Berufsunfähigkeitsversicherung Glossar

Annahmerichtlinien bezeichnen von der Versicherungsgesellschaft formulierte Regeln und stellen Vorgaben z.B. für eine mögliche Versicherungshöhe für eine bestimmte Berufsgruppe oder für den Zeitpunkt einer ärztlichen Untersuchung.

Beitragszahlungsdauer bezieht sich auf den Zeitraum, in dem Beiträge für den Versicherungsschutz gezahlt werden.

Beitragsfreistellung gewährleistet eine Fortzahlung Ihrer Versicherungsbeiträge durch den Versicherer im Leistungsfall. Dadurch erhalten Sie einen vollen Versicherungsschutz, ohne selber dafür aufkommen zu müssen. Eine Beitragsfreistellung bei Berufsunfähigkeit ist auch als Zusatzbaustein für einen Altersvorsorgeantrag erhältlich. Im Fall einer Berufsunfähigkeit übernimmt der Versicherer die weitere Besparung Ihrer Altersvorsorge.

Beitragsverrechnung ist eine Variante der Überschussbeteiligung, bei der die Überschüsse der garantierten Versicherungsprämie sofort abgezogen und damit verrechnet werden. Die daraus entstehende zu zahlende Versicherungsprämie ist nicht garantiert.

BU steht als gängige Abkürzung für die Berufsunfähigkeitsversicherung.

BUZ ist ein Kürzel für eine Berufsunfähigkeitszusatzversicherung. Als Zusatzleistung zu einer Hauptversicherung wie z.B. einer Lebens- oder Reiseversicherung ist sie von dieser abhängig. Das bedeutet, dass Aktivitäten am Hauptvertrag, wie z.B. eine Kündigung, auch auf die Zusatzversicherung angewandt werden.

Dynamisierung bezeichnet die Möglichkeit, im Rahmen des Kaufkraftverlusts durch die Inflation die versicherte Leistung jährlich zu einer höheren Prämie abzusichern. Eine erneute Gesundheitsprüfung ist deshalb nicht notwendig. Der Versicherer erstellt einmal im Jahr das Angebot einer Angleichung von Prämie und Leistung nach oben. Der Versicherte kann dann entscheiden, ob er das Angebot annehmen möchte. Dabei wird eine Differenzierung zwischen der Dynamisierung der versicherten Rente vor Eintritt einer Berufsunfähigkeit und von der Dynamisierung einer Berufsunfähigkeitsrente vorgenommen.

DU steht abkürzend für eine Dienstunfähigkeitsversicherung.

Eintrittsalter ist relevant im Bereich einer Personenversicherung und bezieht sich auf das Alter der zu versichernden Person bei deren Eintritt in die Versicherung. Oftmals wird das Eintrittsalter bereits ab dem 1. Januar für das gesamte laufende Kalenderjahr gerechnet.

Erhöhungsoption bietet die Möglichkeit, die versicherte Leistung anzuheben und dabei nur eine erleichterte oder gar keine erneute Gesundheitsprüfung durchzuführen. Dieses Recht ist in den Versicherungsbedingungen festgeschrieben, meistens an bestimmte Fristen gebunden und kann mit oder ohne Anlassbezug erfolgen.

Erstprüfung erfolgt durch den Versicherer vor Anschluss einer Versicherung mit dem Ziel festzustellen, ob eine bedingungsgemäße Berufsunfähigkeit vorliegt (vgl. Nachprüfung).

EU steht als Kürzel für eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung.

Gesundheitsprüfung wird vom Versicherer bei Antragsstellung oder bei Absicherung einer höheren Leistung vorgenommen. Die Versicherungsgesellschaft hat das Recht, den Gesundheitszustand des Antragsstellers formal nachzuprüfen. Dazu kann er Fragen im Versicherungsvertrag, andere Formulare, ärztliche Auskünfte oder Atteste oder sogar ärztliche Untersuchungen zu Rate ziehen. So erhält er Informationen über das „Risiko“, das er selber eingeht. Die Dynamisierung und die Erhöhungsoption bilden Ausnahmen.

Gliedertaxe listet tabellarisch die möglichen Beeinträchtigungen durch einen Unfall mit den entsprechenden Invaliditätsgraden der Versicherungsbedingungen privater Unfallversicherungen. Finden Sie in der Gliedertaxe beispielsweise die Werte „Verlust eines Arms im Schultergelenk“ und „70%“ in der entsprechenden Zeile, ergibt sich durch diesen Unfall ein Invaliditätsgrad von 70%. Ohne Rücksicht einer Progression oder anderer Faktoren führt dies zu einer Zahlung von 70% der Grundinvaliditätssumme.

Hinzuverdienstgrenzen werden im Rahmen der gesetzlichen Rentenversicherung gültig und bezeichnen die Lohnobergrenzen, bis zu denen der Rentenbezieher einer Erwerbsminderungsrente höchstens durch eine zusätzliche Erwerbstätigkeit hinzuverdienen darf. Eine Differenzierung in der Höhe der Hinzuverdienstgrenze bedingt keine, eine anteilige oder eine vollständige Kürzung der Rente.

Hauptversicherung deklariert bei mehreren Versicherungsoptionen den übergeordneten Versicherungsvertrag. Bei Abschluss einer Risiko-Lebensversicherung kann das zum Beispiel eine zusätzliche BUZ sein.

Invitatio-Anfrage wird vom Interessierten einer Versicherung ausgefüllt und unterschrieben und als Versicherungsantrag an die Versicherungsgesellschaft gesendet. Diese erstellt auf diese Anfrage und unter Erhalt der vollständigen Verbraucherinformationen hin ein Angebot. Bestätigt der Interessent dieses Angebot, kann aus einer solchen Invitatio-Anfrage ein Versicherungsvertrag entstehen.

Leistungsdauer ist der Zeitraum, in dem die Versicherung die Leistung erbringt, also z.B. die Berufsunfähigkeitsrente auszahlt.

Leistungsfall definiert die Bedingungen der Leistungserbringung durch den Versicherer und legt deshalb die genau abgesicherte Situation fest.

Karenzzeit bezeichnet einen Fristzeitraum, in dem der Versicherte zwar unter Versicherungsschutz steht, die Versicherung aber noch keine Leistung erbringt. Dies geschieht auch unabhängig davon, ob der Versicherungsfall während dieses Zeitraums eintreten könnte. Eine mögliche Vereinbarung wäre, die Berufsunfähigkeitsrente mit einer Verzögerung von sechs Monaten nach Eintritt einer Berufsunfähigkeit zu zahlen.

Leistungsstaffelung klärt das Verhältnis von prozentualer Berufsunfähigkeit und Auszahlung der entsprechenden Rente. Der Standardfall legt eine Auszahlung von 100% der Berufsunfähigkeitsrente ab 50%iger Berufsunfähigkeit fest.

Police wird als englischer Begriff für Polizei in der Fachsprache der Versicherung für einen Versicherungsschein benutzt.

Probeantrag ist ein noch nicht unterschriebener aber vollständig ausgefüllter Versicherungsantrag. Dank ihm erhält der Versicherer alle relevanten Daten für eine Risikoprüfung und für die Erstellung eines rechtsverbindlichen Angebots, ohne dass durch eine gültige Unterschrift die Bindefrist in Geltung tritt. Der Interessent kann das Angebot wahrnehmen oder ablehnen.

Nachprüfung bezeichnet das Recht des Versicherers zur beliebig häufigen Überprüfung der Gültigkeit einer früher anerkannten Berufsunfähigkeit. Hierfür sind häufig andere Klauseln als für die Erstprüfung gültig.

Risikoprüfung ist ein Recht des Versicherers, das Risiko des Eintritts des Leistungsfalls zu berechnen. Dies geschieht mithilfe von Informationen über den Beruf, das Alter, das Einkommen und der angefragten Versicherungshöhe und –dauer in einem Probeantrag.

Selbständige Berufsunfähigkeitsversicherung versichert als separat gültiger Versicherungsvertrag nur die Berufsunfähigkeitsrente und die Beitragsfreistellung für eben diesen Vertrag.

Überschussdeklaration wird jährlich neu festgelegt, da sie nicht garantiert werden können. Schwankungen bezüglich der Höhe der Überschüsse sowie Überschüsse generell können zum Beispiel durch eine vorsichtige Kalkulation vonseiten des Versicherers oder durch Kapitalanlagen entstehen.

Unfallbegriff wird in den Allgemeinen Unfallbedingungen (AUB) genau definiert. Um ein Ereignis als Unfall versichern zu können, muss der Geschädigte 1. plötzlich durch 2. ein äußerlich auf den Körper einwirkendes 3. (Unfall-) Ereignis 4. unfreiwillig 5. eine Gesundheitsschädigung davontragen. Einige Versicherer haben dieser Definition unter anderem erfrieren, ersticken oder ertrinken hinzugefügt.

Versicherungsschein klärt die Rahmenbedingungen des Versicherungsvertrags, also z.B. die Person, den Versicherungsfall, die Gültigkeitsdauer, die Höhe der Versicherungsprämie oder weitere Bedingungen.

Versicherungsdauer beschreibt den Zeitraum des Bestehens des Versicherungsschutzes.

Versicherungsnehmer ist die Person, die durch einen Versicherungsvertrag Partner und Kunde einer Versicherungsgesellschaft wird und in diesem Rahmen Pflichten und Rechte innehält.

Versicherte Person bezeichnet die Person, die laut Versicherungsvertrag versichert ist. Somit muss sie nicht identisch mit dem Versicherungsnehmer sein und hat im Vergleich weniger Rechte und Pflichten gegenüber dem Versicherer.

Versicherungsvermittler verhandeln Versicherungsverträge zwischen dem Versicherungsnehmer und der Versicherungsgesellschaft. Eine Differenzierung wird vorgenommen zwischen einerseits Vermittlern als gebundenen und ungebundenen Versicherungsvertretern, die im Auftrag einer Versicherungsgesellschaft tätig sind, und Versicherungsmaklern und –Beratern andererseits, die für einen Versicherungsnehmer arbeiten.

Versorgungslücke wird die Differenz zwischen dem gewohnten oder bevorzugten Monatseinkommen und dem realistisch erwartbaren Einkommen im Krankheitsfall, bei eintretender Berufsunfähigkeit oder in der Altersrente genannt.