Erwerbsminderungsrente Hinzuverdienst – Wie viel darf bei einer Erwerbsminderungsrente dazu verdient werden?

Je nach Art und Höhe der Rente darf eine Person, die eine gesetzliche volle oder halbe Erwerbsminderungsrente bezieht, weitere Einnahmen haben, ohne dass der Leistungsbeitrag vollständig oder teilweise gekürzt wird.

Zu einer Kürzung der Erwerbsminderungsrente können folgende Einnahmen führen:

  • Löhne, Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld, Gehälter
  • Gewinn aus selbstständiger Tätigkeit
  • Vergleichbare Einkommen, beispielsweise Abgeordnetenbezüge

Hinzuverdienst im Westen und Osten Deutschlands

Region Hinzuverdienst Kürzung der Rente
Westdeutschland               400,00 € 0%
Ostdeutschland               400,00 € 0%
Westdeutschland            1.073,10 € 75%
Ostdeutschland               951,98 € 75%

Bis zu 400 Euro darf man im Westen und Osten Deutschlands bei voller Erwerbsminderungsrente hinzuverdienen, ohne dass die Rente gekürzt wird. Bei einem Hinzuverdienst von 1.073,10 Euro (Westdeutschland) bzw. 951, 98 Euro (Ostdeutschland) werden hingegen 75 Prozent der Rente abgezogen. In der Regel gilt, dass die Kürzung der Erwerbsminderungsrente aufgrund eines zusätzlichen Verdienstes im Einzelfall geprüft wird.

Abschluss einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung empfohlen

Es empfiehlt sich grundsätzlich, eine private Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen. Diese schützt in dem Fall eines Verlustes der Arbeitskraft vor einem sinkenden Lebensstandard, da die gesetzliche Erwerbsminderungsrente in den meisten Fällen sehr gering ausfällt. Versicherungsmakler kennen die Besonderheiten der Berufsunfähigkeitsversicherung und können Sie somit bei der Wahl eines passenden Versicherungsanbieters umfassend und kompetent beraten. Ein unabhängig durchgeführter Versicherungsvergleich ermöglicht es Ihnen, ein Angebot zu ermitteln, das optimal auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten ist.