Berufsunfähigkeitsversicherung im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge

Eine Studie der Deutschen Aktuarvereinigung zeigt, dass jeder vierte Arbeitnehmer berufsunfähig wird. Als Hauptursache für die Berufsunfähigkeit sieht das Analysehaus Morgen & Morgen Nervenerkrankungen, an zweiter Stelle stehen Erkrankungen des Skelett- und Bewegungsapparats. Vor allem Personen bis 50 Jahre leiden häufig unter Nervenerkrankungen, die oft zu einer Berufsunfähigkeit führen. Wie sichert man sich am besten gegen dieses Risiko ab? Unter gewissen Voraussetzungen erhalten betroffene Personen vom Staat die sogenannte Erwerbsminderungsrente. Diese fällt aber sehr gering aus und ist daher nicht ausreichend, um die finanzielle Belastung im Fall einer Berufsunfähigkeit auffangen zu können. Um sich ausreichend abzusichern, sollte also eine zusätzliche Versicherung abgeschlossen werden. In diesem Artikel wird der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung im Rahmen der beruflichen Altersvorsorge (bAV) genauer betrachtet.

Wie funktioniert eine BU in einer bAV?

Die betriebliche Altersvorsorge (bAV) beschreibt die Art von Altersvorsorge, die im Zusammenspiel mit dem aktuellen Arbeitsverhältnis des Arbeitnehmers aufgebaut wird. Der Arbeitgeber sichert dem Arbeitnehmer Leistungen für die Alters-, Invaliditäts- oder Hinterbliebenenvorsorge zu. Zu dieser Art von Absicherung zählt auch eine Berufsunfähigkeitsversicherung, die über den Rahmen der bAV abgeschlossen werden kann.

Der Arbeitgeber schließt einen Vertrag mit der gewünschten Versicherung ab, welcher auf den Arbeitnehmer bezogen ist. In der Regel zahlt der Arbeitgeber die Beiträge für die Versicherung als reine Arbeitgeberfinanzierung, allerdings gibt es auch die Möglichkeit, eine Entgeltumwandlung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu vereinbaren. Diese Vereinbarung führt dazu, dass der Arbeitnehmer einen vorher festgelegten Anteil seines Bruttoentgelts zu den Versicherungsbeiträgen beisteuert. Von diesem investierten Anteil muss der Arbeitgeber einen Zuschuss von 15 % an den Arbeitnehmer zahlen, wenn der Arbeitgeber durch die Entgeltumwandlung die Sozialversicherungsbeiträge einsparen kann.

Vorteile

Für Arbeitnehmer hat der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung in der bAV den großen Vorteil, dass die Versicherungen oft eine stark reduzierte Gesundheitsprüfung durchführen. Sollte ein Arbeitnehmer unter einer Erkrankung leiden, die den Abschluss einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung erschwert, ist der Abschluss im Rahmen der bAV eine gute Alternative. Außerdem erhält der Arbeitnehmer im Fall einer Entgeltumwandlung eine Förderung sowie einen Arbeitgeberzuschuss.

Auch für Arbeitgeber bietet der Abschluss einer BU für seine Arbeitnehmer im Rahmen der bAV einige Vorteile. Zum einen wird die Fluktuation im Unternehmen verringert und die Arbeitnehmer werden enger an das Unternehmen gebunden. Auch die Suche nach qualifizierten Fachkräften wird erleichtert, da das Modell der betrieblichen Altersvorsorge die Attraktivität des Arbeitgebers steigert.

Steuerliche Situation

Beitragszahlungen

Der Arbeitgeber kann die Beitragszahlungen für die Direktversicherung als Betriebsausgaben von der Steuer absetzen.

Haben Arbeitgeber und Arbeitnehmer eine Gehaltsumwandlung vereinbart, reduzieren die Beitragszahlungen das Gehalt des Arbeitnehmers und somit das steuerpflichtige Einkommen. Werden die Beiträge zusätzlich zum Gehalt gezahlt und keine Umwandlung vereinbart, haben die Beiträge während der Beitragsphase keine steuerlichen Auswirkungen.

Einkommenssteuerfrei sind die Beiträge nur dann, wenn die Versicherung innerhalb des ersten Dienstverhältnisses abgeschlossen wurde und die Höhe der Beiträge 8 % der entsprechenden Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung nicht übersteigt. In diese 8 % werden allerdings auch die Zahlungen für andere Direktversicherungen oder Pensionsfonds beachtet.

Leistungen

Die steuerliche Behandlung von Leistungsbezügen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung hängt davon ab, ob die vorher gezahlten Beiträge unter die Einkommenssteuer gefallen sind oder nicht. Waren die Beiträge von der Einkommenssteuer befreit, müssen die Zahlungen der Versicherung im Leistungsfall in voller Höhe versteuert werden. Wurden die Beitragszahlungen hingegen versteuert, müssen die Leistungen als sonstige Einkünfte mit dem entsprechenden Ertragsanteil für Renten versteuert werden. Der Ertragsanteil wird individuell berechnet und setzt sich aus dem Prozentsatz der gezahlten Jahresrente zusammen. Der Prozentsatz hängt von der Dauer des Leistungsbezugs ab, welcher sich auf den Zeitraum ab Beginn der Leistungszahlungen bis zum festgelegten Vertragsende bezieht.

Was muss beachtet werden?

Natürlich gibt es bei Abschluss einer Berufsunfähigkeit im Rahmen der bAV einige Dinge, die beachtet werden sollten. Dazu zählen zuallererst die Annahmerichtlinien der gewünschten Versicherung, die der Arbeitnehmer trotz vereinfachter Gesundheitsprüfung erfüllen muss. In diesem Zug muss auch das Alter des Arbeitnehmers betrachtet werden, denn in einigen Fällen sorgt ein hohes Alter dafür, dass beispielsweise eine Entgeltumwandlung nicht mehr möglich ist.

Auch der Wechsel des Arbeitgebers kann einige Veränderungen mit sich bringen. Der Arbeitnehmer kann den Vertrag bei einigen Versicherungen privat weiterführen. Ist das nicht gewünscht, ermöglichen manche Versicherungen auch das Weiterführen des alten Vertrags mit dem neuen Arbeitgeber, wenn dieser mit dem Vertrag einverstanden ist. Die letzte Option, die sich für den Arbeitnehmer ergibt, ist, den Vertrag ruhen zu lassen. Dann werden keine weiteren Beitragszahlungen fällig, allerdings reduziert sich die vorher vereinbarte Berufsunfähigkeitsrente. Diese beitragsfreie Zeit kann auch für besondere Situationen wie beispielsweise Elternzeit genutzt werden. In dieser Zeit besteht dann allerdings auch nur ein verringerter Schutz.

Eine Arbeitsunfähigkeitsklausel (AU-Klausel) ermöglicht dem Arbeitnehmer, Leistungen bereits nach sechs Monaten Krankschreibung zu beziehen. Allerdings zählt eine AU-Klausel nicht zum Rahmen der bAV und wird daher nur von wenigen Versicherungen angeboten.