Dienstunfähigkeitsversicherung Beamte auf Probe

Beamte auf Probe besitzen kein Recht auf eine Versorgung, falls sie ihren Dienst nicht mehr ausführen können. Nur im Falle einer Dienstbeschädigung oder eines Dienstunfalls, der zu einer Dienstunfähigkeit führt, werden sie in den Ruhestand entlassen. In einem solchen Fall bekommen sie ein Ruhegehalt, das sich an der bisherigen Besoldung orientiert und mindestens der Mindestversorgung entspricht, selbst wenn die Wartezeit von fünf Jahren nicht erreicht wurde. Für die Berechnung wird die Besoldungsstufe zugrunde gelegt, die gemäß der Altersgrenze hätte erreicht werden können. Da das oftmals nicht ausreichend ist, bietet sich zusätzlich eine Dienstunfähigkeitsversicherung Beamte auf Probe an.

Beamte auf Probe können auch in den Ruhestand versetzt werden, wenn die Dienstunfähigkeit nicht aus einem Dienstunfall oder einer Dienstbeschädigung entstanden ist. In diesem Fall liegt dieser Entscheidung jedoch eine Prüfung der individuellen Umstände zugrunde. Fällt die Ermessensprüfung positiv aus, wird der Beamte in den Ruhestand versetzt und erhält wie oben erläutert sein Ruhegehalt.

Ansonsten, falls keine Gründe für die Versetzung in den Ruhestand vorliegen, wird der Beamte auf Probe entlassen. Damit erlischt dann auch der rechtliche Anspruch auf eine Nachversicherung in der Gesetzlichen Rentenversicherung. Der Beamte muss von dem Dienstherren so in der Rentenversicherung gestellt werden, als wäre er in der Dienstzeit versicherungspflichtig beschäftigt gewesen.


Berufsunfähigkeitsversicherungsexperten

Grafik: KontaktBei dem Thema Berufsunfähigkeitsversicherung raten wir Ihnen, sich umfassend zu informieren. Bei Interesse an einem persönlichen und kostenlosen Vergleich zu der Dienstunfähigkeitsversicherung Beamte auf Probe füllen Sie bitte das kurze Kontaktformular aus.

Grafik: Vergleich anfordern