Natürlich spielt für den Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung der ausgeübte Beruf eine wichtige Rolle. Es liegt auf der Hand, dass das potenzielle Risiko des ausgeübten Berufs Einfluss auf die Risikoberechnung der Versicherungen hat. Allerdings spielen weitere Faktoren eine wichtige Rolle bei der Risikobewertung: das Alter des Interessenten, der Gesundheitszustand sowie Hobbys, die von der Versicherung als potenziell gefährlich eingestuft werden können. Es kann schnell passieren, dass jemand das Risiko seines eigenen Hobbys unterschätzt. Einige Interessenten denken während der Antragsstellung auf eine Berufsunfähigkeitsversicherung womöglich nicht einmal daran, dass ihr Hobby ebenfalls einen Einfluss auf die Risikobewertung der Versicherungen haben könnte. In diesem Beitrag erhalten Sie alle wichtigen Informationen rund um das Thema Freizeitaktivitäten und Berufsunfähigkeitsversicherung.

Wieso sind Hobbys für den Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung relevant?

In der Regel sind die meisten Hobbys für die Berufsunfähigkeitsversicherung irrelevant. Bedeutend sind Freizeitaktivitäten dann, wenn von ihnen ein deutlich erhöhtes Unfall- oder Verletzungsrisiko ausgeht. In solchen Fällen können Hobbys das Risiko, berufsunfähig zu werden, erhöhen und müssen deswegen gegenüber der Berufsunfähigkeitsversicherung angegeben werden. Wie risikoreich ein Hobby schlussendlich laut Versicherung ist, unterscheidet sich häufig bei verschiedenen Anbietern.

In der Regel fragen Versicherungen die Ausübung gewisser Freizeitaktivitäten vor Vertragsabschluss in ihren Antragsdokumenten ab. Übt ein Interessent ein Hobby aus, welches von der Versicherung als potenziell risikoreich eingestuft wird, muss häufig ein weiterer spezifischer Fragebogen zum entsprechenden Hobby ausgefüllt werden.

Wann gilt ein Hobby als gefährlich?

Nicht jede Freizeitaktivität führt dazu, dass die Versicherung Risikozuschläge oder Ausschlussklauseln erhebt. Wer beispielsweise regelmäßig Joggen geht, wöchentlich im Verein schwimmt oder am Wochenende mit seinen Freunden Fußball spielt, muss in der Regel keine erhöhte Risikobewertung der Versicherungen befürchten.

Freizeitaktivitäten gelten dann als gefährlich, wenn von ihnen ein deutlich erhöhtes Unfallrisiko ausgeht. Sie werden dann oft auch als Risikosportarten betitelt.

Eine Sportart gilt als Risikosportart, wenn…

  • sie von Naturgewalten beeinflusst werden kann.
  • sie ein körperuntypisches Verhalten erfordert.
  • sie einen unklaren Handlungsausgang hat.
  • sie unvorhersehbare oder unberechenbare Situationen beinhaltet.

Nach diesen Kriterien zählen beispielsweise Ski fahren, Surfen, Reiten oder Motorrad fahren zu den Risikosportarten, die von den Versicherungen häufig mit Risikozuschlägen oder Ausschlussklauseln bewertet werden. Die genaue Risikoeinschätzung hängt allerdings nicht nur vom jeweiligen Hobby und den Konditionen der Versicherungen, sondern auch von der individuellen Ausübung ab. Reitstunden in einem Verein mit Reitlehrer ohne die Teilnahme an Wettbewerben wird meist als weniger risikoreich eingestuft als eine regelmäßige Teilnahme an Wettbewerben in hohen Prüfungsklassen.

Grafik: Beliebteste Sportarten in Deutschland

Fußball ist wohl die beliebteste Sportart in Deutschland und wird von den Versicherungen in der Regel nicht oder nur mit einem geringen Risiko bewertet. Anders sieht es bei Sportarten wie Ski-Alpin, Automobilsport oder Eishockey aus: Diese Sportarten werden in der Regel mit einem Risiko bewertet. So eine Einschätzung kann zu Beitragserhöhungen oder Ausschlussklauseln führen. Quelle: Statista.

Eine pauschale Antwort darauf, welches Hobby wie bewertet wird, ist daher kaum möglich. Es gibt einige Sportarten, bei denen sollte immer mit einem Risikozuschlag oder einer Ausschlussklausel gerechnet werden. Dazu zählen beispielsweise Segelfliegen, Klettern oder Tauchen. Hier finden Sie eine Einschätzung und Übersicht darüber, wie Versicherungen bestimmte Freizeitaktivitäten voraussichtlich bewerten.

Müssen Hobbys gegenüber der Versicherung angegeben werden?

Auch wenn Interessenten aufgrund ihres Hobbys Beitragserhöhungen oder sogar eine Ablehnung befürchten: Die Ausübung risikoreicher Freizeitaktivitäten muss unbedingt gegenüber der Versicherung angegeben werden. Es ist unter keinen Umständen empfehlenswert, das Hobby gegenüber der Versicherung unter den Teppich zu kehren. Eine falsche Beantwortung des Fragebogens führt zu einer Verletzung der Anzeigepflicht und kann im schlimmsten Fall dazu führen, dass die Versicherung im Leistungsfall keine Rente zahlt.

Die Anzeigepflicht wird in §19 des Versicherungsvertragsgesetzes geregelt:

(1) Der Versicherungsnehmer hat bis zur Abgabe seiner Vertragserklärung die ihm bekannten Gefahrenumstände, die für den Entschluss des Versicherers, den Vertrag mit dem vereinbarten Inhalt zu schließen, erheblich sind und nach denen der Versicherer in Textform gefragt hat, dem Versicherer anzuzeigen. Stellt der Versicherer nach der Vertragserklärung des Versicherungsnehmers, aber vor Vertragsannahme Fragen im Sinne des Satzes 1, ist der Versicherungsnehmer auch insoweit zur Anzeige verpflichtet.

(2) Verletzt der Versicherungsnehmer seine Anzeigepflicht nach Absatz 1, kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten.

Die Beantwortung der Gesundheitsfragen sowie der Fragen nach potenziell risikoreichen Freizeitaktivitäten sollte also nach bestem Wissen und Gewissen erfolgen. Ansonsten kann die Berufsunfähigkeitsversicherung womöglich ihren eigentlichen Zweck nicht erfüllen: Im Leistungsfall für die nötige finanzielle Absicherung sorgen.

Üben Sie ein risikoreiches Hobby aus und sorgen sich um den Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung? Ein risikoreiches Hobby muss nicht zwingend die Ablehnung bedeuten. Mit mehr als 25 Jahren Berufserfahrung ist es uns schon oft gelungen, Interessenten mit Vorerkrankungen oder risikoreichen Freizeitaktivitäten eine attraktive Versicherung zu vermitteln.

Nehmen Sie gerne unverbindlich und kostenlos Kontakt zu uns auf. Gemeinsam finden wir sicher auch eine Berufsunfähigkeitsversicherung, die auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten ist.