Berufsunfähigkeitsversicherung Rentenhöhe

In welcher Höhe sollte eine Berufsunfähigkeitsversicherungsrente abgeschlossen werden?

Beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung ist die Berufsunfähigkeitsversicherung Rentenhöhe eines der wichtigsten Kriterien und sollte wohl überlegt getroffen werden. Aus professioneller Sicht kann keine allgemeingültige Antwort gegeben werden, da zum einen eine individuelle Anpassung an das von Ihnen gewünschte abgesicherte Niveau vorgenommen werden sollte und da zum anderen unterschiedliche Fachmeinungen zur Berechnung einer Versorgungslücke existieren.

Erste Fachmeinung – Jetzigen Lebensstandard beibehalten

Die erste Fachmeinung strebt den Anspruch an, den jetzigen Lebensstandard bei einer Berufsunfähigkeit auf etwa gleichem Niveau zu halten. Die Versorgungslücke wird berechnet, indem von Ihrem Erwerbseinkommen der Betrag abgezogen wird, auf den Sie im Fall einer Berufsunfähigkeit durch eine leichte Einschränkung Ihrer Lebensqualität verzichten könnten. Da bei dieser Rechnung nicht der Extremfall einer 100-prozentigen Berufsunfähigkeit vorausgesetzt wird, werden andere Bezüge, wie aus einer Sozialversicherungsrente oder einer Rente aus dem Versorgungswerk, nicht berücksichtigt. Auch andere Einkünfte außer denen von bereits bestehenden Berufsunfähigkeitsversicherungen werden nicht hinzugerechnet.

Zweite Fachmeinung – Absicherung des Katastrophenfalls

Die zweite fachliche Einschätzung vertritt den Standpunkt, auch den „Katastrophenfall“ abzusichern. Auch hier wird zur Berechnung der Versorgungslücke der Betrag subtrahiert, auf den Sie durch eine leichte Einschränkung Ihres Lebensstandards verzichten könnten. Anders als bei der ersten Fachmeinung wird hier direkt der Bezug der halben Erwerbsminderungsrente anvisiert. Außerdem werden verschiedene andere Bezüge, wie weitere Einkünfte aus Vermietung o. Ä., bereits bestehenden Berufs- oder Erwerbsunfähigkeitsversicherungen und evtl. Sozialtransfer wie Hartz IV, berücksichtigt. Dies hängt mit der Anrechnung der Erträge auf die Sozialleistungen zusammen.

Dritte Fachmeinung – Absicherung des Extremfalls einer vollen Erwerbsunfähigkeit

Die dritte Fachmeinung möchte den „Extremfall“ einer vollen Erwerbsunfähigkeit absichern. Wie bei den anderen Möglichkeiten wird auch hier zur Berechnung der Versorgungslücke der Betrag vom Einkommen abgezogen, auf den man im Ernstfall verzichten könnte. Als Grundlage dienen der Bezug der vollen Erwerbsminderungsrente bzw. bei Freiberuflern der Bezug der vollen Rente aus dem Versorgungswerk. Auf die Sozialleistungen angerechnet werden (genau wie bei der zweiten Fachmeinung) weitere Einkünfte, bereits bestehende Berufs- oder Erwerbsunfähigkeitsversicherungen oder möglicherweise Sozialtransfer.

Eine Beispielrechnung

Paul Huster, verheiratet und Vater von drei Kindern, ist Alleinverdiener mit einem Beruf als Verkaufsleiter eines Metallbaubetriebs.

Er verfügt über die folgenden Einnahmen:

  • Monatliches Nettogehalt a = 2.250,00 EUR
  • Einnahmen aus einer vermieteten ETW b = 800,00 EUR
  • Gewinn aus gewerblichem Ebay-Handel c = 250,00 EUR
    Gesamtsumme d = 3.300,00 EUR

Von der Rentenauskunft des Deutschen Rentenversicherungsbundes erhält Herr Huster eine Anwartschaft für seine Berufsunfähigkeitsversicherung Rentenhöhe über 1.080 Euro (e) im Falle einer vollen Erwerbsminderung und über 540 Euro (f) bei Eintreten einer teilweisen Erwerbsminderung.

Welche Berufsunfähigkeitsversicherung Rentenhöhe passt am besten zu Herrn Huster?

  • Fachmeinung 1: a-g= 1.950 EUR BU-Rente
  • Fachmeinung 2: d-g-e-b-c = 1.410 EUR BU- oder EU-Rente
  • Fachmeinung 3: d-g-f-b-c = 870 EUR BU- oder EU-Rente

Hinweis

Wenn Herr Husters Gewinn aus dem Ebay-Handel über 400 Euro liegen würde, wäre damit die Hinzuverdienstgrenze der gesetzlichen vollen Erwerbsminderungsrente überschritten. Läge er über 881,48 Euro, wäre auch die Grenze der halben Erwerbsminderungsrente erreicht. In diesen Fällen würde eine entsprechende Kürzung der Erwerbsminderungsrente vorgenommen werden. Darüber hinaus muss Herr Huster sich entscheiden, ob er eine Brutto- oder Netto-Berufsunfähigkeitsrente absichern möchte, d.h. welcher Anteil durch Steuern oder Sozialangaben von der Berufsunfähigkeitsrente abgezogen wird.

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Gibt es eine Obergrenze für eine Berufsunfähigkeitsversicherung Rentenhöhe?

Grundsätzlich gilt, dass im Leistungsfall nicht mehr Einnahmen als vorher verfügbar sein sollten. Die verschiedenen Versicherer haben hierzu innerhalb ihrer Annahmerichtlinien genaue Grenzen festgelegt, die die Höhe des abgenommenen Betrags des Brutto- oder Nettogehalts formulieren. Außerdem muss beim Abschluss einer Versicherung entschieden werden, ob nur die Ausübung des gelernten Berufs oder generell eine Erwerbsfähigkeit versichert werden soll. Davon hängt ab, ob ein eventueller Anspruch aus der Sozialversicherung berücksichtigt werden muss.

Hinweis

In Anbetracht des demografischen Wandels unserer Gesellschaft und der steigenden Verschuldung ist es ratsam, weitsichtig zu denken und über das aktuelle Leistungsniveau der sozialen Sicherung hinauszugehen. Da Sie im Falle einer Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit nicht auch noch Existenzsorgen haben sollten, ist eine möglichst hohe Absicherung, die zumindest ohne Zusatzleistungen aus Sozialkassen (wie Hartz IV oder der Grundsicherung im Alter) auskommen kann, ratsam. Ist das nicht möglich, sollte man eine private Absicherung tendenziell nicht in Erwägung ziehen.