Berufsunfähigkeitsversicherung Leistungen

Unter welchen Bedingungen welche Berufsunfähigkeitsversicherung Leistungen durch das Versicherungsunternehmen erbracht werden, ist in den Versicherungsbedingungen geregelt. In den BU-Musterbedingungen heißt es dazu:

Originaltext:

„§1 Welche Leistung erbringen wir?

(1) Wird die versicherte Person während der Dauer dieser Versicherung zu mindestens …1 % berufsunfähig, so erbringen wir folgende Versicherungsleistungen:

a) Zahlung der versicherten Berufsunfähigkeitsrente;

b) volle Befreiung von der Beitragspflicht.

Bei einem geringeren Grad der Berufsunfähigkeit besteht kein Anspruch auf diese Versicherungsleistungen.

(2) Die Rente zahlen wir entsprechend der vereinbarten Rentenzahlungsweise im Voraus, erstmals anteilig bis zum Ende der laufenden Rentenzahlungsperiode.

(3) Wird die versicherte Person während der Dauer dieser Versicherung infolge Pflegebedürftigkeit (vgl. § 2 Abs. 5 bis 7) berufsunfähig und liegt der Grad der Berufsunfähigkeit unter …2 %, so erbringen wir dennoch folgende Leistungen:

a) Volle Befreiung von der Beitragspflicht

b) Zahlung der Berufsunfähigkeitsrente

  • in Höhe von … % bei Pflegestufe III
  • in Höhe von … % bei Pflegestufe II
  • in Höhe von … % bei Pflegestufe I.

Für die Zahlungsmodalitäten gilt Absatz 2 entsprechend.

(4) Der Anspruch auf Rente und Beitragsbefreiung entsteht mit Ablauf des Monats, in dem die Berufsunfähigkeit eingetreten ist. Wird uns die Berufsunfähigkeit später als drei Monate nach ihrem Eintritt schriftlich mitgeteilt, entsteht der Anspruch auf die Versicherungsleistung erst mit Beginn des Monats der Mitteilung. Der Anspruch auf eine Erhöhung der Berufsunfähigkeitsrente wegen einer höheren Pflegestufe entsteht ebenfalls frühestens mit Beginn des Monats, in dem uns die Erhöhung der Pflegestufe mitgeteilt wird (vgl. § 11).

(5) Der Anspruch auf Rente und Beitragsbefreiung erlischt, wenn der Grad der Berufsunfähigkeit unter …3 % sinkt, bei Berufsunfähigkeit infolge Pflegebedürftigkeit spätestens, wenn die Pflegebedürftigkeit unter das Ausmaß der Pflegestufe I sinkt, wenn die versicherte Person stirbt oder bei Ablauf der vertraglichen Leistungsdauer.

(6) Bis zur Entscheidung über die Leistungspflicht müssen Sie die Beiträge in voller Höhe weiter entrichten; wir werden diese jedoch bei Anerkennung der Leistungspflicht zurückzahlen.

(7) Außer den im Versicherungsschein ausgewiesenen garantierten Leistungen erhalten Sie weitere Leistungen aus der Überschussbeteiligung (siehe § 3).

1 Unternehmensindividuell zu ergänzen.

2 Unternehmensindividuell zu ergänzen.

3 Unternehmensindividuell zu ergänzen.“

Der §1 der BU-Musterbedingungen nennt die Berufsunfähigkeitsversicherung Leistungen, die der Versicherer bei einer eintretenden Berufsunfähigkeit erbringt, dies sind die Berufsunfähigkeitsrente in der vereinbarten Höhe, eine Beitragsbefreiung sowie Leistungen aus der Überschussbeteiligung. Der §1 legt zudem fest, in welchem Fall, das heißt bei wie viel Prozent Berufsunfähigkeit, eine Leistung erbracht wird (meist sind 50% Berufsunfähigkeit erforderlich; Staffelregelungen sowie niedrigere oder höhere Grenzen sind auch möglich). Ebenso wird festgelegt, in welchem Fall die Leistungspflicht des Versicherers wieder aufgehoben wird. Der §1 regelt darüber hinaus, unter welchen Bedingungen eine Pflegebedürftigkeit als Berufsunfähigkeit im Sinne der Bedingungen anerkannt wird und damit zu einem Leistungsanspruch führt. Die Frist, innerhalb derer der Antrag auf eine Berufsunfähigkeitsrente gestellt werden muss, wird in Absatz (4) festgesetzt. Der Absatz (6) enthält bei vielen Berufsunfähigkeitstarifen zusätzlich Regelungen zur Stundung der Beiträge während der Entscheidungsphase.