Bedingungen Erklärung Leistungspflicht bei der Berufsunfähigkeitsversicherung

Wird durch den Versicherungsnehmer ein Antrag auf die Leistung aus der Berufsunfähigkeitsversicherung gestellt, so prüft die Versicherungsgesellschaft zunächst alle eingereichten Unterlagen dahingehend, ob tatsächlich eine Leistungspflicht besteht. Nach Abschluss der Prüfung gibt die Versicherungsgesellschaft bekannt, ob eine Leistung erbracht wird, in welchem Umfang diese erbracht wird und für wie lange.

Wird die Leistungspflicht anerkannt, so kann dies zeitlich befristet geschehen. Nach Ablauf der Frist wird die Leistungserbringung eingestellt. Für eine Fortführung muss dann wiederum nachgewiesen werden, dass die Berufsunfähigkeit weiterhin besteht. Wird das Anerkenntnis ohne zeitliche Befristung ausgesprochen, so hat der Versicherer dennoch das Recht auf eine Nachprüfung. Wird bei dieser festgestellt, dass die Berufsunfähigkeit nicht weiterbesteht, so wird die Leistungserbringung ebenfalls eingestellt.

Über die Bedingungen Erklärung Leistungspflicht heißt es in den BU-Musterbedingungen:

„§ 12 Wann geben wir eine Erklärung über unsere Leistungspflicht ab?

(1) Nach Prüfung der uns eingereichten sowie der von uns beigezogenen Unterlagen erklären wir in Textform, ob, in welchem Umfang und für welchen Zeitraum wir eine Leistungspflicht anerkennen.

(2) Wir können einmalig ein zeitlich begrenztes Anerkenntnis unter einstweiliger Zurückstellung der Frage aussprechen, ob die versicherte Person eine andere Tätigkeit im Sinne von § 2 Abs. 1 ausüben kann 26. Bis zum Ablauf der Frist ist das zeitlich begrenzte Anerkenntnis für uns bindend. 26 Bei Verzicht auf die abstrakte Verweisung muss es heißen:… andere Tätigkeit im Sinne von § 2 Abs. 1 ausübt.“

Fakt ist: Eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist die bestmögliche finanzielle Absicherung im Falle einer Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit. Die gesetzliche Erwerbsminderungsrente fällt im Gegensatz zu den Leistungen einer Berufsunfähigkeitsversicherung wesentlich geringer aus.