Berufsunfähigkeitsversicherung Rechtsanwalt – Versorgungswerk

In der Satzung des Versorgungswerkes der Rechtsanwälte in Berlin heißt es in Bezug auf die Berufsunfähigkeitsversicherung Rechtsanwalt:

„Ein Mitglied, das mindestens für drei Monate vor Eintritt der Berufsunfähigkeit Beiträge geleistet hat, und das
1. wegen Krankheit oder eines körperlichen Gebrechens oder wegen Schwäche seiner körperlichen oder geistigen Kräfte oder Sucht voraussichtlich auf Dauer nicht mehr in der Lage ist, aus anwaltlicher Tätigkeit mehr als nur unwesentliche Einkünfte zu erzielen, und
2. seine berufliche Tätigkeit als Rechtsanwalt durch Rückgabe seiner Zulassung einstellt oder eingestellt hat, erhält Berufsunfähigkeitsrente auf Dauer.“

Bei dem Versorgungwerk können Sie direkt erfragen, unter welchen Voraussetzungen eine Leistung aus der Berufsunfähigkeitsversicherung Rechtsanwalt erbracht wird. Voraussetzungen können sein:

  • Betriebs- bzw. Praxisaufgabe
  • Voraussichtlich dauernder Zustand
  • Zeitlich befristet mit Beweispflicht bei Verlängerung
  • Pflicht zur Heilbehandlung
  • Pflicht zur Weiterbildung

Hier können Sie eine Adressliste der Versorgungswerke Rechtsanwälte einsehen.