Erwerbsunfähigkeit – Erwerbsminderung

Die Begriffe Erwerbsunfähigkeit und Erwerbsminderung bezeichnen im Grunde das Gleiche: Die Auswirkungen einer dauerhaften gesundheitlichen Einschränkung auf den aktuellen Beruf sowie auf die grundsätzliche Fähigkeit irgendeiner beruflichen Tätigkeit erwerbsmäßig nachzugehen.

Das Beispiel verdeutlicht den Unterschied zwischen der Erwerbsunfähigkeit bzw. Erwerbsminderung und der Berufsunfähigkeit: Eine Bäckereifachverkäuferin mit Mehlstauballergie ist berufsunfähig in ihrem erlernten Beruf, kann aber noch andere Erwerbstätigkeiten ausüben und ist damit nicht erwerbsunfähig bzw. erwerbsgemindert.

Arbeitnehmer, die die individuellen Anspruchsvoraussetzungen erfüllt haben, haben ein Anrecht auf eine Erwerbsminderungsrente aus der Gesetzlichen Rentenversicherung. Unterschieden wird zwischen einer halben und einer vollen Erwerbsminderungsrente. Wenigstens die volle Erwerbsminderungsrente erreicht laut der Auskunft der Deutschen Rentenversicherung gelegentlich kein allzu schlechtes Niveau. Allerdings wird dabei der Kaufkraftverlust durch die Inflation nicht ausreichend berücksichtigt. Abschließend kann daher festgestellt werden, dass die Erwerbsminderungsrente meist keine genügende Absicherung darstellt, unabhängig davon, ob die halbe oder die volle Rente ausgezahlt wird.

In einigen Fällen kann die private Erwerbsunfähigkeitsversicherung dazu beitragen, diese Versorgungslücke zu schließen. Allerdings greift diese Versicherung viel seltener und auch später als eine private Berufsunfähigkeitsversicherung und stellt im Vergleich zu dieser eine minderwertige Absicherung dar. Mehr als eine Grundabsicherung für den denkbar schlechtesten Fall bietet die Erwerbsunfähigkeitsversicherung daher nicht.

 

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