Schritt 3: Rentenhöhe festlegen

1. Schritt: Bedarf klären
2. Schritt: Persönliche Merkmale erkennen
3. Schritt: Rentenhöhe festlegen

4. Schritt: Vertragsgestaltung
5. Schritt: Geeignete Tarife und Anbieter recherchieren
6. Schritt: Anonymisierte Risikovoranfragen stellen
7. Schritt: Geeignete Police auswählen

Rentenhöhe festlegen

Mit der Berufsunfähigkeitsrente müssen im Ernstfall die regulären Lebenshaltungskosten gedeckt werden. Im Falle der Berufsunfähigkeit verliert der Betroffene sein Einkommen während die laufenden Kosten weiter zu zahlen sind. Bei der Festlegung der Rente sollte an zukünftige Kosten wie die Versorgung einer Familie und eine etwaige Hausfinanzierung gedacht werden, auch wenn dies bei jungen Versicherungsnehmern bei Vertragsabschluss noch keine Rolle spielt. Darüber hinaus sollte man sich bewusst machen, dass im Krankheitsfall gegebenenfalls noch zusätzliche Kosten entstehen, etwa für eine Haushaltshilfe oder für Behandlungskosten für die die Krankenkasse nicht aufkommt.

Die Berufsunfähigkeitsrente soll es ermöglichen den gewohnten Lebensstandard aufrecht zu erhalten. Als Orientierung bei der Festlegung der Rentenhöhe wird das Nettoeinkommen herangezogen. Optimal ist es, wenn die Rentenhöhe annähernd die Höhe des Nettogehalts erreicht. Eine volle Absicherung des Nettogehalts ist bei den wenigsten Versicherern möglich, meist können aber ohne Probleme zwei Drittel bis drei Viertel des Nettogehalts versichert werden.

Arbeitnehmer erhalten bei schweren Gesundheitsschäden, die zu einer vollständigen oder teilweisen Arbeitsunfähigkeit führen, eine volle bzw. halbe Erwerbsminderungsrente vom Staat. Die Versorgungslücke, die mit der BU-Rente geschlossen werden sollte, kann überschlägig errechnet werden, indem von dem Nettogehalt die zu erwartende Erwerbsminderungsrente abgezogen wird. Im Falle der Berufsunfähigkeit ist die Wahrscheinlichkeit nur eine halbe Erwerbsminderungsrente zu erhalten wesentlich höher, als die Wahrscheinlichkeit eine volle Erwerbsminderungsrente zu erhalten. Aus diesem Grund sollte für die Berechnung der BU-Rente mit der halben staatlichen Rente gerechnet werden. Wie hoch die Erwerbsminderungsrente ausfällt, hängt von den Versicherungsjahren und dem Bruttoeinkommen ab. Eine aktuelle Renteninformation, die Auskunft über den Rentenanspruch gibt, kann vom zuständigen Rentenversicherungsträger angefordert werden.

Nachversicherungsgarantie

Wie viel ein Mensch verdient ändert sich während des Berufslebens. Zudem kommen im Laufe des Lebens neue Verpflichtungen und Bedürfnisse hinzu. Die Berufsunfähigkeitsversicherung sollte sich flexibel an diese Veränderungen anpassen lassen. Eine Möglichkeit, auf veränderte Lebensumstände zu reagieren, bieten die sogenannten Nachversicherungsgarantien. Diese ermöglichen eine Erhöhung der Berufsunfähigkeitsrente beispielsweise bei bestimmten Ereignissen, wie Heirat, Geburt eines Kindes, deutlichem Gehaltszuwachs, Abschluss der Ausbildung etc. Somit kann die Höhe der BU-Rente an die veränderten Faktoren im Leben des Versicherungsnehmers angepasst werden. Wichtig ist, dass die Nachversicherung ohne erneute Gesundheitsprüfung möglich ist.

Beitragsdynamik

Eine andere Möglichkeit, steigende Bedürfnisse zu berücksichtigen, ist die Dynamisierung. Hierunter versteht man die kontinuierliche Erhöhung der Versicherungsbeiträge und der Rente. Bei einer vereinbarten Dynamik von beispielsweise 3% wird der Beitrag jährlich um 3% angehoben mit einer einhergehenden Erhöhung der versicherten Rente. Hierdurch kann auch der Inflation begegnet werden, so dass die Kaufkraft der heute vereinbarten Rente auch in Zukunft annähernd bestehen bleibt. Zu bedenken ist allerdings, dass die Beiträge nicht um den gleichen Prozentsatz steigen, sondern überproportional wachsen also immer teurer werden, da stets das aktuelle Alter zugrunde gelegt wird. Wichtig: Dre grosse Vorteil dieser Beitragsdynamik ist, dass keine neuen Gesundheitsfragen zu beantworten sind, um die jährliche Erhöhung der versicherten Rente zu erhalten.

Eine Möglichkeit zu verhindern, dass die Beiträge schnell zu teuer werden, ist das Auslassen von Dynamisierungsschritten. In der Regel können zwei Dynamisierungsschritte nacheinander ausgelassen werden, so dass der Versicherungsnehmer nur jeden dritten Schritt mitmachen muss und somit die Verteuerung der Beiträge in Grenzen halten und dennoch von einer Erhöhung der Rente profitieren kann. Wichtig zu wissen ist, dass der Versicherungsnehmer den auszulassenden Dynamisierungsschritten jedes Mal eigenständig widersprechen muss, ansonsten erhöhen sich die Beiträge automatisch. Selbstverständlich kann die Dynamisierung bei Bedarf auch vollständig eingestellt werden.

Dynamik im Leistungsfall

Durch die reguläre Dynamik erhöht sich die Rente nur solange, wie keine Leistungen wegen Berufsunfähigkeit durch den Versicherungsnehmer bezogen werden. Insbesondere bei einer schon in jungen Jahren eintretenden Berufsunfähigkeit kann sich dies negativ auswirken, da die Rente dann immer auf einem Niveau bleibt, durch die Inflation aber zunehmend an Kaufkraft einbüßt. Um dieser Gefahr zu begegnen ist eine Dynamik im Leistungsfall sinnvoll. Hierbei erhöht sich die Berufsunfähigkeitsrente auch im Leistungsfall um einen vereinbarten Prozentsatz. Die Dynamik im Leistungsfall muss nicht zwangsläufig an eine reguläre Dynamik gebunden sein.