Eine ideale Absicherungsmöglichkeit gegen Einkommensverluste durch eine Berufsunfähigkeit bietet der Abschluss einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung. Die Versicherung zahlt im Leistungsfall eine monatliche Rente an die versicherte Person und fängt somit Einkommensverluste ab. In einigen Fällen kann es allerdings dazu kommen, dass die Versicherung nicht leistet und die versicherte Person keine Rente ausgezahlt bekommt. Welche Ursachen eine Leistungsverweigerung seitens der Versicherung haben kann und welche Möglichkeiten sich dann ergeben, lesen Sie in diesem Beitrag.

Grafik: Ablehnungsgründe bei beantragter Leistung

Der Hauptgrund für eine Ablehnung der beantragten Leistung ist eine Nichterreichung des benötigten BU – Grades. Häufig werden auch Betrugsfälle aufgedeckt, was ebenfalls zu einer Leistungsablehnung führt. Quelle: Morgen & Morgen, 2018.

Definition: Berufsunfähigkeit

Was genau eine Berufsunfähigkeit ist, wird im Versicherungsvertragsrecht festgehalten. Dort wird eine Berufsunfähigkeit als die Unfähigkeit, dem zuletzt ausgeübten Beruf infolge von Krankheit, Verletzungen oder eines Kräfteverfalls ganz oder teilweise auf Dauer nicht mehr ausüben zu können, beschrieben. Dabei ist es wichtig zu beachten, dass die zuvor ausgeübte Tätigkeit mindestens zu 50% nicht mehr ausgeübt werden kann. Ist die Arbeitskraft weniger als 50% beeinträchtigt, zählt die versicherte Person nicht als berufsunfähig. Hierbei sind allerdings auch abweichende Vertragsvereinbarungen möglich, die eine Berufsunfähigkeit bereits ab einem anderen Prozentsatz festlegt.

Um als berufsunfähig zu gelten, muss die Krankheit also dafür sorgen, dass mindestens 50% der üblichen Tätigkeiten nicht mehr ausgeführt werden können. Zusätzlich muss die Berufsunfähigkeit über einen bestimmten Zeitraum ärztlich prognostiziert werden. In den meisten Fällen handelt es sich hierbei um einen Zeitraum von sechs Monaten.

Abstrakte Verweisung

Wird der Vertrag für eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen und enthält eine Klausel, welche die abstrakte Verweisung betrifft, kann die Versicherung die vereinbarte Leistung verweigern, auch wenn eine Berufsunfähigkeit vorliegt.

Die Abstrakte Verweisung zielt darauf ab, die versicherte Person an einen anderen Beruf zu verweisen, welcher trotz bestehender Berufsunfähigkeit ausgeübt werden könnte. Die Versicherung argumentiert, dass Arbeitsaufwand und Lohn des neuen Berufs ähnlich zu dem alten Beruf sind und die Fähigkeiten, die der Arbeitnehmer besitzt, gut in den neuen Beruf passen würden.

So kann die Leistung verwehrt werden und die versicherte Person wird an einen anderen Beruf verwiesen, welcher trotz Berufsunfähigkeit ausgeübt werden könnte. Hier erfahren Sie mehr über die abstrakte Verweisung.

Beantwortung der Gesundheitsfragen

Ein weiterer Grund, wieso die Berufsunfähigkeitsversicherung nicht zahlt, ist eine falsche oder unvollständige Beantwortung der Gesundheitsfragen. Im Leistungsfall prüft die Versicherung erneut alle Angaben der versicherten Person. Sollten Unstimmigkeiten bei Überprüfung der Angaben auftauchen, verweigert die Versicherung die vereinbarte Leistung.

Aus diesem Grund sollten die Fragen der Gesundheitsprüfung gewissenhaft und vollständig ausgefüllt werden. Im Bedarfsfall stehen die versicherten Personen sonst ohne Versicherung dar und müssen sich auf finanzielle Schwierigkeiten einstellen.

Möglichkeiten bei Leistungsverweigerung

Lehnt die Berufsunfähigkeitsversicherung die Leistungen ab, obwohl der benötigte Berufsunfähigkeitsgrad erreicht wurde und keine falschen Angaben gemacht wurden, sollte die versicherte Person an ihrem Leistungsanspruch festhalten. Zuerst sollten die Gründe für die Leistungsverweigerung genaustens angesehen werden, um zu verstehen, wieso die Versicherung die Leistung einbehält. Sind diese Gründe in Ihren Augen nicht überzeugend, sollten Sie sich bei der Versicherung melden und Ihren Fall schildern. Häufig sind Versicherungen allerdings sehr hartnäckig, wenn es darum geht, verwehrte Leistungen anzufechten.

Es kann hilfreich sein, rechtzeitig einen Rechtsanwalt hinzuzuziehen. Dieser kann einschätzen, ob die Leistungsverweigerung rechtens ist und die Gespräche mit der Versicherung übernehmen. Eine weitere sinnvolle Möglichkeit ist, bereits vor Einreichen der Leistungsanforderung an den Versicherer fachmännischen Rat bei Fachanwälten oder Versicherungsberatern einzuholen, um die Situation besser einschätzen zu können.

Vor Vertragsabschluss genau hinsehen

Der Prozess verwehrte Leistungen bei der Versicherung einzufordern, kann sehr langwierig und anstrengend sein. Daher sollte man im Vorhinein den Vertrag einer Berufsunfähigkeitsversicherung möglichst genau auf Fallstricke untersuchen und möglichen Problemen im Leistungsfall vorweggreifen. Privatpersonen finden allerdings nicht immer alle Klauseln und Bedingungen, die einem unkomplizierten Ablauf im Leistungsfall im Weg stehen könnten.

Daher ist es hilfreich, professionelle Beratung beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung zu beanspruchen. Wir unterstützen Sie mit unserer langjährigen Erfahrung kostenlos und beraten Sie bis zum Vertragsabschluss.