Sofortmaßnahmen Unfall – Versicherungsanspruch schützen

Wenn Sie eine private Unfallversicherung abgeschlossen haben, sollten Sie nach einem Unfall folgende Sofortmaßnahmen Unfall treffen, um Ihre Ansprüche gegenüber Ihrem Versicherungsanbieter zu wahren:

1. Suchen Sie spätestens am Tag nach dem Unfall einen Arzt auf, auch wenn die Verletzung harmlos erscheint. Durch den Arztbesuch sichern Sie die Beweise des Unfalls und seiner Folgen und verhindern somit, dass Sie später in Beweisnot geraten.

2. Der Schaden sollte umgehend der Versicherung gemeldet werden. Hierfür können Sie sich zunächst telefonisch entweder an die Versicherungsgesellschaft oder an Ihren Versicherungsvermittler wenden. Bei der Ausfüllung des Unfallformulars, das Sie für die schriftliche Schadensmeldung erhalten, sollten Sie auf Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben achten. Bei Unfällen mit schweren Folgeschäden bzw. Erinnerungslücken empfiehlt es sich, einen Rechtsbeistand einzusetzen. Kontrollieren Sie das Formular zur Unfallmeldung bevor Sie es unterschrieben, falls es ein Vermittler oder Familienangehöriger für Sie ausgefüllt hat.

3. Im Fall einer stationären Behandlung sollten Sie sich eine Bescheinigung über diese ausstellen, wenn Sie ein Krankenhaustagegeld oder ein Genesungsgeld versichert haben. Wichtig ist insbesondere, dass der Bescheinigung der Grund und die Dauer der Behandlung zu entnehmen sind. Alternativ können Sie auch Ihren Entlassungsschein bei der Versicherung einreichen.

4. Wenn Ihr stationärer Aufenthalt länger dauert, haben Sie einen Anspruch auf eine Vorschusszahlung. Hierfür ist ebenfalls eine schriftliche Bescheinigung bei der Versicherungsgesellschaft einzureichen, die Auskunft über Anlass und Dauer der stationären Behandlung gibt.

5. Sie haben eventuell einen erneuten Anspruch, wenn Sie wegen desselben Unfalls später noch einmal stationär behandelt werden müssen.

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