Dienstunfähigkeit
Die Dienstunfähigkeit bei Beamten entspricht der Berufsunfähigkeit bei nicht verbeamteten Personen und beschreibt den Fall, dass der körperliche Zustand oder die Gesundheit dauerhaft eine Dienstausübung verhindern. Die staatliche Dienstunfähigkeitsabsicherung ist bestimmten gesetzlichen Grundlagen unterworfen. Für Beamte auf Widerruf und Soldanten sind besondere Regelungen gültig.
Verschiedene Ursachen können zu einer Dienstunfähigkeit führen. Besonders häufig sind jedoch psychische Gründe und Verhaltensstörungen der Grund (Siehe Grafik, Klick für Großansicht).
Da die staatliche Absicherung Lücken aufweist, ist es auch für viele Beamte ratsam eine private Berufsunfähigkeitsversicherung mit spezieller Dienstunfähigkeitsklausel abzuschließen. Allerdings ist in diesem Bereich eine Veränderung auf dem Versicherungsmarkt zu beobachten. Der Abschluss einer Dienstunfähigkeitsversicherung wird dadurch erschwert, dass eine wachsende Zahl von Versicherern keine entsprechenden Angebote mehr erstellt oder die Dienstunfähigkeitsklauseln einer Berufsunfähigkeitsversicherung weniger klar und kundenfreundlich aufgesetzt werden. Diese Entwicklung ist nachteilig und es wird immer schwerer den Kürzungen der gesetzlichen Rentenversicherung der Beamtenversorgung entgegenzuwirken.
Die Experten für Beamtenvorsorge
Treten Sie deshalb mit den Berufsunfähigkeitsversicherungsexperten in Kontakt. Sie informieren Sie gerne weiter über Möglichkeiten und finden eine für Sie passende Versicherung!