Berufsunfähigkeitsversicherung trotz scheinbar gefährlicher Hobbys abschließen – Flugsport

Der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung ist nicht für jeden Interessenten gleichermaßen zugänglich und auch die Vertragskonditionen können sich zwischen den Interessenten unterscheiden. Das liegt daran, dass die Berufsunfähigkeitsversicherungen vor Vertragsabschluss eine Risikoprüfung durchführen, in welcher die individuellen Faktoren des Interessenten bewertet werden. Dazu zählen neben dem Alter, dem Beruf und dem Gesundheitszustand auch die Ausübung potenziell gefährlicher Freizeitaktivitäten. Bestimmte Hobbys bringen ein erhöhtes Risiko für Verletzungen und Unfälle mit sich. Diesem Risiko wirken Versicherungen durch die Erhebung von Risikozuschlägen oder Ausschlussklausen entgegen. In diesem Beitrag erfahren Sie wie Versicherungen verschiedene Arten des Flugsports bewerten. Dabei ist es wichtig zu beachten, dass die Einschätzung immer individuell erfolgt und die unten genannten Konditionen nicht auf jede Versicherung zutreffen müssen.

Die Ausübung von Flugsportarten muss nicht zwangsläufig bedeuten, dass der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung nicht oder nur zu schlechteren Konditionen erfolgen kann. Wir bieten unseren Kunden kostenfrei und unverbindlich an verschiedene Versicherungen anzufragen, um so eine Auswahl an Angeboten einzuholen. Dabei sind wir stets darauf bedacht, das Angebot für unsere Mandanten bestmöglich zu optimieren. Hier zeigt Ihnen ein Praxisbeispiel aus unserer alltäglichen Arbeit, wie der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung trotz Flugsport gelang und gleichzeitig den Wünschen unseres Mandanten entsprach.

Flugsport als Risikofaktor

Flugsport ist nicht gleich Flugsport. Es gibt verschiedene Ausführungen des Sports, verschiedene Flugzeuge und unterschiedliche Ausübungsweisen. Flugsport kann mit Luftfahrzeugen ausgeübt werden, die leichter als Luft sind, wie beispielsweise der Heißluftballon oder aber mit Geräten, die schwerer sind als Luft, wie beispielsweise Motorflugzeuge. Generell gilt: Wird eine Flugsportart auch Wettbewerbsform ausgeübt müssen Interessenten meist mit sehr hohen Risikozuschlägen oder gar Antragsablehnungen rechnen. Das liegt vor allem an den hohen Geschwindigkeiten, gefährlichen Manövern und dem Risiko durch die Konkurrenten.

Motorisierte Flugzeuge

Im Gegensatz zu Segelflugzeugen werden motorisierte Flugzeuge von einem oder mehreren Motoren angetrieben. Die Flugzeuge werden je nach Anzahl ihrer Motoren unterschieden und je nach Motorzahl benötigen die Piloten spezielle Fluglizenzen.

  • Motorflug:
    • Interessenten, die in ihrer Freizeit Motorflug ausüben, sollten sich auf Risikozuschläge oder Ausschlussklauseln einstellen. Wie hoch oder umfangreich diese ausfallen hängt von der gewählten Versicherung und den persönlichen Faktoren des Interessenten ab. Auch die Häufigkeit des Fliegens beeinflusst die Vertragsgestaltung.
  • Kunstflug:
    • Kunstflüge werden in der Regel, je nach Ausmaß, mit Risikozuschlägen oder Ausschlussklauseln bewertet. Wird an Wettbewerben teilgenommen oder riskante Flugmanöver ausgeführt sollten sich Interessenten in der Regel auf eine Antragsablehnung einstellen.

Segelflugzeuge

Segelflugzeuge können ohne den Antrieb eines Motors fliegen und werden in der Regel nur mit geringen Risikozuschlägen bewertet.

  • Segelfliegen
    • Das Segelfliegen wird in der Regel mit einem geringen Risikozuschlag bewertet. Wie immer gilt: Werden auch Wettbewerbe geflogen kann der Risikozuschlag erhöht werden und in Extremfällen wird ein Antrag abgelehnt.
  • Streckenfliegen
    • Der Streckenflug kann mit einem Segelflugzeug, einem Hängegleiter oder einem Gleitschirm ausgeübt werden. Mit einem Segelflugzeug kann mit einem geringen Risikozuschlag gerechnet werden beim Streckenfliegen mit einem Hängegleiter oder einem Gleitschirm wird der Risikozuschlag vermutlich höher ausfallen. Wird das Hobby kompetitiv ausgeübt können die Versicherungen hohe Risikozuschläge aufstellen oder den Antrag ablehnen.
  • Segelkunstfliegen
    • Das Fliegen von Kunststücken und potenziell gefährlichen Manövern kann im Segelkunstfliegen ähnlich wie beim Kunstflug mit motorisierten Flugzeugen zur Antragsablehnung führen, da den Versicherungen das Risiko, welches mit Kunstflügen einhergeht, häufig zu hoch erscheint.

Luftsportgeräte

Zu den Luftsportgeräten zählen Fallschirme, Gleitschirme oder Hängegleiter. Da sich die Menschen bei dieser Sportart oft nur mit einem kleinen Gerät in der Luft befinden müssen Interessenten mit einem erhöhten Risikozuschlag rechnen.

  • Gleitflugzeuge
    • Gleitflugzeuge fliegen ohne Motor und ähneln Segelflugzeugen stark. Versicherungen bewerten das Hobby des Gleitflugzeugs ähnlich wie das Segelfliegen: Interessenten sollten mit einem geringen Risikozuschlag rechnen, werden Wettbewerbe ausgeübt steigt der Risikozuschlag.
  • Ultraleichtfliegen
    • Beim Ultraleichtfliegen hängt die Vertragsgestaltung stark von den individuellen Faktoren ab. Generell können Interessenten in der Regel mit einem geringen Risikozuschlag rechnen. Werden Kunstflüge ausgeübt steigt der Risikozuschlag stark und es kann auch zu Antragsablehnungen kommen.
  • Drachenfliegen
    • Beim Drachenfliegen liegt oder sitzt der Pilot in einem Hängegleiter. Die Berufsunfähigkeitsversicherungen bewerten dieses Hobby meist mit einem mittleren bis hohen Risikozuschlag.
  • Gleitsegeln / Gleitschirmfliegen
    • Auf das Gleitschirmfliegen wird voraussichtlich ein mittlerer bis hoher Risikozuschlag erhoben, um das erhöhte Unfallrisiko auszugleichen. Werden Wettbewerbe ausgeübt steigt der Risikozuschlag.
  • Fallschirmspringen
    • Interessenten, die in ihrer Freizeit aktiv dem Fallschirmspringen nachgehen, sollten sich aufgrund des hohen Unfallrisikos auf einen hohen Risikozuschlag einstellen. Je nach Sprungart kann es auch zu Antragsablehnung kommen. Es ist empfehlenswert mittels anonymisierter Risikovoranfragen verschiedene Angebote einzuholen.

Ballonfahrten

Das Fahren mit einem Heißluftballon wird in der Prüfung der Berufsunfähigkeitsversicherung in der Regel ohne Risikozuschlag und zu normalen Konditionen angenommen. Einige Versicherungen erheben einen geringen Risikozuschlag.

Fluglizenzen

Es gibt verschiedene Fluglizenzen, die Privatpersonen zum Steuern eines Flugzeugs benötigen. Darunter fallen beispielsweise die Privatpilotenlizenz für Luftschiffe (PPL(As)), die Privatpilotenlizenz für Hubschrauber (PPL(H)), die Privatpilotenlizenz für Flugzeuge (PPL(A)), die Ballonpilotenlizenz (BPL) und die Segelflugzeugpilotenlizenz (SPL). Nicht nur der Besitz, sondern auch der Ausbildungsstart muss in der Regel gegenüber der Versicherung angegeben werden. Mit welchem Risikozuschlag oder welchen Ausschlussklauseln die jeweiligen Lizenzen bewertet werden, hängt von der jeweiligen Flugsportart ab.

Fluglehrer

Wie ein Fluglehrer in der Risikoeinschätzung der Berufsunfähigkeitsversicherung eingestuft wird, hängt von der jeweiligen Flugart und der Häufigkeit der Flugstunden ab. Sie können sich an der Einschätzung der oben genannten Flugarten orientieren; eine individuelle Prüfung ist in jedem Fall notwendig.

Es ist wichtig zu erwähnen, dass die Bewertung der verschiedenen Ausführungen des Flugsports je nach Versicherung unterschiedlich ausfallen können. Eine pauschale Aussage darüber, ob mit einem bestimmten Risikohobby der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung zu den gewünschten Konditionen möglich ist kann nicht getroffen werden. Die oben dargestellten Bewertungen sind daher unverbindlich und können sich in den individuellen Fällen unterscheiden. Daher muss jeder Interessent sein eigenes Risiko individuell prüfen lassen. Das Ziel unserer Arbeit ist es mithilfe von anonymisierten Risikovoranfragen oder Sonderaktionen das bestmögliche Versicherungsangebot für unsere Mandanten ausfindig zu machen.

Risikovoranfrage bei der Berufsunfähigkeitsversicherung und Optimierung der Angebote

Nicht alle Versicherungen bewerten Risikosportarten gleich. Diese Unterschiede in der Bewertung können zu unterschiedlich hohen Risikozuschlägen oder unterschiedlich umfangreichen Ausschlussklauseln führen. Für die Interessenten sind natürlich die Versicherungen interessant, die ihnen den gewünschten Versicherungsschutz zu den attraktivsten Konditionen bieten. Daher ist ein Vergleich verschiedener Versicherungen und das Einholen mehrerer Angebote wünschenswert.

Interessenten sollten allerdings nicht einfach verschiedene Berufsunfähigkeitsversicherungen mit ihren persönlichen Daten anfragen, da es bei einer Ablehnung auch zu einer Aufnahme in die Sonderwagnisdatei kommen kann. In dieser Datei werden abgelehnte Interessenten festgehalten und sämtliche Versicherungen haben Zugriff auf diese Daten. So kann der Abschluss bei einer anderen Versicherung von vornherein erschwert werden. Um der Aufnahme in die Sonderwagnisdatei zu entgehen, sollten anonymisierte Risikovoranfragen gestellt werden. Diese entsprechen einem normalen Antrag allerdings werden sämtliche Informationen, die Rückschlüsse auf den Interessenten ermöglichen würden, anonymisiert.

Anonymisierte Risikovoranfragen sollten von professionellen Maklern erstellt werden, damit Interessenten jegliche Rückschlüsse auf die eigene Person vermeiden. Wir bieten Ihnen diesen Service kostenfrei an und versenden Ihre anonymisierte Risikovoranfrage an die gewünschten Versicherungen. Hier erfahren Sie mehr über die anonymisierten Risikovoranfragen.

Mögliche Sonderaktionen bei Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung

Auch wenn Interessenten befürchten aufgrund des ausgeübten Hobbys von der Berufsunfähigkeitsversicherung abgelehnt oder nur mit Ausschlussklauseln oder Risikozuschlägen versichert zu werden, gibt es Möglichkeiten, eine attraktive Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen. Neben den bereits angesprochenen Risikovoranfragen können auch Sonderaktionen beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung helfen. Sonderaktionen sind zeitlich begrenzte Aktionen der Versicherungen, die bestimmten Zielgruppen den Zugang zu einer Berufsunfähigkeitsversicherung vereinfachen oder attraktiver gestalten können. Sonderaktionen können beispielsweise die Reduzierung der Gesundheitsfragen bedeuten, sodass gefährliche Freizeitaktivitäten womöglich nicht angegeben werden müssen.

Allerdings ist nicht jede Sonderaktion für jeden Interessenten gleichermaßen geeignet. Das liegt vor allem an den unterschiedlichen Zugangsvoraussetzungen der Sonderaktionen und Faktoren wie Alter, Beruf und Gesundheitszustand des Interessenten. Hier erhalten Sie einen Überblick über aktuelle Sonderaktionen.

Sie sind auf der Suche nach einer Berufsunfähigkeitsversicherung, befürchten allerdings, dass Sie aufgrund Ihres Hobbys mit einer negativeren Bewertung rechnen müssen? Wir beraten Sie kostenfrei und unverbindlich und begleiten Sie auf dem Weg zu Ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung.