Berufsunfähigkeitsversicherung trotz scheinbar gefährlicher Hobbys abschließen – Tauchen

Risikoreiche Sportarten und Freizeitaktivitäten führen zu einer Erhöhung der Beiträge für die Berufsunfähigkeitsversicherung oder sogar zur Antragsablehnung, da das Risiko einer Berufsunfähigkeit steigt. Deshalb fragen die Versicherer den Versicherungsnehmer nach risikoreichen Hobbys. Daraufhin erhöhen sie gegebenenfalls die Beiträge, stellen Ausschlussklauseln auf oder lehnen Anträge vollständig ab. Amateursportarten werden hingegen ohne Rückfragen mitversichert.

Tauchen als Risikofaktor

Tauchen zählt als risikoreiche Sportart, die bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung zu höheren Beiträgen und Ausschlüssen führen kann. Um das Risiko besser einschätzen zu können, wird die Art des Tauchens und die Rahmenbedingungen genaustens begutachtet.

Schnorcheln und gewöhnliche Tauchaktivitäten bis 50 Meter

Normales Schnorcheln und gewöhnliche Tauchaktivitäten bis 50 Meter Tiefe werden von vielen Versicherern uneingeschränkt mit abgesichert. Auch das Tauchen mit Sauerstoffflasche wird nicht als ausgesprochen gefährlich angesehen. Bei einzelnen Versicherern kann es allerdings zu geringen Risikozuschlägen kommen.
Der Vergleich unterschiedlicher Versicherer lohnt sich, da es immer wieder Abweichungen und verschiedene Konditionen gibt.

Tauchaktivitäten ab 50 Meter

Ab 50 Meter Tiefe wird es vermehrt zu Antragsablehnungen kommen, da das Risiko einer Berufsunfähigkeit durch einen Unfall steigt.
Beim Tauchen mit Sauerstoffflasche sollte man mit Risikozuschlägen von mindestens 50% rechnen. Das Tauchen in geschlossenen Höhlen wird vollständig vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.

Tauchlehrer

Tauchlehrer erhalten gewisse Risikozuschläge. Diese sind sehr variabel und unterscheiden sich je nach Tätigkeit, Dauer und Erfahrungen. Einzelfälle sollten immer eine Risikovoranfrage an die Berufsunfähigkeitsversicherung stellen, um individuelle abgestimmte Angebote zu erhalten.

Tauchwettbewerbe

Für Tauchwettbewerbe gilt ähnliches wie für die Tauchlehrer. Es gibt viele verschiedene Formen von Tauchwettbewerben, auch hier lohnt sich eine Risikovoranfrage. Grundsätzlich führen Wettbewerbe in gefährlichen Sportarten aber oft zu Risikozuschlägen oder Ausschlussklauseln.

Solotauchen / Rebreather

Allein tauchen wird von fast allen Berufsunfähigkeitsversicherungen abgelehnt. Rebreather werden aufgrund besonderer Gefahren zu großen Teilen ebenfalls abgelehnt. Nur vereinzelt lassen sich Berufsunfähigkeitsversicherungen finden, die Rebreather versichern. Dann kommen sehr hohe Risikozuschläge zum regulären Versicherungsbeitrag hinzu.

Risikovoranfrage bei der Berufsunfähigkeitsversicherung

Vor allem im Bereich des Tauchens empfiehlt es sich, Risikovoranfragen an die Versicherer zu stellen. Dadurch erhält man unverbindliche Angebote und kann die bestmögliche Lösung für die individuellen Anforderungen wählen. Wir verschicken die Risikovoranfragen gerne kostenlos für Sie an die Versicherungen. Dabei wird ihre Anfrage anonymisiert, so dass kein Rückschluss auf Ihre Person möglich ist und die Versicherer Sie nicht in die Sonderwagnisdatei aufnehmen lassen können.
Mithilfe der Risikovoranfragen wird ein guter Überblick über die verschiedenen Angebote der Versicherer möglich.

Mögliche Sonderaktionen bei Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung

Einige Versicherer haben unterschiedliche Sonderaktionen, welche die geforderten Fragen stark reduzieren. Eventuell laufen passend zu Ihren Anforderungen und Wünschen Sonderaktionen, welche die Frage nach gefährlichen Hobbys ausschließt. Eine Angabe Ihrer Hobbys wäre dann nicht erforderlich. Die Beiträge der Berufsunfähigkeitsversicherung werden nicht erhöht und Sie können zur Normalannahme versichert werden. Daher lohnt es sich, Versicherungen und die aktuellen Sonderaktionen genau zu vergleichen.
Diese Sonderaktionen sind befristet und müssen im Einzelfall überprüft werden.