Anschriften der Versorgungswerke für Rechtsanwälte
Hier finden Sie eine Übersicht über die Versorgungswerke Rechtsanwälte:
- Bayerische Rechtsanwalts- und Steuerberaterversorgung
Postfach 81 01 23, 81901 München - Hanseatische Rechtsanwaltsversorgung Bremen
Knochenhauerstraße 36/37, 28195 Bremen - Rechtsanwaltsversorgung Niedersachsen
Postfach 12 11, 29202 Celle - Sächsisches Rechtsanwaltsversorgungswerk
Am Wallgässchen 1a / 2b, 01097 Dresden - Schleswig-Holsteinisches Versorgungswerk für Rechtsanwälte
Gottorfstraße 13a, 24837 Schleswig - Versorgungswerk der Rechtsanwaltskammer des Saarlandes
Am Schlossberg 5, 66119 Saarbrücken - Versorgungswerk der Rechtsanwälte im Land Brandenburg
Grillendamm 2, 14776 Brandenburg a.d.H - Versorgungswerk der Rechtsanwälte im Land Hessen
Bockenheimer Landstraße 13-15, 60325 Frankfurt - Versorgungswerk der Rechtsanwälte im Lande Nordrhein-Westfalen
Breite Straße 67, 40213 Düsseldorf - Versorgungswerk der Rechtsanwälte im Land Sachsen-Anhalt
Breite Straße 67, 40213 Düsseldorf - Versorgungswerk der Rechtsanwälte in Baden-Württemberg
Hohe Straße 16, 70174 Stuttgart - Versorgungswerk der Rechtsanwälte in Berlin
Walter-Benjamin-Platz 6, 10629 Berlin - Versorgungswerk der Rechtsanwälte in Mecklenburg-Vorpommern
Bleicherufer 9, 19053 Schwerin - Versorgungswerke der Rechtsanwälte in Thüringen
Lange Brücke 21, 99084 Erfurt - Versorgungswerk der rheinland-pfälzischen Rechtsanwaltskammern
Bahnhofplatz 7, 56068 Koblenz - Versorgungswerk der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte in der Freien und Hansestadt Hamburg
Esplanade 39, 20354 Hamburg
Wenn das Versorgungswerk für die Zahlung der Berufsunfähigkeitsrente verantwortlich ist
Einige Berufsgruppen sind in Deutschland meistens nicht in der Deutschen Rentenversicherung pflichtversichert. Dazu zählen Architekten, Rechtsanwälte, Steuerberater, Ärzte und andere Freiberufler. Mitglieder dieser Berufsgruppen können sich von ihrer Versicherungspflicht befreien und stattdessen Mitglied im entsprechenden Versorgungswerk ihres Bundeslandes werden.
In diesem Fall ist auch das Risiko gegen eine Berufsunfähigkeit über das entsprechende Versorgungswerk versichert. Ob und zu welchen Konditionen die Versorgungswerke im Leistungsfall jedoch zahlen, ist von verschiedenen Faktoren abhängig.
Bei den Versorgungswerken sind die zu erfüllenden Bedingungen, um als berufsunfähig eingestuft zu werden, häufig deutlich härter, als bei den privaten Berufsunfähigkeitsversicherungen. Während die private Berufsunfähigkeitsversicherung in der Regel dann leistet, wenn der zuletzt ausgeübte Beruf nicht mehr wie gewohnt ausgeübt werden kann, leisten Versorgungswerke nur, wenn der eigentliche Beruf vollständig aufgegeben werden muss.
Diesen Status zu erreichen ist jedoch nicht immer leicht: Häufig können Betroffene trotz gesundheitlichen Einschränkungen in einem reduzierten Umfang weiterarbeiten oder aber möchten – verständlicherweise – ihre hart erarbeitete Selbstständigkeit nicht aufgeben.
Versorgungswerke können zur vollständigen Anerkennung der Berufsunfähigkeit beispielsweise die Abgabe der Approbation oder die Schließung der eigenen Kanzlei oder Praxis verlangen. Für viele Selbstständige ist dieser Schritt nur schwer vorstellbar. Daher empfiehlt es sich, trotz Mitgliedschaft in einem Versorgungswerk, eine private Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen.
Weitere Informationen zur Absicherung über Versorgungswerke und die spezifischen Berufsgruppen finden Sie auf den folgenden Seiten :