Berufsunfähigkeitsversicherung für Lehrer

Lehrer sind genau wie alle anderen Berufsgruppen dem Risiko einer Berufsunfähigkeit ausgesetzt. Zwar verrichten Lehrer keine körperlich anstrengenden Tätigkeiten, weshalb das Risiko von schweren Unfällen auf der Arbeit im Vergleich zu handwerklich geprägten Berufsgruppen geringer ist, allerdings besteht weiterhin das Risiko, aufgrund von Stress und mentaler Belastung berufsunfähig zu werden. Auch außerhalb der Arbeit, zum Beispiel während der Ausübung unterschiedlicher Sportarten in der Freizeit, besteht das Risiko, durch einen Unfall berufsunfähig zu werden. Welche Möglichkeiten gibt es für Lehrer, sich gegen die Einkommensverluste im Fall einer Berufsunfähigkeitsversicherung abzusichern?

Verschiedene Arten von Lehrern

Die meisten Menschen denken bei dem Berufsbild Lehrer sofort an jemanden, der Kindern und Jugendlichen schulische Inhalte beibringen soll. Dabei lassen sich unterschiedliche Schulformen sowie Fächer unterscheiden, für welche der entsprechende Lehrer ausgebildet ist. Allerdings beschränkt sich das Berufsbild der Lehrer nicht nur auf die Schule. So können Lehrer anderen Menschen auch die Nutzung von Musikinstrumenten (z.B. Gitarrenlehrer) oder die Ausübung von Sportarten (z.B. Golflehrer) beibringen. Zusätzlich gibt es Lehrer, die sich auf bestimmte Gebiete spezialisiert haben. Dazu kann beispielsweise das Autofahren zählen, aber auch das Steuern eines Bootes oder Flugzeuges. Der Begriff Lehrer ist also nicht nur auf die Schule beschränkt. Ausschlaggebend für den Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung ist der Berufsstatus der Lehrkraft. Während Lehrer an öffentlichen Schulen häufig verbeamtet sind, können sie auch Angestellte sein. Lehrer außerhalb des schulischen Sektors wie Fahrlehrer, Tanzlehrer oder Musiklehrer sind häufig selbstständig.

Verbeamtete Lehrer

Lehrkräfte können, wenn sie verschiedene Bedingungen und Voraussetzungen erfüllen, verbeamtet werden. Dabei wird unter anderem das Eintrittsalter bei Dienstbeginn sowie eine gesundheitliche Prüfung durchgeführt. Ob eine Berufsunfähigkeitsversicherung für Beamten sinnvoll ist, erfahren Sie hier.

Selbstständige Lehrer

Welche Optionen für eine Berufsunfähigkeitsversicherung selbstständige Lehrer haben, hängt davon ab, ob sie sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer in ihrem Unternehmen haben oder nicht. Werden Arbeitnehmer beschäftigt, die versicherungspflichtig sind, gelten für die Sinnhaftigkeit und den Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung die gleichen Regeln wie für angestellte Lehrer, welche weiter unten zu finden sind. Sind die selbstständigen Lehrer allerdings von der Versicherungspflicht befreit, müssen andere Bedingungen beachtet werden. Hinweise für eine Berufsunfähigkeitsversicherung für Selbstständige finden Sie hier.

Angestellte Lehrer

Lehrkräfte, die an schulischen Einrichtungen arbeiten und nicht verbeamtet sind, zählen als Angestellte und erhalten eine gewisse staatliche Absicherung. Wird ein Lehrer arbeitsunfähig, erfolgt eine Krankschreibung durch einen Arzt. Die ersten sechs Wochen der Krankschreibung zahlt der Arbeitgeber das Gehalt vollständig weiter, insofern die Arbeitsunfähigkeit nicht selbst verschuldet ist. Nach diesem Zeitraum zahlt die gesetzliche Krankenkasse maximal 78 Wochen das sogenannte Krankengeld, welches nach Abzügen rund 75% des regulären Nettogehalts entspricht. Die Arbeitsunfähigkeit endet, wenn der Betroffene wieder gesund ist oder feststeht, dass die Lehrtätigkeit nicht wieder aufgenommen werden kann. Dann gilt die Person als berufsunfähig.

Gegen eine Berufsunfähigkeit sind angestellte Lehrer nicht staatlich abgesichert. Sind Arbeitnehmer nach 1960 geboren, gibt es keine staatliche Berufsunfähigkeitsrente, welche die entstehenden Einkommensverluste ausgleichen könnte. Schränkt die Berufsunfähigkeit den Betroffenen so stark ein, dass die Person keine drei Stunden am Tag arbeiten kann, hat sie nach Prüfung einiger Voraussetzungen Anspruch auf die sogenannte Erwerbsminderungsrente. Die Erwerbsminderungsrente wird dann vom Staat gezahlt und soll die Einkommensverluste abfangen. Allerdings fällt diese Rente meist sehr gering aus und reicht nicht aus, um das gewohnte Lebensniveau wie vor der Berufsunfähigkeit aufrechterhalten zu können.

Um trotz Berufsunfähigkeit vollständig abgesichert zu sein, sollten Angestellte eine private Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen. Diese zahlt im Leistungsfall eine monatliche Rente an die versicherte Person, die deutlich höher ausfallen sollte als die Leistungen der Erwerbsminderungsrente. Die staatliche Absicherung reicht nicht aus, um Betroffene aufzufangen. Kontaktieren Sie uns gerne, wenn Sie Fragen zum Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung haben oder weitere Informationen wünschen. Wir beraten Sie unverbindlich und kostenlos.