Berufsunfähigkeitsversicherung für Beamte

Menschen, die verbeamtet wurden, sind in einem öffentlichen Dienst tätig und wurde von einem sogenannten Dienstherrn in den Dienst berufen. Der Gesetzgeber gestaltet das Dienstverhältnis zwischen Beamten und Dienstherren, welches auf Lebenszeit angelegt ist und mit verschiedenen Aufgaben und Rechten für den Beamten einhergeht. In diesem Beitrag soll geklärt werden, wie eine Berufsunfähigkeitsversicherung für einen Beamten aussehen sollte, da auch diese durch Krankheiten oder Unfälle unvorhergesehen berufsunfähig werden können.

Berufsunfähig oder dienstunfähig?

Laut Gesetz liegt eine Berufsunfähigkeit vor, wenn die versicherte Person nicht mehr im Stande ist, mindestens 50 % seiner zuvor ausgeübten Tätigkeit auszuführen. Dafür prüft die Versicherung die Tätigkeit vor Eintritt der Berufsunfähigkeit sowie die aufgetretenen gesundheitlichen Probleme. Außerdem muss der Zeitraum, in welchem die versicherte Person nicht mehr arbeiten kann, mindestens sechs Monate betragen. Die gesundheitlichen Einschränkungen müssen von einem Arzt nachgewiesen und dokumentiert werden.
Eine Dienstunfähigkeit liegt immer genau dann vor, wenn der Dienstherr festlegt, ob der Beamte dienstunfähig ist. Das heißt, der Dienstherr prüft die gesundheitlichen Einschränkungen und entscheidet dann, ob der Betroffene andere Tätigkeiten übernehmen kann oder als dienstunfähig eingestuft wird. Was nach dieser Einschätzung mit der Absicherung der betroffenen Person passiert, hängt vom Beamtenstatus ab.

Welcher Beamtenstatus liegt vor?

Es gibt drei verschiedene Möglichkeiten, welcher Beamtenstatus vorliegt. Zum einen gibt es Beamte auf Lebenszeit und zum anderen Beamte auf Widerruf sowie Beamte auf Probe. Der Status des Dienstverhältnisses ist entscheidend für die Versorgungsansprüche der Beamten. Beamten auf Lebenszeit erhalten bei Feststellung einer Dienstunfähigkeit nach einer Wartezeit von 60 Monaten Versorgungsansprüche und werden in den Ruhestand versetzt. Der Dienstherr zahlt ein Ruhegehalt an die betroffenen Beamten auf Lebenszeit, welches pro Jahr im Ruhestand steigt.
Anders sieht es bei Beamten auf Widerruf und Beamten auf Probe aus: Wird bei diesen Beamten eine Dienstunfähigkeit aufgrund eines Freizeitunfalls oder einer Krankheit festgestellt, folgt die Entlassung. Es besteht die Möglichkeit, nachträglich in der Deutschen Rentenversicherung versichert zu werden. Sie erhalten dementsprechend kein Ruhegeld vom Dienstherrn und verlieren ihren Beamtenstatus. Ist ein Dienstunfall Ursache für die Dienstunfähigkeit, wird ihnen ein Unterhaltsbeitrag gezahlt.

Dienstunfähigkeitsklausel

Die Dienstunfähigkeitsklausel (DU-Klausel) macht aus einer normalen Berufsunfähigkeitsversicherung eine Dienstunfähigkeitsversicherung, welche speziell für Beamten entwickelt wurde. Allerdings muss hier in jedem Fall darauf geachtet werden, dass eine echte DU-Klausel vorliegt.

Echte DU-Klausel

Eine echte DU-Klausel sollte die einzig akzeptable Wahl für eine Berufsunfähigkeitsversicherung für Beamten sein, denn eine echte DU-Klausel akzeptiert die Entscheidung des entsprechenden Dienstherrn. Das bedeutet, dass keine weiteren Prüfungen seitens der Versicherungen fällig werden, sobald der Dienstherr die versicherte Person als dienstunfähig einstuft. Die Versetzung in den Ruhestand oder die Entlassung bedeutet folglich, dass die Berufsunfähigkeitsversicherung die Berufsunfähigkeit anerkennt und beginnt, die vereinbarte Leistung zu zahlen.

Unvollständige DU-Klausel

Die unvollständige DU-Klausel liefert Beamten auf Widerruf sowie Beamten auf Probe keinen Mehrwert. Laut Definition erkennt die Berufsunfähigkeitsversicherung die Berufsunfähigkeit dann an, wenn der Dienstherr die versicherte Person in den Ruhestand versetzt. Das gilt allerdings nur für Beamten auf Lebenszeit. Beamten auf Widerruf sowie Beamten auf Probe werden entlassen und fallen somit nicht in die Bedingungen der DU-Klausel.

Unechte DU-Klausel

Die unechte DU-Klausel wird von Berufsunfähigkeitsversicherungen gerne als Deckmantel benutzt. Scheinbar bieten sie eine DU-Klausel an und erst auf den zweiten Blick wird deutlich, dass die Versicherung die Entscheidung des Dienstherrn nicht akzeptiert. Entscheidet dieser, dass ein Beamter dienstunfähig ist, prüft die Berufsunfähigkeitsversicherung die Berufsunfähigkeit der versicherten Person trotzdem erneut nach den eigenen Versicherungsbedingungen.

Beamte sollten sich in jedem Fall mit einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung absichern und vor Einkommensverlusten schützen. Dabei ist es wichtig, auf die genauen Formulierungen der DU-Klauseln zu achten. Hier erfahren Sie mehr über die Dienstunfähigkeitsversicherung. Gerne beraten wir Sie kostenlos und unverbindlich bei dem Abschluss ihrer Dienstunfähigkeitsversicherung.