Krankheiten und Unfälle führen immer wieder dazu, dass Menschen berufsunfähig werden und ihren normalen Beruf nicht mehr ausüben können. Sie erhalten dann von der gesetzlichen Rentenversicherung in der Regel eine geringe Erwerbsminderungsrente mit reduzierten Leistungen, welche oft nicht ausreicht, um den gewohnten Lebensstandard aufrecht zu erhalten. Um im Falle der Berufsunfähigkeit bestmöglich abgesichert zu sein, sollte eine private Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen werden, da diese auf individuell gewünschte Mehrleistungen abgestimmt werden kann.

Optikusatrophie als Risikofaktor

Optikusatrophie ist eine degenerative Krankheit, die Gewebeschwund der Nervenzellen im Auge zur Folge hat. Die Schädigungen an Nervenzellen sowie dem Seh-Nerv können zu einer vollständigen Erblindung führen. Eine erfolgsversprechende Behandlungsmethode für die Heilung von Optikusatrophie gibt es nicht, der Gewebeschwund ist nicht zu stoppen.

Solche Krankheiten stellen ein potentielles Risiko für den Versicherer dar, weshalb es einige Versicherungen gibt, die in diesen Fällen gar keinen Versicherungsschutz bieten oder die Augen des Interessenten von jeglichen Leistungen ausschließen. Allerdings ist es auch mit Optikusatrophie möglich, eine Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen, die möglichst viele gewünschte Leistungen abdeckt.

Diagnose Optikusatrophie bei einer 18-jährigen Schülerin

Frau R. ist eine 18 Jahre alte Schülerin mit der Diagnose Optikusatrophie. Unter dieser Krankheit leidet sie bereits seit längerem und muss eine Brille tragen, um ihre Sehschwäche auszugleichen. Eine Therapiemöglichkeit besteht nicht, der Verlauf der Krankheit kann lediglich weiter beobachtet werden.

Um für den Fall einer vollständigen Erblindung vorbereitet zu sein, beschloß Frau R. eine Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen und informierte sich über verschiedene Versicherungsmöglichkeiten. Sie zog unsere professionelle Beratung hinzu, um anonymisierte Voranfragen bei den Versicherungen stellen zu können und dabei nicht in die Sonderwagnisdatei der Versicherer aufgenommen zu werden. Dafür füllte sie unseren Fragebogen aus, welcher Auskunft über ihren gesundheitlichen Zustand und ihre gewünschten Leistungen gibt, selbstverständlich sind dabei auch riskante Hobbies zu berücksichtigen wie Reiten, Klettern oder Tauchen. Es wurden aber keine Risikorelevanten Hobbies getätigt.. Mit diesem haben wir dann die Voranfragen erstellt und an die Versicherungen geschickt. Einige Versicherer lehnten die Anfrage gänzlich ab, andere stellten Ausschlussklauseln auf, die den gesamten Augenbereich betrafen und so den Anforderungen und Bedürfnissen von Frau R. nicht gerecht wurden.

Wie es trotz Optikusatrophie zu einem Vertragsabschluss kam

Letztendlich fand sich ein Versicherer, der eine doppelseitige, vollständige Erblindung in seinen Versicherungsschutz mit einbezog. Außerdem waren Infektionen, Tumorerkrankungen sowie Folgen neuer Unfallschäden im Augenbereich im Versicherungsschutz enthalten. Sollte die Krankheit also soweit voranschreiten, dass es zu einer vollständigen Erblindung kommt, erhält Frau R. die vereinbarten Leistungen der Versicherung. Die  einzige Ausschlussklausel des Versicherers bezog sich auf die Folgen weitere Sehstörungen und Sehminderungen beider Augen. Die Versicherung garantiert im Leistungsfall eine Monatsrente von 1000 € bis zum 67. Lebensjahr, sowie eine garantierte Steigerung der Berufsunfähigkeitsrente um 1%. Hinzu kam ein Angebot für ergänzende Leistungen, falls Frau R. aufgrund ihrer Krankheit zu einem Pflegefall werden sollte. Für diesen Versicherungsschutz bezahlt Frau R. im Monat 58,26€.

Es ist uns trotz Vorerkrankung gelungen, Frau R. eine passende Versicherung zu vermitteln und dabei fast alle ihre Anforderungen zu berücksichtigen. Dieses Beispiel zeigt, dass es möglich ist trotz Vorerkrankung eine Berufsunfähigkeitsversicherung zu finden, welche die Interessen des Versicherungsnehmers bestmöglich vertritt.

Sollten Sie ebenfalls auf der Suche nach einer Berufsunfähigkeitsversicherung sein, sind wir gerne Ihr Ansprechpartner.

Wir unterstützen Sie ohne zusätzliche Kosten

Profitieren Sie von unserer Unterstützung vollkommen kostenfrei! Möglich ist uns dies durch eine Courtage des Versicherers, die wir als Aufwandsentschädigung für die erfolgreiche Vermittlung einer Berufsunfähigkeitsversicherung erhalten. Auf diese Weise zahlen Sie ausschließlich die reinen Versicherungsbeiträge und werden gleichzeitig kostenlos von uns als erfahrene Experten unterstützt.