Berufsunfähigkeitsversicherung und Steuern

Die Frage, ob die Beiträge für eine Berufsunfähigkeitsversicherung steuerlich geltend gemacht werden können, stellen sich einige Menschen, die eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen haben. Eine pauschale Antwort auf diese Frage gibt es allerdings nicht, da verschiedene Faktoren wie die individuelle steuerliche Situation der versicherten Person sowie die Vertragsform der abgeschlossenen Berufsunfähigkeitsversicherung eine entscheidende Rolle spielen. Dabei ist es wichtig zu wissen, in welcher Schicht die eigene Berufsunfähigkeitsversicherung läuft. Das sogenannte 3-Schicht-Modell teilt die verschiedenen Möglichkeiten der Altersvorsorge, zu welcher auch die Berufsunfähigkeitsversicherung zählt, in drei verschiedene Schichten ein. Für jede Schicht gibt es individuelle Regeln, die für das Versteuern der Beiträge ausschlaggebend sind.

3-Schicht-Modell

Das 3-Schicht-Modell der Altersvorsorge wurde 2005 gemeinsam mit dem Alterseinkünftegesetz eingeführt und setzt sich, wie der Name bereits andeutet, aus drei aufeinander aufbauenden Schichten zusammen. Die erste Schicht umfasst sämtliche Einkünfte, die aus der Basisversorgung stammen. Dazu zählen unter anderem Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung, der landwirtschaftlichen Altersklassen, der Versorgungswerke der Freiberufler sowie die Rürup-Renten. Die Beiträge, die zur Basisversorgung fällig werden, können in der Regel steuerlich geltend gemacht werden. Allerdings wird dann bei Auszahlung der entsprechenden Renten eine Steuer fällig.

Schicht zwei bezieht sich auf die kapitalgedeckte Zusatzversorgung. Damit ist vor allem die betriebliche Altersversorgung (bAV) sowie die Riester-Rente gemeint. Monatliche Renteneinkünfte aus der bAV sowie aus der Riester-Rente müssen bei Auszahlung vollständig versteuert werden.

Die dritte Schicht ist die private Altersvorsorge. Dazu gehören Fondssparpläne, die private Rentenversicherung und die Kapitallebensversicherung. Diese Produkte können für die Altersvorsorge verwendet werden, die Entscheidung obliegt allerdings dem Sparer. Die Beiträge zu den Produkten aus Schicht drei werden vom bereits versteuerten Einkommen der versicherten Person bezahlt, bei Auszahlung der Rente wird nur im Gegenzug nur ein geringer Teil versteuert.

Schicht 1: Basisrente mit Berufsunfähigkeitszusatzversicherung (BUZ)

Die in Schicht 1 angesiedelte Berufsunfähigkeitsversicherung ist eine Berufsunfähigkeitszusatzversicherung. Sie wird als Zusatz zu einer Basisrentenversicherung oder einer Lebensversicherung abgeschlossen. Die Beiträge der Berufsunfähigkeitsversicherung zählen daher zu den Beiträgen der Altersvorsorge und können steuerlich geltend gemacht werden. Weiterhin ist zu beachten, dass der anteilige Beitrag für Berufsunfähigkeitsrente maximal 49 % des Gesamtbeitrages ausmachen darf.

Dabei muss die Höchstgrenze für Alleinstehende oder Verheiratete beachtet werden. Werden die Beiträge der Berufsunfähigkeitsversicherung steuerlich geltend gemacht, muss allerdings auch die ausgezahlte Berufsunfähigkeitsversicherung im Leistungsfall in vollständiger Höhe versteuert werden.

Schicht 2: Berufsunfähigkeitsversicherung im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge (bAV)

Die Berufsunfähigkeitsversicherung, die in Schicht 2 fällt, zählt zur betrieblichen Altersvorsorge. Das kann beispielsweise eine Direktversicherung in einer Unterstützungskasse oder einer Pensionskasse sein. Die zu zahlenden Beiträge können von der Lohnsteuer befreit werden. Im Gegenzug wird bei Auszahlung der Berufsunfähigkeitsrente diese voll steuerpflichtig.

Schicht 3: Private Berufsunfähigkeitsversicherung

Eine private Berufsunfähigkeitsversicherung wird von den Interessenten direkt bei dem gewünschten Versicherer abgeschlossen und fällt daher in die 3. Schicht: die private Altersvorsorge. Die zu zahlenden Beiträge können in der Theorie von der Steuer abgesetzt werden, da sie unter die sogenannten sonstigen Vorsorgeaufwendungen fallen. Die Höchstgrenze für Arbeitnehmer und Beamte liegt bei 1.900€ und für Selbstständige bei 2.800€. Unter diese Höchstgrenze für Vorsorgeaufwendungen fallen allerdings auch weitere Beiträge wie die zur Kranken- und Pflegeversicherung. Werden alle Beiträge gemeinsam betrachtet, ist es oft nicht möglich, die Beiträge der Berufsunfähigkeitsversicherung von der Steuer abzusetzen.

Es ist nicht empfehlenswert, den Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung an die steuerliche Relevanz der zu zahlenden Beiträge zu binden. Die Berufsunfähigkeitsversicherung stellt eine wichtige Absicherung im Fall der Berufsunfähigkeit dar. Es gibt viele Aspekte, die für Interessenten deutlich relevanter sind, wenn eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen werden soll. Dazu zählen beispielsweise die Vertragsbedingungen der unterschiedlichen Vertragsformen und verschiedener Versicherungen.