Berufsunfähigkeitsversicherung trotz Vorerkrankungen?

Unabhängig von Alter und Berufsbild kann ein Mensch berufsunfähig werden und seiner Arbeit nicht mehr wie gewohnt nachgehen. Arbeitnehmer erhalten bei Berufsunfähigkeit in der Regel die gesetzliche Erwerbsminderungsrente. Diese fällt allerdings oft sehr gering aus, weshalb das aktuelle Existenzniveau möglicherweise nicht aufrechterhalten werden kann. Um Einkommensverlusten vorzubeugen, empfiehlt es sich, eine private Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen.

Ist ein Versicherungsabschluss auch möglich, wenn der Versicherungsnehmer unter Vorerkrankungen leidet? Welche Auswirkungen können bestimmte Vorerkrankungen auf eine Berufsunfähigkeitsversicherung haben und was sollte vor Versicherungsabschluss beachtet werden? In diesem Beitrag werden diese Frage geklärt und weitere Informationen für den Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung mit Vorerkrankung gegeben.

Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen trotz Vorerkrankung

Der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung kann durch Vorerkrankungen erschwert werden, ist aber potenziell immer noch möglich. Dabei spielen Faktoren wie beispielsweise die Art und Schwere der Krankheit, sowie die geforderten Gesundheitsfragen der Versicherung eine Rolle. Nachdem der Versicherungsnehmer Angaben zu seinem Gesundheitszustand gemacht hat, kann die Versicherung das Risiko, dass durch die Krankheit eine Berufsunfähigkeit entsteht, besser einschätzen. Je nach Risiko erhebt die Versicherung Risikozuschläge, stellt Ausschlussklauseln auf oder lehnt den Antrag komplett ab.

Generell gilt, dass Versicherungen unterschiedliche Vorerkrankungen verschieden bewerten. Während der eine Versicherer einen Antrag mit Vorerkrankung „nur“ mit einem Risikozuschlag bewertet, könnte der gleiche Antrag bei einem anderen Versicherer abgelehnt werden. Deshalb ist es sinnvoll, vor Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung verschiedene Versicherungen miteinander zu vergleichen, um den bestmöglichen Versicherungsschutz zu finden.

Tipp: Um verschiedene Versicherungen miteinander vergleichen zu können, ohne in die Sonderwagnisdatei aufgenommen zu werden, empfiehlt es sich, anonyme Risikovoranfragen an die Versicherungen zu schicken.

Gesundheitsfragen

Die Gesundheitsfragen lassen sich bei Abschluss jeder Berufsunfähigkeitsversicherung finden und sind unumgänglich. Der Versicherer versucht, ein möglichst genaues Bild über den Gesundheitszustand des Versicherungsnehmers zu erstellen, um das Risiko einer Berufsunfähigkeit bestmöglich einschätzen zu können. Die Fragen unterscheiden sich bei den meisten Versicherungen nur in geringem Maße. Neben physischen Erkrankungen werden auch psychische Erkrankungen und der Konsum von Alkohol und Drogen abgefragt. Die Fragen können, je nach Gebiet, bis zu 10 Jahre zurückreichen und schließen auch sämtliche Untersuchung, Therapien und Behandlungen mit ein. Einige Fragen können sogar zeitlich unbefristet sein. Es ist äußerst wichtig, die Gesundheitsfragen ehrlich und vollständig zu beantworten, um den Versicherungsschutz im Leistungsfall garantieren zu können.

Möglicherweise fragen Sie sich, welche Vorerkrankungen alle relevant sein könnten, um eine Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen. Die Summe und Genauigkeit der Gesundheitsfragen unterscheiden sich je nach Versicherung. Wenn die Gesundheitsfragen gewissenhaft beantwortet wurden, müssen mögliche zusätzliche Vorerkrankungen nicht angegeben werden. Meist sind die Fragen allerdings so ausführlich, dass sämtliche Krankheiten von einer leichten Allergie bis hin zu einer Krebserkrankung erfasst werden.

Abfragezeitraum von 5 Jahren

Gesundheitsfragen, die sich auf die letzten 5 Jahre beziehen, konzentrieren sich auf sämtliche Behandlungen, Beratungen, Untersuchungen oder Krankenhausaufenthalten, die wegen eines bestimmten gesundheitlichen Problems durchgeführt wurden. Dabei werden sämtliche Körperregionen betrachtet. Einige Beispiele dafür sind Erkrankungen der Atmungsorgane, Verdauungsorgane, des Herzens, des Blutes oder des Nervensystems. Auch die Psyche, sowie möglich Allergien werden abgefragt.

Häufig wird darüber hinaus gefragt, ob für mehr als zwei Wochen aus gesundheitlichen Gründen eine Arbeitsunfähigkeit vorlag. Sollte das der Fall sein, müssen weitere Fragen beantwortet werden.

Abfragezeitraum von 10 Jahren

Bezogen auf die vergangenen 10 Jahre fallen die Gesundheitsfragen etwas kürzer aus. Meist wird nur nach stationären Operationen oder Krankenhausaufenthalten gefragt. Dazu zählen auch Kur-Aufenthalte oder eine Chemotherapie. Wird diese Frage mit Ja beantwortet, so werden genauere Informationen fällig und mögliche ärztliche Gutachten müssen beigefügt werden. Zusätzlich wird abgefragt, ob eine Operation oder ein Klinikaufenthalt innerhalb des kommenden Jahres geplant ist oder ärztlich empfohlen wurde.

Sonderaktionen bei Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung

Die Versicherungen bieten immer wieder bestimmte Sonderaktionen an, welche die Gesundheitsfragen betreffen können. Diese Aktionen können dafür sorgen, dass beispielsweise der Abfragezeitraum deutlich verkürzt wird oder bestimmte Fragen zu Vorerkrankungen entfallen. Dabei muss darauf geachtet werden, dass Sonderaktionen immer zeitlich befristet sind.

Sonderaktionen sind meist auf bestimmte Berufsfelder oder Lebenssituationen festgelegt, um den Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung attraktiver zu machen. Je nach Aktion und Versicherung unterscheiden sich die Bedingungen für einen Vertragsabschluss. Daher ist es notwendig im Einzelfall zu prüfen, welche Sonderaktion für den Versicherungsnehmer am effektivsten ist. Wir unterstützen Sie gerne und beraten Sie kostenlos bei der Wahl Ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung.

Beispiele für Sonderaktionen

Eine mögliche Sonderaktion für technische, pädagogische oder medizinische Berufsfelder könnte der Verzicht auf einen Großteil der Gesundheitsfragen sein. Zusätzlich gibt es gute Konditionen für die Beitrags- und Leistungsdynamik der Berufsunfähigkeitsversicherung.

Bei einer anderen Aktion ist es beispielsweise möglich, Familienmitglieder unabhängig von Beruf und Alter mit zu versichern. Die Fragen zu Gewicht und Größe, sowie risikoreichen Freizeitaktivitäten können ebenfalls wegfallen.

Nicht nur Alter und Beruf können Auswirkungen auf Sonderaktionen haben, es ist auch möglich, eine Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen, um eine Baufinanzierung abzusichern. Dann kann die Absicherungshöhe im Leistungsfall gesteigert werden, die Gesundheitsfragen gekürzt werden und eine Beitragsdynamik von 5% ist möglich.

Trotzdem gilt, dass alle oben genannten Beispiele nicht unbefristet laufen, weshalb im Einzelfall geprüft werden muss, ob und welche Sonderaktion bei Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung zu den bestmöglichen Vertragsbedingungen helfen kann.

Unvollständige oder falsche Beantwortung der Gesundheitsfragen

Was passiert, wenn die Gesundheitsfragen der Versicherung nicht vollständig und wahrheitsgemäß beantwortet werden? Möglicherweise erhofft der Versicherungsnehmer sich durch falsche Angaben eine geringere Risikoeinstufung und somit einen geringeren Beitrag.

Bewusste Falschangaben sollten allerdings in jedem Fall verhindert werden, da sie gravierende Folgen haben können.

Vorerkrankung bewusst verschweigen?

Sobald der Vertrag für die Berufsunfähigkeitsversicherung unterzeichnet wurde, aber spätestens im Leistungsfall, prüft die Versicherung den Gesundheitsverlauf des Versicherungsnehmers.

Fällt der Versicherung auf, dass Sie eine Vorerkrankung nicht angegeben haben, muss die Versicherung Ihnen „arglistige Täuschung“ nachweisen können, um den Versicherungsschutz aufheben zu können. Die Versicherung muss beweisen, dass Sie die Vorerkrankung bewusst verschwiegen haben, um den Vertragsabschluss zu Ihren Gunsten zu beeinflussen. Wenn es der Versicherung gelingt, Ihnen diese Täuschung nachzuweisen, kann der Versicherungsschutz teilweise oder vollständig entfallen. Dies kann die Zukunft betreffen, aber auch rückwirkend ist es möglich, den Versicherungsschutz aufzuheben.

Vorerkrankung vergessen?

Sollten Sie die fehlende Angabe allerdings lediglich vergessen haben und keinen eigennützigen Hintergedanken verfolgen, wird die Versicherung den Vertrag nicht ohne Weiteres kündigen können. In diesem Fall lohnt es sich, einen fachkundigen Rechtsanwalt hinzuzuziehen, um die Leistungsablehnung der Versicherung anzufechten.

Vorerkrankung verjährt?

Sollte der Versicherung eine Vorerkrankung vorenthalten werden, kann die Versicherung den Vertrag kündigen, anfechten oder nachträglich anpassen. Dafür haben Versicherungen allerdings nur 10 Jahre Zeit. Nach diesem Zeitraum sind Falschangaben verjährt und die Versicherung verliert ihr Anfechtungsrecht.

Sie sollten bei Beantwortung der Gesundheitsfragen im Hinterkopf behalten, dass bei einer Falschangabe, wissentlich oder unwissentlich, der Versicherungsschutz gefährdet ist. Kontaktieren Sie wenn nötig Ihren Arzt, um möglichst keine Vorerkrankung zu vergessen. So ersparen Sie sich unnötige Komplikationen, wenn sie im Fall einer Berufsunfähigkeit die vereinbarte Leistung beantragen. Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist dafür ausgelegt, Ihnen in einer Notsituation zu helfen und die Gesundheitsfragen sollten gewissenhaft und wahrheitsgemäß beantwortet werden.

Häufige Vorerkrankungen

Psychische Vorerkrankungen sind häufig der Grund für eine Berufsunfähigkeit. Sie werden in unserer schnelllebigen Gesellschaft immer häufiger diagnostiziert und können durch ein Burnout oder als Folge einer weiteren Krankheit entstehen.
Ähnliches gilt für physische Erkrankungen. Auch diese können ohne vorhergehende Symptome eine Berufsunfähigkeit verursachen und das Leben des Betroffenen stark einschränken.

Betroffene fragen sich häufig, wie groß ihre Chance auf eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist, obwohl sie unter einer Krankheit leiden. Vor allem Krankheiten wie Depressionen und Krebs sorgen für Unsicherheit, da beide Krankheiten sehr komplex und schwer heilbar sind. Damit steigt das Risiko einer Berufsunfähigkeit und die Versicherungen überprüfen vor Vertragsabschluss ganz genau, welche Vorerkrankung welche Auswirkungen haben könnte.

Psychische Vorerkrankungen – Depressionen

Der Versicherungsschutz einer Berufsunfähigkeitsversicherung mit der Vorerkrankung Depression kann je nach Versicherer und Stärke der Krankheit stark variieren. Wenn die Gesundheitsfragen der Versicherung beantwortet werden, müssen meist ärztliche Gutachten und Berichte beigefügt werden. Dann kann die Versicherung das Risiko einer Berufsunfähigkeit aufgrund der psychischen Vorerkrankung besser einschätzen. Gegebenenfalls werden Risikozuschläge erhoben, Ausschlussklauseln aufgestellt oder der Antrag auf eine Berufsunfähigkeitsversicherung wird abgelehnt.

Betroffene haben es nicht leicht, eine Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen, wenn sie unter Depressionen leiden. Hilfreich wäre es, wenn die Krankheit weiter zurück liegt als die Gesundheitsfragen bezüglich der Psyche reichen. Es gibt außerdem die Möglichkeit, den Antrag des Versicherungsnehmers zurückzustellen. Dann wartet die Versicherung ab, bis die Behandlung der Krankheit abgeschlossen wurde und entscheidet dann über die Bewertung des Restrisikos.

Generell gilt, dass die Berufsunfähigkeitsversicherung keinen oder nur eingeschränkten Versicherungsschutz bietet, wenn der Versicherungsnehmer sich absichtlich selbst verletzt. Dann muss geklärt werden, ob die Selbstverletzung auf eine psychische Erkrankung zurückzuführen ist, oder ob der Versicherungsnehmer vorsätzlich gehandelt hat, um die Leistung der Berufsunfähigkeitsversicherung zu beanspruchen.

Physische Vorerkrankungen – Krebs

Sollte ein Versicherungsnehmer vor Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung an Krebs erkrankt sein, ist das Risiko einer Ablehnung sehr hoch. Mit einer Krebserkrankungen gehen einige Folgeerkrankungen einher, die auch Jahre nach einer ausgeheilten Krebserkrankung noch auftreten können. Die Frage nach Krebserkrankungen ist meist nicht auf eine bestimmte Zeitspanne befristet, sondern bezieht sich auf die gesamte Lebenszeit.

Einige Versicherer erheben Leistungsausschlüsse, wenn innerhalb des ersten Jahres der Berufsunfähigkeitsversicherung erste Tumore oder Krebssymptome auftreten. Außerdem können bestimmte Frühformen von Krebs ausgeschlossen werden und die Leistungen, die für eine Krebserkrankung gezahlt werden, können befristet sein.

Die Bedingungen der Versicherungen bezüglich Krebserkrankungen sind unterschiedlich und sollten im Einzelfall überprüft werden. Der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung mit einer Krebsvorerkrankung ist allerdings kein einfacher Prozess. Wir beraten Sie gerne.