Berufsunfähigkeitsversicherung trotz scheinbar gefährlicher Hobbys abschließen – Wassersport

Für den Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung ist nicht nur das aktuelle Berufsbild sowie der Gesundheitszustand wichtig, sondern auch regelmäßig ausgeübte Hobbys. Geht von diesen ein erhöhtes Unfallrisiko aus, steigt das Risiko einer Berufsunfähigkeit. Aus diesem Grund fragen die Versicherungen vor Vertragsabschluss die Ausübung potenziell risikoreicher Freizeitaktivitäten ab.

Sportarten, die von Naturgewalten und äußeren, nicht beeinflussbaren Umständen abhängig sind, gelten in einigen Fällen als Extremsportarten. Auch bei verschiedenen Wassersportarten trifft diese Beschreibung zu. Hier erfahren Sie, wie verschiedene Wassersportarten von den Berufsunfähigkeitsversicherungen bewertet werden.

Wassersport als Risikofaktor

Besonders im Sommerurlaub sind verschiedene Wassersportarten besonders beliebt. Viele Menschen machen diese Sportarten zu ihren Hobbys und üben sie auch im Alltag aus. Von den meisten Sportarten aus dem Wasserbereich geht ein geringes Unfallrisiko aus. Es gibt allerdings auch einige Wassersportarten, von denen ein deutlich erhöhtes Risiko ausgeht und die in der Regel von der Versicherung nur selten oder nur gegen Risikozuschläge angenommen werden.

Wichtig:

Eine pauschale Einschätzung darüber, wie eine Berufsunfähigkeitsversicherung eine gewisse Sportart bewerten wird, ist aufgrund von verschiedenen Faktoren wie persönlichen Informationen und internen Abläufen in den Versicherungen kaum möglich. Die hier vorgenommen Einschätzungen, wie verschiedene Sportarten von den Versicherungen bewertet werden, sollen daher lediglich als Orientierung dienen.

Canyoning

Das Canyoning ist eine Freizeitaktivität, bei der Menschen von oben nach unten in eine Schlucht gelangen. Dabei können sie sich Abseilen, Klettern, Springen, Rutschen oder Schwimmen. In Deutschland ist dieses Hobby noch nicht so bekannt, beinhaltet aber ein vergleichsweise hohes Unfallrisiko. Daher sollten Interessenten sich auf Risikozuschlag einstellen. In einigen Fällen kann Canyoning auch zur Antragsablehnung führen.

Kanu / Kajak / Jetski fahren

In der Regel wird das Kanu, Kajak oder Jetski fahren nicht zu Einschränkungen seitens der Berufsunfähigkeitsversicherung führen und der Antrag sollte zur Normalannahme angenommen werden. Risikozuschläge von 25 bis 50 Prozent können dann fällig werden, wenn die Sportarten auf besonders unruhigen Gewässern ausgeübt werden.

Kitesurfen

Beim Kitesurfen lassen die Sportler sich auf einem kleinen Board von einem Lenkdrachen ziehen. Die Einschätzung der Berufsunfähigkeitsversicherungen hängt dabei von verschiedenen Faktoren ab. Die Bewertung kann zwischen Normalannahme und einem mittleren Risikozuschlag variieren. Ausschlaggebend für die Einschätzung kann beispielsweise die Teilnahme an Wettbewerben sein.

Klippenspringen

Das Klippenspringen zählt zu den Extremsportarten und ist in den meisten Fällen kaum bis gar nicht versicherbar. Das Risiko, welches von dieser Sportart ausgeht, erscheint der Mehrheit der Versicherungen als zu hoch.

Rudern / Segeln

Rudern kann, solange es ohne Wildwasserfahrten ausgeübt wird, meist zur Normalannahme versichert werden. Ähnlich sieht es beim Segeln aus: Das Segeln auf Seen oder ähnlich ruhigen Gewässern sollte in der Regel keine Probleme darstellen.

Wird beim Segeln alleine der Ozean überquert, sollten Interessenten sich auf eine Ablehnung einstellen. Sind bei der Ozeanüberquerung mehrere Menschen beteiligt, kann der Antrag in einigen Fällen angenommen werden, wird aber mit einem Risikozuschlag von mindestens 25 Prozent bewertet.

Schwimmen

Wer im Sommer gerne ins Freibad oder den See geht, muss keine negativen Konsequenzen bei der Antragsstellung der Berufsunfähigkeitsversicherung befürchten. Auch das wöchentliche Trainieren in einem Verein sollte die Antragsstellung nicht beeinflussen. Ausnahme können Interessenten darstellen, deren Hobby über die üblichen Maße hinausgeht. Wie Leistungsschwimmer in der Berufsunfähigkeitsversicherung bewertet werden, hängt von verschiedenen Faktoren wie der genauen Ausübung der Sportart ab.

Stand-up Paddeling (SUP)

Vom Stand-up Paddeling geht in der Regel kein erhöhtes Unfallrisiko aus. Diese Sportart wird in der Regel auf ruhigen Gewässern ausgeübt und beinhaltet keine hohen Geschwindigkeiten. In der Regel werden wegen dieses Hobbys also keine Risikozuschläge oder Ausschlussklauseln erhoben.

(Wind-) Surfen

Surfen wird ebenso wie Windsurfen in der Regel zur Normalannahme angenommen. Nimmt der Interessent aktiv an Wettbewerben teil, können geringe Risikozuschläge fällig werden.

Tauchen

Tauchen gilt, je nach Ausübungsform, als Extremsportart. Zum Thema Tauchen und Berufsunfähigkeitsversicherung haben wir hier einen eigenen Beitrag verfasst, um bestmöglich auf die verschiedenen Formen eingehen zu können.

Wildwasserpaddeln

Diese Sportart ist meist nicht unter normalen Konditionen versicherbar. Die unsicheren Bedingungen, die durch das Gewässer ausgelöst werden, erhöhen das Unfallrisiko. In der Regel wird ein Risikozuschlag von mindestens 25 Prozent fällig.

Risikovoranfrage bei der Berufsunfähigkeitsversicherung

Die Ausübung eines risikoreichen Hobbys muss nicht zwingend zur Antragsablehnung führen. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, wie der Abschluss trotzdem gelingen kann.

Eine dieser Möglichkeiten ist die Erstellung anonymisierter Risikovoranfragen. Diese Risikovoranfragen geben keinerlei Auskunft über die personenbezogenen Daten des Antragstellers. Sie beinhalten lediglich die Informationen, die die Versicherungen zur Bewertung benötigen: Dazu zählen beispielsweise der Beruf, der Gesundheitszustand und Hobbys. Anonymisierte Risikovoranfragen werden dann bei den Versicherungen eingereicht und daraufhin von den Versicherungen bearbeitet. Da es sich bei anonymisierten Risikovoranfragen nicht um einen offiziellen Antrag handelt, kann auch keine Ablehnung erfolgen. Die Versicherung antwortet lediglich, ob und zu welchen Konditionen der Versicherungsschutz geboten werden kann.

Bei der Erstellung der anonymisierten Risikovoranfragen sollte darauf geachtet werden, den Versicherungen keinerlei Informationen zur Identifikation der eigenen Person zu geben. Ansonsten können die Versicherungen den Interessenten in die Sonderwagnisdatei aufnehmen. Um dieses Risiko von Anfang an zu vermeiden und mit Sicherheit keine Rückschlüsse auf die eigene Person zu ermöglichen, können Versicherungsmakler diese Voranfragen für ihre Interessenten erstellen. Wir bieten Ihnen diesen Service kostenlos und unverbindlich an und verschicken Ihre anonymisierten Risikovoranfragen an die zur Auswahl stehenden Berufsunfähigkeitsversicherungen.

Sonderaktionen für den Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung

Eine weitere Möglichkeit, um den Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung trotz Ausübung risikoreicher Hobbys zu ermöglichen, sind Sonderaktionen. Sonderaktionen stellen zeitlich begrenzte Aktionen der Versicherungen dar, die für bestimmte Personengruppen einen vereinfachten Zugang zum Versicherungsschutz darstellt. Diese Vereinfachung kann beispielsweise zu einer Reduzierung der Gesundheitsfragen führen. Im besten Fall führen Sonderaktionen dazu, dass Interessenten ihre Hobbys gegenüber der Versicherung nicht angeben müssen. Hier finden Sie einen Überblick über aktuelle Sonderaktionen.