Berufsunfähigkeit

Der Begriff der Berufsunfähigkeit ähnelt dem Begriff der Invalidität und setzt wie dieser eine dauerhafte gesundheitliche Einschränkung voraus, bezieht sich allerdings explizit auf die Auswirkungen auf das Berufsleben: Ist eine Person aufgrund einer gesundheitlichen Einschränkung nicht mehr in der Lagen, ihren Beruf so auszuüben, wie es ohne Einschränkungen der Fall war, so spricht man von einer teilweisen oder vollständigen Berufsunfähigkeit (siehe auch Gesetzliche Grundlagen).

Das Risiko berufsunfähig zu werden und somit das Einkommen zu verlieren kann durch eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgedeckt werden. Bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung kommt es anders als bei einer Unfallversicherung nicht darauf an, ob die gesundheitliche Einschränkung durch einen Unfall, eine Krankheit oder durch nicht altersgemäßen Kräfteverfall zustande kommt.

Im Gegensatz zu einer Erwerbsunfähigkeitsversicherung spielt es bei der Berufsunfähigkeitsversicherung auch keine Rolle, ob überhaupt noch irgendeine Berufstätigkeit ausgeübt werden könnte, relevant ist allein die Fähigkeit, den aktuellen, tatsächlichen Beruf auszuüben.

Je höher eine Person qualifiziert ist, je anspruchsvoller die ausgeübte berufliche Tätigkeit und je höher das Gehalt ist, umso gravierender ist der Absturz, wenn bei einer Berufsunfähigkeit nur die gesetzliche Rentenversicherung als Absicherung vorhanden ist. Daher empfiehlt sich hier eine private Berufsunfähigkeitsversicherung umso mehr, denn das Risiko ist nicht unerheblich: Immer mehr Statistiken zeigen, dass ca. ein Viertel aller Berufstätigen aufgrund einer Berufsunfähigkeit vorzeitig aus dem Beruf austreten müssen.