Erwerbsminderungsrente beantragen

Wie kann man eine gesetzliche Erwerbsminderungsrente beantragen?

Um eine Erwerbsminderungsrente beantragen zu können, stehen Ihnen zwei Möglichkeiten offen: Neben dem formlosen Antrag können Sie die beim Rentenversicherungsträger erhältlichen Formulare nutzen, was meist die kürzere Alternative darstellt.

„Alle Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung werden nur auf Antrag gezahlt. Um Ihren Rentenanspruch geltend zu machen, müssen Sie daher einen Antrag stellen. Damit veranlassen Sie, dass das Rentenverfahren beim zuständigen Rentenversicherungsträger eingeleitet wird.“

Deutsche Rentenversicherung Bund

Dem Rentenantrag fügen Sie alle Versicherungsunterlagen aus den Zeiträumen hinzu, die in Ihrem Versicherungslauf bisher nicht erfasst worden sind. Das können sein:

  • Geburtsurkunde / Heiratsurkunde / Sterbeurkunde
  • Geburtsurkunde der Kinder (bei Müttern als auch bei Vätern, da diese ausschlaggebend für die Beiträge zur Pflegeversicherung in der Rente sind)
  • Gültiger Personalausweis bzw. Reisepass
  • Lehrvertrag und Gesellenbrief / Kaufmannsgehilfenbrief oder Ähnliches (jeder angefangenen Lehre, d.h. auch wenn diese nicht bestanden oder abgebrochen wurde)
  • Nachweise über Ausbildungszeiten/ Arbeitslosigkeit/ Krankheitszeiten
  • Aufrechnungsbescheinigungen
  • Chipkarte der Krankenkasse
  • Steueridentifikationsnummer
  • Internationale Kontonummer IBAN sowie die internationale Bankleitzahl BIC

Wichtig

Sämtliche Unterlagen sind im Original mitzubringen (keine Fotokopien)!

Unterstützung bei der Beantragung der Erwerbsminderungsrente

Damit keine Unsicherheiten oder Probleme auftreten, wenn Sie Ihre Erwerbsminderungsrente beantragen, können Sie an verschiedenen Institutionen Hilfe erhalten. Beispielsweise unterstützen Sie die Versichertenberaterinnen und –berater der Rentenversicherungsträger als auch der Auskunfts- und Beratungsstellen. Auch bei Versicherungsämtern, Gemeindeverwaltungen oder der gesetzlichen Krankenkasse können Sie Auskünfte erhalten oder Ihre Anträge einreichen. Sollten Sie bei der Antragsstellung in einer stationären Reha-Maßnahme sein, können Sie auch die dortigen Sozialarbeiter um Hilfe bitten. Schließlich können Sie auch bei Ihrem Rentenversicherungsträger die Formulare ausfüllen und Ihre Erwerbsminderungsrente beantragen.

Einzureichende Formulare bei der Deutschen Rentenversicherung

Ist Ihr zuständiger Rentenversicherungsträger der Deutsche Rentenversicherung Bund, müssen Sie bestimmte Formulare ausfüllen. Dazu gehören das Formular R100 für den Antrag auf die Versicherungsrente sowie das Formular R 210, das als Anlage an den Rentenantrag angefügt wird und der Feststellung der Erwerbsminderung gilt. Außerdem müssen das Formular R 211 als Ergänzungsblatt zu Formular R 210 mit einer Auflistung der Beschäftigungsverhältnisse sowie das Formular R 990 mit einer Aufstellung über alle eingereichten bzw. noch nachzureichenden Unterlagen ausgefüllt werden.

Diese Unterlagen, die im Original oder als Fotokopie eingereicht oder nachgereicht werden, können beispielsweise sein:

  • Geburtsurkunde
  • Heiratsurkunde / Eheurkunde / Lebenspartnerschaftsurkunde
  • Sterbeurkunde
  • Versicherungskarten (ArV und AnV)
  • Aufrechnungsbescheinigung (ArV und AnV)
  • Versicherungsnachweise (DEVO I DÜVO I DEÜV – Bescheinigung)
  • Nachweise der beruflichen Ausbildung
  • Sonstige Beitragsnachweise
  • Nachweis über Ersatzzeiten
  • Nachweis über Anrechnungszeiten
  • Arbeitsbuch
  • Nachweis über Kindererziehungszeiten
  • Nachweis über das Zuzugsdatum
  • Vollmacht / Beschluss des Vormundschaftsgerichts
  • Wehrdienstausweis
  • Bundesvertriebenen- und Flüchtlingsausweis
  • Unterhaltsurteil oder Unterhaltsnachweise
  • Sozialversicherungsausweis gelb I grün
  • Zeugenerklärung

Wenn Sie in die Krankenversicherung der Rentner (KVdR) eingetragen werden möchten, müssen Sie zusätzlich zu den bereits genannten Unterlagen das Formular R 810 als Meldung zur KVdR und das Formular R 811 als Ergänzungsblatt einreichen. Allgemeine Hinweise zu dieser Versicherung finden Sie im Formular R 815.

Achtung

Dass Ihr Antrag einer Erwerbsminderungsrente wirklich anerkannt wird, ist nicht selbstverständlich. Es gibt Fälle, in denen trotz einer erheblichen gesundheitlichen Beeinträchtigung die Anerkennung nur erschwert erfolgt.