Bedingungen Berufsunfähigkeit

Die Bedingungen Berufsunfähigkeit, die erfüllt sein müssen, damit ein Versicherer seine Leistungspflicht anerkennt und die Berufsunfähigkeitsrente auszahlt, sind abhängig von dem Anbieter und dem gewählten Tarif. Dennoch gibt es einige grundsätzliche Bedingungen, die alle Versicherungsunternehmen in der einen oder anderen Variante berücksichtigen.

Versicherungsunternehmen erkennen eine vollständige Berufsunfähigkeit in der Regel an, wenn die versicherte Person aufgrund einer Körperverletzung, einer Krankheit oder mehr als altersgemäßem Kräfteverlustes, voraussichtlich dauerhaft den zuletzt ausgeübten Beruf, so wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestaltet war, nicht mehr in der Lage ist auszuüben und auch keine andere Tätigkeit ausüben kann, die sie aufgrund von Ausbildung und Fähigkeiten ausüben könnte und die der gewohnten Lebensstellung entspricht. Die körperliche Einschränkung muss in jedem Fall durch einen Arzt nachgewiesen werden.

Verzichtet eine Versicherungsgesellschaft auf das Recht der abstrakten Verweisung, dann kommt es nicht mehr darauf an, ob eine alternative Tätigkeit ausgeübt werden könnte, sondern nur darauf, ob tatsächlich eine andere Tätigkeit ausgeübt wird. Hier käme dann statt der abstrakten nur noch die konkrete Verweisung in Frage, wenn der Versicherungsnehmer tatsächlich bereits eine andere Tätigkeit aufgenommen hat.

Eine teilweise Berufsunfähigkeit liegt laut den Bedingungen Berufsunfähigkeit in der Regel dann vor, wenn die oben genannten Voraussetzungen nur teilweise, also in einem bestimmten Grad, voraussichtlich dauerhaft bestehen.

Viele Versicherungsunternehmen erkennen die teilweise bzw. vollständige Berufsunfähigkeit rückwirkend an, wenn die oben genannten Voraussetzungen über einen bestimmten Zeitraum (meist fünf Monate) durchgängig bestanden haben und auch weiterhin bestehen. Das auch rückwirkend eine Leistung erbracht wird, muss dabei ausdrücklich in den Versicherungsbedingungen genannt sein.

In der Regel wird auch eine Pflegebedürftigkeit, die über einen bestimmten Zeitraum hindurch besteht (z. B. mindestens 8 Monate), als teilweise bzw. vollständige Berufsunfähigkeit in den Bedingungen Berufsunfähigkeit anerkannt. Wie hoch der Grad der Pflegebedürftigkeit tatsächlich sein muss, damit sie als Berufsunfähigkeit gilt, hängt von dem jeweiligen Versicherungstarif ab.

Bei der Auswahl eines Berufsunfähigkeitsversicherungs-Tarifs sollten die Bedingungen Berufsunfähigkeit stets eine hohe Aufmerksamkeit erhalten. Die Formulierungen sollten sorgfältig geprüft werden, denn oftmals verbirgt sich hinter einem bestimmten Wort oder einer kleinen Ergänzung eine erhebliche Bedeutung.