Berufsunfähigkeitsversicherung trotz scheinbar gefährlicher Hobbys abschließen – Bergsport

Der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung ist abhängig von verschiedenen Faktoren. Dazu gehören neben dem Gesundheitszustand, dem Alter und dem Beruf auch die Ausübung potenziell risikoreicher Freizeitaktivitäten. Vielen Interessenten ist vor Vertragsabschluss nicht bewusst, dass sie in einigen Fällen auch ihre Hobbys gegenüber der Versicherung angeben müssen. Dabei ist die Erklärung einfach: Übt jemand regelmäßig ein Hobby mit einem hohen Unfallrisiko aus, steigt auch das Risiko auf eine Berufsunfähigkeit. Daher können Freizeitaktivitäten wie Klettern, Tauchen oder Motorrad fahren den Vertragsabschluss erschweren.

In diesem Beitrag geben wir Ihnen eine Einschätzung darüber, wie die Berufsunfähigkeitsversicherungen verschiedene Sportarten aus dem Bereich Bergsport einschätzen. Die genauen Bedingungen sind allerdings immer abhängig von der konkreten Ausübung des Sports sowie den Konditionen der gewählten Versicherung.

Bergsport als Risikofaktor

Zu den Bergsportarten zählen alle Sportarten, die in Gebirgen ausgeübt werden. Dazu zählen auch verschiedene Skisportarten. In diesem Beitrag liegt der Fokus allerdings auf den reinen Bergsportarten. Einen Überblick über verschiedene Wintersportarten erhalten Sie hier. Bergsport wird aufgrund der Höhe häufig als risikoreich eingestuft. Als besonders gefährlich stufen Versicherungen in der Regel ungesicherte Bergtouren ein.

Wichtig:
Eine pauschale Einschätzung darüber, wie eine Berufsunfähigkeitsversicherung eine gewisse Sportart bewerten wird, ist aufgrund von verschiedenen Faktoren wie persönlichen Informationen und internen Abläufen in den Versicherungen kaum möglich. Die hier vorgenommen Einschätzungen, wie verschiedene Sportarten von den Versicherungen bewertet werden, sollen daher lediglich als Orientierung dienen.

Bergwandern

Unter Bergwandern versteht man meist touristisches Gehen und Steigen im Gebirge. Häufig wird die Sportart in Gruppen ausgeübt, welche von einem erfahrenen Leiter angeführt wird. Wer im Urlaub einmal Bergwandern war, muss die Sportart nicht gegenüber der Versicherung angeben. Wer allerdings regelmäßig auf Touren geht oder womöglich sogar ausgebildeter Wanderführer ist, muss die Sportart unbedingt angeben. In der Regel reagieren die Berufsunfähigkeitsversicherungen mit einer Normalannahme auf das Bergwandern. Voraussetzung für eine Normalannahme ist das Wandern auf offiziellen und gesicherten Wegen.

Bergsteigen

Beim Bergsteigen ist die Einschätzung der Berufsunfähigkeitsversicherung von verschiedenen Faktoren abhängig. Eine Normalannahme sollte möglich sein, falls keine Gletscher bestiegen werden. Bei Hochtouren ab ungefähr 3.000 Höhenmetern und der Besteigung von Gletschern wird das Risiko individuell eingestuft. Interessenten sollten mit einem mittleren Risikozuschlag rechnen.

Bei Touren über 6.000 Höhenmetern können Interessenten ebenfalls mit einem mittleren bis hohen Risikozuschlag rechnen. Auch Ausschlussklauseln sind möglich.

Interessenten, die regelmäßig auf Expeditionen gehen, sollten sich auf eine Antragsablehnung einstellen. Das Risiko für Unfälle und Verletzungen erscheinen den Berufsunfähigkeitsversicherungen zu hoch.

Trekking

Als Trekking wird das mehrtägige Wandern von einem Ort zum nächsten beschrieben. Die Sportart kann in unterschiedlichen Schwierigkeitsgraden ausgeübt werden: Je nach Planung können leichte Tageswanderungen, aber auch anspruchsvolle alpine Etappen zum Trekking zählen. Daher ist die Reaktion der Berufsunfähigkeitsversicherung abhängig von der genauen Ausübung der Sportart. Bei leichten und geführten Tagestouren wird der Antrag voraussichtlich zur Normalannahme angenommen. Zählen jedoch vorrangig anspruchsvolle Touren zur genauen Ausübung, sollten Interessenten sich auf einen Risikozuschlag oder eine Ausschlussklausel aufstellen. Werden die Touren alleine ausgeübt, kann der Risikozuschlag deutlich höher ausfallen.

Klettersteiggehen

Es gibt verschiedene Arten von Klettersteigen: versicherte Steige, klassische Steige und Sportsteige. Bei der Begehung von versicherten Steigen sollte der Antrag zur Normalannahme angenommen werden. Klassische Steige können unterschiedliche Schwierigkeitsgrade haben. Je nach Schwierigkeitsgrad stuften die Versicherungen das Risiko höher oder niedriger ein. Aufgrund von dieser Einschätzung wird auch die Höhe des Risikozuschlags variieren.

Bei Sportklettersteigen sollten Interessenten sich in der Regel auf einen mittleren Risikozuschlag einstellen.

Klettern

Indoor Klettern

Das Hobby Klettern wird in Indoor und Outdoor unterteilt, wobei die Berufsunfähigkeitsversicherung einfacher abzuschließen ist, wenn es sich bei der ausgeübten Sportart um Indoor Klettern handelt. Die Versicherung für Klettern in Klettergärten, bis Schwierigkeitsgrad 7 kann meist ohne Zuschläge oder Ausschlüsse angeboten werden. Höhere Schwierigkeitsgrade gehen mit Risikozuschlägen oder sogar Ausschlüssen einher, da die Verletzungsgefahr mit Höhe des Schwierigkeitsgrads zunimmt.

Outdoor Klettern

Das Outdoor Klettern auf Klettersteigen in der Natur wird ebenfalls nach Schwierigkeitsgrad beurteilt. Klettersteige, bis Schwierigkeitsgrad C können größtenteils ohne Zuschläge versichert werden. Kletterwege ab Schwierigkeitsgrad D können zu Problemen führen. Einzelne Versicherer lehnen den Antrag auf die Berufsunfähigkeitsversicherung gänzlich ab, andere berechnen einen Risikozuschlag von mindestens 50 Prozent.

Alpines Klettern

Ähnlich wie beim Outdoor und Indoor Klettern sind auch beim Alpinen Klettern die einfachen Schwierigkeitsgrade meist ohne Zuschläge versicherbar. Ab Schwierigkeitsgrad 6 können Risikozuschläge berechnet werden. Bei Schwierigkeitsgrad 7 und 8 werden die Risikozuschläge deutlich erhöht oder es werden Ausschlussklauseln aufgestellt. Bei Schwierigkeitsgrad 9 ist eine Ablehnung des Antrags vorprogrammiert, da das Risiko einer Verletzung zu hoch erscheint.

Solo Klettern

Solo Klettern erfolgt allein nur mit einem Seil abgesichert an steilen Bergwänden. Diese Art des Kletterns wird kaum versichert, da das Risiko eines Unfalls oder einer Verletzung ohne einen Kletterführer für die Versicherer zu groß ist.

Berglauf / Traillauf

Beim Berglauf beziehungsweise Traillauf geht es darum, abseits von asphaltierten Straßen zu laufen. Der Untergrund sowie das Gelände wechseln während des Laufs regelmäßig. Beim Berglauf können sich Gehen und Laufen auf verschiedenen Etappen abwechseln. Wird diese Sportart auf gesicherten Wegen ausgeführt, kann der Vertrag voraussichtlich zur Normalannahme oder gegen einen geringen Risikozuschlag angenommen werden. Bei regelmäßiger Teilnahme an Wettbewerben sollten Interessenten sich auf einen deutlich höheren Risikozuschlag einstellen. Findet der Berglauf auf einer ungesicherten Strecke abseits der normalen Wanderwege statt, kann der Antrag auf eine Berufsunfähigkeitsversicherung auch abgelehnt werden.

Hochtouren

Bei Hochtouren liegen meist ähnliche Annahmerichtlinien vor wie beim Bergsteigen. Die Einschätzung der Versicherung ist zum einen abhängig von der Höhe, zum anderen vom Gelände. Es ist sinnvoll, dass Risiko individuell einschätzen zu lassen. Allerdings sollten Interessenten je nach genauer Ausübung mit geringen bis mittleren Risikozuschlägen rechnen.

Risikovoranfrage bei der Berufsunfähigkeitsversicherung

Oft befürchten Interessenten, die Ausübung eines gefährlichen Hobbys macht den Abschluss einer attraktiven Berufsunfähigkeitsversicherung unmöglich. Diese Annahme ist so nicht richtig, denn es gibt verschiedene Möglichkeiten, trotz gefährlicher Freizeitaktivitäten eine Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen, die zu den individuellen Anforderungen und Bedürfnissen passt.

Eine dieser Möglichkeiten ist die Erstellung von anonymisierten Risikovoranfragen. Diese Voranfragen enthalten, wie der Name schon vermuten lässt, keine personenbezogenen Informationen. Interessenten können also anfragen, ob und zu welchen Konditionen die gewählte Versicherung einen Versicherungsschutz anbieten würde. Der große Vorteil: Im Falle einer Ablehnung kann der Interessent nicht in die Sonderwagnisdatei aufgenommen werden, da der Versicherung keinerlei personenbezogene Informationen vorliegen. Ein Eintrag in die Sonderwagnisdatei kann den Abschluss bei einer anderen Berufsunfähigkeitsversicherung erschweren und im schlimmsten Fall sogar verhindern.

Um das Risiko eines Eintrags in die Sonderwagnisdatei zu verhindern, sollten Interessenten sichergehen, dass sie mit ihren anonymisierten Risikovoranfragen keinerlei Rückschlüsse auf ihre Daten zulassen. Um bei der Erstellung der anonymisierten Risikovoranfragen keine Fehler zu machen, ist es empfehlenswert, die Erstellung der Voranfragen einem unabhängigen Experten zu überlassen. Wir bieten Ihnen diesen Service kostenlos und unverbindlich an und unterstützen Sie so auf der Suche nach Ihrer idealen Berufsunfähigkeitsversicherung.

Erklärung zur Ausübung von Berg- und Klettersportarten

Bei der Antragsstellung müssen Interessenten, die Bergsport ausüben, in der Regel einen weiteren Fragebogen zum Thema Berg- und Klettersportarten ausfüllen. Dieser soll der Versicherung dabei helfen, sich ein möglichst genaues Bild über die ausgeübte Sportart machen zu können und so das damit einhergehende Risiko möglichst genau berechnen zu können.

So können die Fragen aus dem Zusatzfragebogen für Berg- und Klettersportarten aussehen:

  1. Üben Sie eine Bergsportaktivität aus (außer Skifahren und Snowboarden) oder führen Sie Höhlenbegehungen durch? Falls ja:
    1. Bis zu welcher Höhe steigen Sie maximal auf?
    2. Benutzen Sie beim Abstieg unterstützende Geräte (z.B. Kites, Gleitschirme, Ski)?
    3. Unternehmen Sie Höhlenbegehungen?
  2. Üben Sie eine Klettersportart aus? Falls ja:
    1. Betreiben Sie Ihre Sportart auch außerhalb von Klettergärten / -hallen?
    2. Bis zu welcher Höhe steigen Sie maximal auf?
    3. In welchen Konstellationen klettern Sie?
  3. Üben Sie eine Skisportart aus?

Zusätzlich werden Fragen zur genauen Ausübungsform gestellt:

  1. Seit wann üben Sie Ihre Sportart aus?
  2. Wie häufig üben Sie Ihre Sportart aus?
  3. Nehmen Sie Sicherungsmaßnahmen bei der Ausübung Ihrer Sportart vor?
  4. Nehmen Sie an Wettkämpfen Ihrer Sportart teil?
  5. Üben Sie Ihre Sportart außerhalb Europas aus?
  6. Sind Sie Mitglied eines (Bergsport-) Vereins oder Clubs?
  7. Haben Sie bestimmte Qualifikationen erworben oder besuchen Sie regelmäßig Trainingskurse wegen der Ausübung Ihrer Sportart?
  8. Haben Sie an Erstbegehungen oder Erstbesteigungen teilgenommen oder planen Sie dies zu tun?
  9. Betreiben Sie Ihre Sportart berufsmäßig oder werden Sie bei der Ausübung gesponsert?

Bei der Beantwortung der zusätzlichen Fragen sollten Interessenten sich ausreichend Zeit nehmen und darauf achten, alle Fragen wahrheitsgemäß zu beantworten. Im Leistungsfall prüfen Versicherungen noch einmal alle getätigten Angaben. Sollten dabei Unstimmigkeiten auftreten, muss der Interessent damit rechnen, dass er keine Zahlungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung erhält.

Mögliche Sonderaktionen bei Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung

Eine weitere Möglichkeit, trotz Hindernissen wie einem gefährlichen Hobby eine passende Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen, sind Sonderaktionen. Sonderaktionen sind zeitlich begrenzte Aktionen der Versicherungen, die bestimmen Personengruppen einen vereinfachten Zugang zur Berufsunfähigkeitsversicherung oder attraktivere Vertragskonditionen ermöglichen sollen.

Dabei sollte berücksichtigt werden, dass nicht jede Sonderaktion für jeden Interessent gleichermaßen hilfreich ist, da diese meist von individuellen Faktoren wie dem Alter oder dem Beruf abhängig sind. Hier erhalten Sie einen Überblick über aktuelle Sonderaktionen.

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Profitieren Sie von unserer Unterstützung vollkommen kostenfrei! Möglich ist uns dies durch eine Courtage des Versicherers, die wir als Aufwandsentschädigung für die erfolgreiche Vermittlung einer Berufsunfähigkeitsversicherung erhalten. Auf diese Weise zahlen Sie ausschließlich die reinen Versicherungsbeiträge und werden gleichzeitig kostenlos von uns als erfahrene Experten unterstützt.