Berufsunfähigkeitsversicherung Sozialversicherung

Für die Berufsunfähigkeitsrente besteht keine Beitragspflicht zur gesetzlichen Rentenversicherung. Grundsätzlich richtet sich die Berufsunfähigkeitsversicherung Sozialversicherung-Pflicht allerdings nach Ihrem Sozialversicherungsstatus und der Vertragsform.

Wurde die Berufsunfähigkeitsversicherung über die betriebliche Altersversorgung angeordnet, besteht generell die Beitragspflicht zur gesetzlichen Krankenversicherung bis zur Beitragsbemessungsgrenze. Für Pflichtversicherte ist die privat abgesicherte Berufsunfähigkeitsrente beitragsfrei. In der Gesetzlichen Krankenversicherung freiwillig Versicherte müssen hingegen normalerweise Beiträge bis zur Beitragsbemessungsgrenze leisten, wie für fast alle anderen Einnahmen auch. Für Privat Krankenversicherte gestalten sich die Beiträge demgegenüber nicht nach dem Einkommen.