Rentenversicherung Lehrer und Erzieher

Nach der Rentenversicherung zeichnet sich der Beruf eines Lehrers dadurch aus, dass Fertigkeiten, Wissen oder Können in einer beliebigen Form an andere weitergegeben werden. Im Unterschied dazu zielt ein Erzieher darauf ab, die geistige, körperliche, charakterliche oder seelische Entwicklung von Kindern zu beeinflussen. Dabei kommt einer pädagogischen Ausbildung oder der Bezeichnung der Tätigkeit keine Bedeutung zu.

Hinweis

Auf Grund dessen gelten auch selbstständig tätige Trainer, Coaches, Moderatoren oder Supervisoren als Lehrer. Somit sind sie rentenversicherungspflichtig und benötigen eine Rentenversicherung Lehrer bzw. Rentenversicherung Erzieher, falls sie keinen Arbeitnehmer beschäftigen, der über eine eigene Versicherung verfügt.

Meldung beim Rentenversicherungsträger

Dabei ist wichtig zu wissen, dass sich selbstständige Lehrer und Erzieher innerhalb von drei Monaten nach Beginn der Tätigkeit bei dem Rentenversicherungsträger melden müssen, falls sie die Tätigkeit über einen geringfügigen Umfang hinaus ausüben und keinen versicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigen. Durch eine verspätete Meldung können hohe Nachforderungen aufgrund der rückwirkenden Feststellung der Versicherungspflicht entstehen. Zudem kann zuzüglich ein Bußgeld gefordert werden.

Kümmern Sie sich daher rechtzeitig um Ihre Rentenversicherung Lehrer bzw. Rentenversicherung Erzieher, um solche Forderungen zu vermeiden.