Abstrakte Verweisung
Die abstrakte Verweisung ist eine Klausel, die früher häufig von Versicherern genutzt wurde. Heute ist sie eher selten in Berufsunfähigkeitsversicherungsverträgen zu finden. Trotzdem sollten Sie immer genau darauf achten und im Zweifelsfall nachprüfen, ob der jeweilige Versicherer auf die abstrakte Verweisung verzichtet.
Information
Im Gegensatz zur direkten Verweisung kann der Versicherer die Erbringung der Berufsunfähigkeitsleistung – also die Zahlung der versicherten Rente – verweigern, weil Sie gemäß Ihrer Ausbildung und Ihrer Lebensstellung eine andere Tätigkeit ausführen könnten.
Beispiel KFZ-Mechaniker
Wenn beispielsweise ein KFZ-Mechaniker seinen Beruf nicht mehr ausüben kann, könnte der Versicherer die Zahlung der Rente verweigern, indem er den Versicherten auf eine mögliche andere Tätigkeit, beispielsweise als Servicemitarbeiter im Verkauf, verweisen würde. Hierbei ist es nicht wichtig, ob der Betreffende diese Tätigkeit wirklich ausführt, es geht vielmehr darum, dass er durch seine Ausbildung zum KFZ-Mechaniker zu dieser Tätigkeit befähigt ist und seine Lebensstellung dadurch nicht beeinträchtigt würde. Er könnte also problemlos eine solche Arbeit übernehmen. In diesem Fall würde der Versicherer die Berufsunfähigkeitsrente nicht zahlen.
Muster einer abstrakten Verweisung
Ein Beispiel für eine so formulierte abstrakte Verweisung ist folgende:
Vollständige Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn die versicherte Person (…) ihren zuletzt ausgeübten Beruf, so wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestaltet war, nicht mehr ausüben kann und außerstande ist, eine andere Tätigkeit auszuüben, zu der sie aufgrund ihrer Ausbildung und Fähigkeiten in der Lage ist und die ihrer bisherigen Lebensstellung entspricht.
Empfehlung
Als Experten für die Berufsunfähigkeitsversicherung empfehlen wir: Wer nicht auf einen anderen Beruf verwiesen werden möchte, sollte darauf achten, dass der Versicherer auf die abstrakte Verweisung verzichtet. Nach Möglichkeit sollte er sowohl in der Erstprüfung als auch in der Nachprüfung davon absehen.