Halbe bzw. volle Erwerbsminderungsrente –
Verschiedene Stufen der Erwerbsminderungsrente

Im Jahr 2001 wurden durch das Gesetz zur Reform der Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit die ursprünglichen Renten der Berufs- und Erwerbsunfähigkeit durch eine halbe bzw. volle Erwerbsminderungsrente ersetzt. Diese Neuregelung gilt für alle Menschen, die nach dem 1. Januar 1960 geboren sind. Wer früher geboren ist, unterliegt zwar dem Vertrauensschutz, erhält jedoch statt der früheren Berufsunfähigkeitsrente nur noch die halbe Erwerbsminderungsrente.

Eine volle Erwerbsminderungsrente erhält nach dem neuen Gesetz nur, wer noch drei oder weniger Stunden pro Tag arbeiten kann. Eine halbe Erwerbsminderungsrente hingegen erhält, wer zwischen drei und sechs Stunden täglich arbeiten kann. Wer noch in der Lage ist, mehr als sechs Stunden täglich zu arbeiten, hat gar keinen Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente.

Information

Diese Bestimmungen gelten unabhängig von der ausgeübten Tätigkeit.

Hier finden Sie weitere Informationen zu halbe volle Erwerbsminderungsrente:

Empfehlung

Die gering ausfallende gesetzliche Erwerbsminderungsrente wird den finanziellen Ansprüchen nicht gerecht, um den vorherigen Lebensstandard beizubehalten. Deshalb raten Verbraucherschützer eine Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen. Diese kann in dem Fall einer Berufs- und Erwerbsunfähigkeit eine finanzielle Absicherung bieten.