen als Buchhalter, Sekretäre oder Bankangestellte. Eine Ausnahme bilden Lehrer, obwohl sie keine körperliche Tätigkeit ausüben, wird ihr Risiko berufsunfähig zu werden von den meisten Versicherern hoch eingeschätzt. Es gibt auch einige Berufe, die in der Regel von allen Versicherern abgelehnt werden, hierzu gehören beispielsweise Balletttänzer, Fahrradkuriere, Konzertpianisten, Rennfahrer, Sprengmeister oder Schausteller.
Der Beruf bestimmt im wesentlichen Maße die Prämienhöhe und kann eine Berufsunfähigkeitsversicherung unter Umständen auch unbezahlbar machen. In einem solchen Fall sollte man über Alternativen nachdenken. In manchen Fällen kann es auch helfen, einen Versicherer zu wählen, bei dem eine weniger genaue Berufsgruppeneinteilung vorgenommen wird, hier fallen die Beiträge für Risikoberufe oftmals etwas geringer aus als bei Versicherern, die eine differenzierte Einteilung vornehmen.
Gesundheitszustand
Der Gesundheitszustand eines Antragstellers hat meist noch mehr Einfluss auf die Frage ob und zu welchen Bedingungen und Kosten ein Versicherungsschutz erhalten werden kann als der Beruf. Antragsteller, die absolut gesund sind, haben keine Schwierigkeiten und zahlen niedrige Prämien. Liegt jedoch eine Vorerkrankung vor, so muss mit Ausschlüssen, Risikozuschlägen, verkürzten Versicherungszeiten, reduzierten Renten oder gar mit einer Ablehnung des Antrags gerechnet werden.
Mit dem Ausschluss des Problembereichs aus dem Versicherungsschutz müssen beispielsweise Menschen mit Asthma, Bandscheibenvorfall, Neurodermitis oder Allergien rechnen. Risikozuschläge, also erhöhte Beiträge, kommen oftmals bei Bluthochdruck, starkem Übergewicht oder Erkrankungen der Schilddrüse vor. Abgelehnt werden Antragsteller meist wegen Diabetes Mellitus, Krebs, Multiple Sklerose oder HIV-Infektion. Zudem werden Antragsteller, die sich bereits einmal einer psychotherapeutischen oder psychiatrischen Behandlung unterzogen haben, in der Regel von keinem Versicherer angenommen.
Bei Antragstellung müssen sämtliche Vorerkrankungen (in der Regel aus den letzen fünf bis zehn Jahren) angegeben werden. Hier falsche Angaben zu machen, um einen Versicherungsschutz zu erhalten, ist keinesfalls ratsam. Durch eine solche vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung, wie es im Versicherungsjargon heißt, ist dem Versicherer eine Möglichkeit an die Hand gegeben, im Ernstfall vom Vertrag zurückzutreten. Der Versicherungsschutz fällt dann weg und die Beiträge, die unter Umständen über Jahrzehnte eingezahlt wurden, gehen verloren.
Wenn Menschen mit Vorerkrankungen sich die Schwierigkeiten bewusst machen, die bei Antragstellung auf sie zukommen können, haben sie oftmals gute Chancen, dennoch einen geeigneten Versicherungsschutz zu erhalten. Nicht jede Vorerkrankung wird von jeder Versicherungsgesellschaft gleich bewertet. Unter Umständen lässt sich bei bestimmten Leiden ein Versicherer finden, der den Antragsteller dennoch annimmt oder weniger Risikozuschläge berechnet. Einige Versicherer bieten zudem an, nach einer bestimmten Frist von zum Beispiel zwei oder drei Jahren nochmals zu prüfen, ob die Vorerkrankungen noch bestehen und bei einem negativen Befund etwaige Risikozuschläge zu streichen.
Für Menschen mit Vorerkrankungen, die eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen möchten, empfiehlt es sich in jedem Fall einen spezialisierten Versicherungsmakler zu Rate zu ziehen, denn dieser kennt die Besonderheiten der einzelnen Anbieter und kann so gegebenenfalls Vorteile für den Antragsteller erzielen. Gelegentlich werden von den Versicherern auch Sonderaktionen angeboten, bie denen eine Berufsunfähigkeitsversicherung ohne Gesundheitsfragen bzw. mit reduzierten Gesundheitsfragen abgeschlossen werden kann.
Für jeden, der eine Berufsunfähigkeitsversicherung beantragen möchte, ist es empfehlenswert, die eigenen Patientenakten einzusehen und Kopien von Behandlungsblättern und Attesten anzufertigen. Nicht selten halten diese Unterlagen Überraschungen bereit, denn nicht immer steht in den Arztberichten die gleiche Diagnose wie sie dem Patienten mündlich mitgeteilt wurde.
Hobbys
Die meisten Versicherungen fragen im Versicherungsantrag nach den Hobbys des Antragstellers. Risikoreiche Hobbys, wie etwa Fallschirmspringen, Boxen, Mountainbiking oder auch Eishockey führen in der Regel zu einem Risikozuschlag. Es kommt in seltenen Fällen sogar vor, dass ein Antrag aufgrund des Hobbys nicht angenommen wird, dies kann beispielsweise bei Galopprennreiten, Motocross-Rennen oder Skeletonfahren der Fall sein. Hier finden Sie eine Übersicht, wie sich risikoreiche Freizeitaktivitäten auf den Abschluss einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung auswirken können.