Das Analysehaus Morgen & Morgen veröffentlichte 2017 eine interessante Statistik zu den Hauptursachen für Leistungszahlungen von Berufsunfähigkeitsversicherungen. Diese nennt psychische Ursachen und Nervenkrankheiten als Hauptgrund für die Auszahlung von Zuwendungen. Mehr als 31 Prozent aller Leistungszahlungen werden aufgrund dessen beantragt. Die Zahl von Empfängern der privaten Berufsunfähigkeitsrente weicht jedoch von der Anzahl der Personen, welche die gesetzliche Erwerbsminderungsrente in Anspruch nehmen, ab. Bei der gesetzlichen Rentenversicherung beantragen sogar noch mehr Versicherte Leistungen aufgrund psychischer Krankheiten (ca. 40 Prozent).

Grafik: Gründe für Leistungszahlungen bei der Berufsunfähigkeitsversicherung

Im Ranking 2017 sind Nervenkrankheiten mit 31,32 Prozent der Hauptgrund für Leistungszahlungen von Berufsunfähigkeitsversicherungen. (Quelle: MORGEN & MORGEN 05/2017, eigene grafische Darstellung)

Gesetzliche Erwerbsminderungsrente und private Berufsunfähigkeitsversicherung

Für Versicherungsnehmer ist es weitaus schwieriger, die Zuwendungen der gesetzlichen Rentenversicherung zu erhalten. Diese prüft, ob der Versicherte generell eine Tätigkeit ausüben kann, unabhängig von dessen eigentlichem Beruf. Im Gegensatz dazu untersucht ein privater Versicherer, ob der Versicherungsnehmer die aktuelle Beschäftigung weiter ausführen kann oder nicht. Diese kann den Versicherten jedoch nicht auf eine andere Betätigung verweisen, sofern in den Bedingungen des Vertrags eine Nicht-Verweisung festgelegt ist. Dies ist bei vielen Berufsunfähigkeitsversicherungen Standard.

Hinweis

Beachtet werden sollte jedoch, dass diese Regelung auch für Nachprüfungen der vorliegenden Berufsunfähigkeit gilt, welche im Leistungsfall regelmäßig vom Versicherer gefordert werden.

Bei der gesetzlichen Erwerbsminderungsrente zählt jedoch die generelle Fähigkeit, eine Beschäftigung auszuüben. Sofern der Versicherungsnehmer noch einige Zeit täglich arbeiten kann, werden diesem keine Leistungen gezahlt. Nur, wenn die zumutbare Tätigkeitsausübung unter drei Stunden täglich liegt, wird die volle Erwerbsminderungsrente gezahlt. Für die Prüfung ist es jedoch irrelevant, ob der Antragsteller einer Erwerbstätigkeit nachgeht. Derzeit erhalten circa 1,6 Millionen Bürger Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung. Der Anspruch auf die gesetzliche Erwerbsminderungsrente kann im jährlichen Rentenbescheid eingesehen werden. Dieser liegt bei circa 38 Prozent des letzten Bruttoeinkommens, sofern der Versicherte die Vorrausetzungen für eine Leistungszahlung erfüllt. Häufiger wird nur eine teilweise Erwerbsminderungsrente gezahlt, welche circa 18 Prozent des letzten Bruttoeinkommens entspricht. Dies reicht vielen Personen nicht für den Lebensunterhalt aus.

Bei der privaten Berufsunfähigkeitsversicherung sind die Leistungen meist höher, da nur der aktuelle Beruf, nicht jedoch eine grundsätzliche Arbeitsfähigkeit für die Leistungsprüfung ausschlaggebend sind.

Zahlung der privaten Berufsunfähigkeitsversicherung erfolgt aus anderen Gründen

Die Gründe für eine Zahlung sind bei der privaten Berufsunfähigkeitsversicherung anders verteilt als bei der Erwerbsminderungsrente. Am häufigsten wird aufgrund psychischer Krankheiten gezahlt. An zweiter Stelle folgen Erkrankungen des Bewegungsapparates, wodurch bereits über 50 Prozent der Fälle abgedeckt sind. Weniger oft sind Unfälle der Grund für Zahlungen zur Berufsunfähigkeit. Diese liegen nur bei etwa 10 Prozent aller Fälle. Statistisch gesehen sind Unfälle, welche zu einer Berufsunfähigkeit führen selten, sodass eine Unfallversicherung in vielen Instanzen günstiger ist.

Wichtig

Müssen sich Versicherte jedoch zwischen einer Unfallversicherung und einer Berufsunfähigkeitsversicherung entscheiden, sollte letztere abgeschlossen werden.

Um den vollen Umfang der Leistungen in Anspruch nehmen zu können, ist es ratsam, sich bereits in jungen Jahren zu versichern, beispielsweise während des Studiums oder der Ausbildung. Häufig liegt bei älteren Personen bereits eine Krankheitsgeschichte vor, welche dazu führt, dass keine oder nur verminderter Leistungsanspruch besteht. Beispielsweise lehnen viele Versicherer Versicherungsnehmer ab, welche bereits unter Rückenproblemen leiden.

Vergleich der Anbieter und Tarife empfohlen

In jedem Fall sollten Anbieter und Tarife aufgrund der teils sehr unterschiedlichen Prämien vor dem Abschluss verglichen werden. Dazu ist es ratsam, sich professionell beraten zu lassen, beispielsweise von einem Vermittler, welche die aktuellen Konditionen kennt und beim Vergleich beratend zur Seite steht.