Rentenversicherung Seelotse

Ein Seelotse ist, wer mit behördlicher Zulassung über See oder auf Schifffahrtsstraßen außerhalb von Häfen als schifffahrts- und ortskundiger Berater Schiffe geleitet. Seelotsen im Sinne des Gesetzes über das Seelotsenwesen sind in der gesetzlichen Rentenversicherung Seelotsen versicherungspflichtig. Diese Versicherungspflicht gilt dementsprechend für im öffentlichen Auftrag tätige freiberufliche Seelotsen. Für die Rentenversicherung selbständiger Seelotsen ist die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See zuständig.

Information

Die Versicherungspflicht gilt nicht für Binnenlotsen, die Lotsen der Flensburger Förde sowie die Travelotsen.

Für Seelosten gilt der gleiche Grundsatz wie für die meisten anderen Berufsgruppen, die in der Gesetzlichen Rentenversicherung versichert sind: Im Fall einer Berufsunfähigkeit ist die Absicherung in der Regel ungenügend. Eine private Vorsorge ist daher auch für Seelotsen empfehlenswert.

Meldepflicht für Seelotsen

Im Gegensatz zu anderen versicherungspflichtigen Berufsgruppen müssen sich die Seelotsen nicht innerhalb einer gewissen Frist selbständig beim Rentenversicherungsträger melden. Ihre Meldung wird hingegen von den Lotsenbrüderschaften übernommen. Als zuständiger Rentenversicherungsträger gilt hier die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See.